Fachaustausch zum Thema „konkrete Normenkontrolle“
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 16. März 2022

Am 22. Februar 2022 veranstaltete die IRZ in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsgericht und dem Obersten Gericht der Republik Kosovo einen Online-Fachaustausch zum Thema „konkrete Normenkontrolle“.
Gresa Caka-Nimani, Präsidentin des Verfassungsgerichts, Enver Peci, Präsident des Obersten Gerichts und Frank Hupfeld, IRZ, eröffneten die Veranstaltung, welche über 45 Richterinnen und Richter und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichts versammelte. Die Referierenden hoben bereits in den Eröffnungsreden die Bedeutung des deutsch-kosovarischen Fach- und Erfahrungsaustauschs angesichts der vergleichsweisen jungen Rechtsprechung des kosovarischen Verfassungsgerichts hervor.
Radomir Laban, Richter am kosovarischen Verfassungsgericht, stellte zunächst den rechtlichen Rahmen und die Praxis des Verfassungsgerichts im Umgang mit der konkreten Normenkontrolle vor. Anhand einer detaillierten Darstellung der, bis dato sieben rechtswirksamen Urteile, erörterte er die Rechtsprechung des kosovarischen Verfassungsgerichts im Hinblick auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer konkreten Normenkontrolle. Shukri Sylejmani, Richter am Obersten Gericht, beleuchtete nachfolgend das Verfahren der konkreten Normenkontrolle aus der Sicht des vorlegenden Gerichts. Dabei veranschaulichte er, neben der Rolle und Anforderungen an die Gerichte und Parteien, auch die Herausforderungen die sich in diesem Zusammenhang stellen.
Im Anschluss an die kosovarischen Vorträge vermittelten im Auftrag der IRZ Prof. Dr. Dr. hc. Gertrude Lübbe-Wolff (Richterin des Bundesverfassungsgerichts a.D. / Professorin für Öffentliches Recht der Universität Bielefeld) und Prof. Dr. Michael Eichberger (Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. / Honorarprofessor an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen) den deutschen Rechtsrahmen, Praxis und Erfahrungen mit der konkreten Normenkontrolle. Prof. Dr. Lübbe-Wolff setzte dabei zunächst das Instrument der konkreten Normenkontrolle in seinen historischen und rechtsvergleichenden Kontext und präsentierte den Verfahrensablauf vor dem Bundesverfassungsgericht. Prof. Dr. Eichberger befasste sich näher mit dem Verfahrensgegenstand, den Zulässigkeitsvoraussetzungen und dem Prüfungsumfang und zeigte mögliche Entscheidungsinhalte und Entscheidungswirkungen im Zuge einer konkreten Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht auf.
Das virtuelle Fachgespräch war von einer aktiven Mitwirkung der teilnehmenden Richter und Richterinnen und einer insgesamt sehr vertrauensvollen Atmosphäre geprägt. Die Beteiligung deutscher Expertinnen und Experten ermöglichte dabei eine umfassende Betrachtung der rechtlichen Grundlagen, Verfahrensabläufe, Zulässigkeitsvoraussetzungen und Handhabung der konkreten Normenkontrolle in Kosovo unter Bezugnahme der deutschen Rechtspraxis. Zudem bot der Fach- und Erfahrungsaustausch zwischen den deutschen und kosovarischen Richterinnen und Richtern und Rechtspraktikerinnen und Rechtspraktikern die Möglichkeit neben den Herausforderungen auch Best Practices und Lösungsansätze für den kosovarischen Kontext zu identifizieren.