Beratung zur Korruptionsbekämpfung mit neuen Partnern
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 03. September 2025

Derzeit wird in der Madschlis, dem Unterhaus des Parlaments der Republik Kasachstan, intensiv ein neues Gesetz zur Korruptionsbekämpfung diskutiert. Die politischen Auseinandersetzungen verdeutlichen nach wie vor den Bedarf an weiterer Unterstützung durch die IRZ auf diesem Rechtsgebiet.
Vor diesem Hintergrund organisierte die IRZ im August 2025 im Anschluss an ihre Beratungen der Antikorruptionsagentur – diese war im Juni 2025 in den Dienst zur Bekämpfung der Korruption des Nationalen Sicherheitsrats integriert worden – eine Studienreise mit Fachgesprächen in Berlin. Hieran waren Vertreterinnen und Vertreter des kasachischen Parlaments, der Präsidialverwaltung, der Agentur für Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes u.a. beteiligt. Ziel war es, deutsche Erfahrungen und best practices einer effektiven Korruptionsbekämpfung und -prävention zu teilen sowie relevante Gesetzesinitiativen und Praktiken im Dialog mit deutschen Kolleginnen und Kollegen zu analysieren.
Während der 3-tägigen Studienreise führten die kasachischen Delegierten Fachgespräche unter anderem beim Deutschen Bundestag, dem BMJV, der Generalstaatsanwaltschaft Berlin und Transparency International zur Parteienfinanzierung, zu rechtlichen Grundlagen der Korruptionsbekämpfung und zum Erfordernis der Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Korruptionsbekämpfung. Besonderen Raum nahmen hierbei z. B. die Themen der Haftung, nicht nur privater sondern auch juristischer Personen bei Korruptionshandlungen im Bankensektor, in der Wirtschaft und in Unternehmen ein sowie die Bestimmungen des deutschen Strafrechts in Bezug auf Bestechung und Begünstigung von Amtsträgerinnen und Amtsträgern. Hier diskutierte man über deutsche Richtlinien im Bereich des öffentlichen Dienstes und im quasi-öffentlichen Sektor bzw. die strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Haftung für das Versprechen von Bestechungsgeldern.