Seminar zur Prävention und Bekämpfung der Korruption
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- Veröffentlicht: Montag, 18. Dezember 2023

Als Fortsetzung der Beratungen zur Korruptionsbekämpfung, die die IRZ in Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Usbekistan sowie mit der Stadtstaatsanwaltschaft Taschkent in den letzten Jahren durchgeführt hat, fand in Taschkent am 28. und 29. November 2023 ein Seminar zur Prävention und Bekämpfung der Korruption statt. Der Schwerpunkt lag diesmal auf der strafrechtlichen Verantwortlichkeit juristischer Personen.
Die 40 Teilnehmenden setzten sich sowohl aus hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der Generalstaatsanwaltschaft aus entsprechenden Abteilungen, der Agentur für Korruptionsbekämpfung, des Obersten Gerichts, der Zollbehörde, aber auch aus angehenden Ermittlern von der Akademie der Strafverfolgungsbehörden zusammen.
Die usbekischen Referierenden informierten über die Antikorruptionsreformen in Usbekistan, insbesondere über die gesetzten Prioritäten und die erzielten Erfolge.
Die Experten aus Deutschland gaben einen Überblick über die aktuelle Situation der Korruptionsbekämpfung in der Bundesrepublik, indem sie auf die Erscheinungsformen von Korruption in Staat und Gesellschaft erläuterten und auf die Verfahren, Täter und Schäden eingingen.
Sie beleuchteten und diskutierten mit den Teilnehmenden die Themen Korruptionserkennung, der rechtliche Schutz von Hinweisgebern, (strafrechtliche) Verantwortlichkeit von Geschäftsführern und von juristischen Personen, Compliance in Unternehmen und im öffentlichen Dienst, Vermögensabschöpfung bei Korruptionsdelikten sowie Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung in Deutschland.