Zwei Seminare zu Strafvollzugsthemen in Marrakesch und Tanger

Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Referentinnen und Referenten des Seminars „Menschenwürdige Behandlung von Inhaftierten im marokkanischen Strafvollzug“ in Tanger
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Referentinnen und Referenten des Seminars „Menschenwürdige Behandlung von Inhaftierten im marokkanischen Strafvollzug“ in Tanger
Marokko

Im Rahmen des Projekts „Zusammenarbeit mit dem Königreich Marokko auf dem Gebiet des Strafvollzugs“ richtete die IRZ vom 3. bis 6. März 2020 in Marrakesch und am 10. und 11. März 2020 in Tanger zwei Seminare aus. Das vom Auswärtigen Amt geförderte Projekt setzt die IRZ seit 2017 in enger Kooperation mit der marokkanischen Generaldirektion für Strafvollzug und Resozialisierung (DGAPR) um. Wichtigste Ziele des Projekts sind der Schutz der Menschenrechte sowie deren Einhaltung im Strafvollzug. Ergebnis der Zusammenarbeit von DGAPR und IRZ wird ein Handbuch sein, das grundlegende Themen des Strafvollzugs aufgreift, z.B. die Rechte und Pflichten der Inhaftierten sowie die Gestaltung der Resozialisierungsmaßnahmen. In Marokko sind zurzeit insbesondere die unzureichende allgemeine Finanzsituation und die zu niedrigen Gehälter aller Berufszweige im Strafvollzug sowie der Fachkräftemangel zentrale Herausforderungen der DGAPR bei der Umsetzung der angestrebten Reformen im Strafvollzug.

Das Projekt verfolgt einen regionalen Ansatz, damit möglichst viele Beamtinnen und Beamte der DGAPR aus unterschiedlichen Regionen in Marokko an den Veranstaltungen teilnehmen können. Deshalb fand das Seminar „Berufliche, handwerkliche und künstlerische Ausbildung von Inhaftierten“ in Marrakesch und das Seminar „Menschenwürdige Behandlung von Inhaftierten im marokkanischen Strafvollzug“ in Tanger statt.

Seminar „Berufliche, handwerkliche und künstlerische Ausbildung von Inhaftierten“ in Marrakesch

Dieses Seminar bestritten die IRZ-Expertinnen Katja Adolph, Leiterin Beschäftigung und Qualifizierung in der Jugendstrafanstalt Berlin, und Nicole Wolter, Leiterin der dortigen Gärtnerei. Das Seminar begleitete thematisch zentrale Reformschritte der DGAPR bei der Umsetzung ihrer Strategie zur Resozialisierung der Inhaftierten. Im Zuge dessen sollen Gefangene bei ihrer Resozialisierung durch Angebote der beruflichen Aus- und Weiterbildung unterstützt werden. Diese Angebote sollen die Fähigkeiten der Inhaftierten stärken, nach ihrer Entlassung einen Beruf zu ergreifen. Über die Klassifizierung von Inhaftierten und eine individuelle Diagnostik muss dazu vorab festgestellt werden, welcher Bedarf an Aus- und Weiterbildung konkret besteht. Dabei sollen selbstverständlich auch die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts berücksichtigt werden, z.B. durch Maßnahmen im EDV-Bereich. Sie stehen idealerweise im Zentrum einer zeitgemäßen und zukunftsfähigen Aus- und Weiterbildung in Strafanstalten. Zur Anerkennung der erworbenen Abschlüsse sowie bei der Gestaltung der Aus- und Weiterbildung sollen die Justizvollzugsanstalten zudem eng mit externen Akteuren aus der Zivilgesellschaft sowie aus dem staatlichen Bereich zusammenarbeiten.

Seminar „Menschenwürdige Behandlung von Inhaftierten im marokkanischen Strafvollzug“ in Tanger

In diesem Seminar referierten als Expertin und Experte Dr. Angelika Burghardt-Kühne, Diplompsychologin in der JVA Heidering, und Mike Jahncke, Leiter Vollzugdienstmanagement in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee. Als weiterer Teil einer Veranstaltungsreihe (Seminar zu den menschenrechtlichen Standards im Strafvollzug in Tétouan) beschäftigte sich das Seminar mit der psychotherapeutischen Versorgung der Inhaftierten. Um diese zu verbessern, sollten Sonderbereiche in den Justizvollzugsanstalten eingerichtet werden. Ziel sollte es sein, vulnerable Inhaftierte und Hochrisiko-Inhaftierte fachgerecht zu betreuen und auch nach dem Übergang in die regulären Bereiche eine menschenwürdige Behandlung dieser Sondergruppen beizubehalten. Dr. Angelika Burghardt-Kühne betonte im Verlauf des Seminars, wie wichtig es sei, die Beamtinnen und Beamten des Strafvollzugs mit dem Fokus auf psychisch erkrankte Inhaftierte regelmäßig weiterzubilden. Dabei sei es von großer Bedeutung, das Verhalten der Inhaftierten möglichst frühzeitig zu diagnostizieren. Auch deshalb müsse die Übung des Alarmfalls ein zentraler Bestandteil der Ausbildung im Allgemeinen Vollzugsdienst sein.