Afrika Blog der IRZ

Website: IRZ dialogue afroallemand

Der mehrsprachige Blog des Projektbereichs Afrika „IRZ Dialogue Juridique Afro-Allemand“ unterstützt die internationale, rechtliche Zusammenarbeit digital. Hier tauschen sich Juristinnen und Juristen aus afrikanischen Partnerstaaten der IRZ sowie aus Deutschland zu verschiedenen, rechtlichen Themen aus.

 

Netzwerk der IRZ

Website: irz-netzwerk

Internetplattform zum multilateralen Hospitationsprogramm für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die die IRZ gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Anwaltverein veranstaltet. 496 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus ehemaligen und aktuellen Partnerstaaten der IRZ haben seit dem Beginn des Hospitationsprogramms im Jahr 1993 bis heute an dieser Fortbildungsmaßnahme teilgenommen. An sie, die Alumni des Hospitationsprogramms, und an die auf deutscher Seite an dem Hospitationsprogramm beteiligten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte richtet sich diese Website.

Jahresbericht 2022

IRZ

Der Jahresbericht 2022 der IRZ ist erschienen und steht nun als Download zur Verfügung. Lesen Sie Hintergrundinformationen über die IRZ und ihre Projekte, erfahren Sie mehr über den Festakt „30 Jahre IRZ“ und die Eröffnung des neuen Berliner Büros.
Schreiben Sie uns, wenn Sie ein Exemplar des Jahresberichts als Print-Version mit der Post erhalten möchten: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Jahresbericht 2021

IRZ

Die IRZ berichtet in ihrem Jahresbericht unter anderem über Projekte, die sie gemeinsam mit den Partnerinstitutionen in den Partnerländern umgesetzt hat. Der neue Jahresbericht 2021 ist nun erschienen.

Auf dem Weg in die Europäische Union – IRZ begleitet die Ukraine

Pressemitteilung

Seit 30 Jahren begleitet die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) e.V. EU-Beitrittskandidaten auf ihrem langen Weg in die Europäische Union. Denn trotz des von Russland in der Ukraine geführten völkerrechtswidrigen Angriffskriegs steigt die Nachfrage ukrainischer Fachleute nach Unterstützung. Expertinnen und Experten der IRZ setzen ihre Zusammenarbeit mit den Partnerinstitutionen in der Ukraine fort.

Die Ukraine gehört zu den Partnerstaaten der ersten Stunde. Rund 40 Partnerstaaten insgesamt hat die IRZ bisher betreut. Die bisherige Zusammenarbeit mit der Ukraine konzentrierte sich auf den Demokratisierungsprozess, die Rechts- und Justizreformen sowie auf den Kampf gegen Korruption. Die Rechtsstaatsförderung durch die IRZ bereitet das Land nun auf die EU-Mitgliedschaft vor. Der Status als Beitrittskandidat bedeutet, dass sich das Rechts- und das Justizsystem neuen Herausforderungen stellen und weiter an europäische Standards angepasst werden muss. Das deutsche Rechtssystem hat dabei eine Vorbildfunktion.  

So eröffnete der Präsident des Kuratoriums der IRZ, Christian Lange (Foto), am 30. Juni 2022 ein erstes Online-Beratungsgespräch einer vom ukrainischen Parlamentspräsidenten geleiteten Arbeitsgruppe mit dem Ziel der weiteren Reform des ukrainischen Zivilgesetzbuchs (ZGB).  Die Arbeit knüpft an zwei Anfang 2022 erstellte Gutachten eines Expertenteams der IRZ an.

Am 1. Juli 2022 führte die IRZ gemeinsam mit dem Obersten Gericht der Ukraine und mit maßgeblicher Unterstützung des Bundesfinanzhofs online die „Fünften Tage der Verwaltungsgerichtsbarkeit“ durch, im Zentrum steuerrechtliche Fragen als „Besonderer Teil des Verwaltungsrechts“.

Weitere Unterstützungsanfragen erreichten die IRZ unter anderem vom Verfassungsgericht, vom Revisionsverwaltungsgericht und vom Justizministerium der Ukraine.

Schwerpunkte der Zusammenarbeit bildeten gleich zu Beginn der Unabhängigkeit die Beratung zur Verfassung, zum Verfassungsgerichtsgesetz, der deutsch-ukrainische verfassungsrechtliche Dialog und Beratungen vor dem Hintergrund der geplanten Abschaffung der Todesstrafe, die das Verfassungsgericht der Ukraine mit seiner Entscheidung vom 29. Dezember 1999 letztlich auch für verfassungswidrig erklärte. Zahlreiche amtierende und ehemalige Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts engagieren sich in dem fachlichen Austausch mit der Richterschaft des ukrainischen Verfassungsgerichts. Die Einführung der Verfassungsbeschwerde (Rechtssatzbeschwerde) in der Ukraine und die an die Struktur des deutschen Bundesverfassungsgerichts angelehnte Struktur des ukrainischen Verfassungsgerichts sowie die Einführung einer eigenständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit nach deutschem Vorbild waren bahnbrechend.

Die IRZ initiierte daneben einen intensiven Dialogprozess auf verwaltungsgerichtlicher Ebene. Wichtige Kooperationspartner sind hier das ukrainische Oberste Gericht, das Bundesverwaltungsgericht und die rheinland-pfälzische Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Leitung des Oberverwaltungsgerichts.

Ein von der IRZ im Gesetzgebungsprozess maßgeblich begleitetes Verwaltungsverfahrensgesetz wurde noch eine Woche vor Kriegsbeginn verabschiedet.

Im Fokus der Zusammenarbeit steht daneben die Korruptionsbekämpfung. Noch am Tag vor dem Angriff der russischen Streitkräfte fand eine gemeinsame Tagung mit dem Hohen Antikorruptionsgericht der Ukraine statt.

Rechtsstaatsförderung ist generationenübergreifend, die Förderung des juristischen Nachwuchses daher ein weiteres Kernanliegen der IRZ, unter anderem in Form eines deutschsprachigen Begleitstudiums für fortgeschrittene Studierende an der im westukrainischen Lviv gelegenen Ivan-Franko-Universität. Die Jahrgangsbeste 2021 verbrachte im Mai 2022 ihren Forschungsaufenthalt trotz des Kriegs an der Ludwig-Maximilians-Universität in München.

So ist jeder Schritt auf dem eigenständigen Weg der Ukraine zu demokratischen und rechtsstaatlichen Reformen ein Schritt auf dem Weg in die Europäische Union.

Pressemitteilung der IRZ vom 18. Juli 2022

Kontakt:

Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Cecilia Szabó
Referentin der Geschäftsführung
Öffentlichkeitsarbeit

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Ubierstraße 92
D-53173 Bonn