IRZ und Projektpartner sprechen eine Sprache
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- Veröffentlicht: Dienstag, 16. Dezember 2025
Die EU fordert von den Beitrittskandidaten im Westbalkan eine Erhöhung der Effizienz der der Justiz. Eine solche kann auf verschiedene Weise, nämlich durch organisatorische Änderungen, die Reform von Gesetzen und ein verändertes Verhalten in der Justiz erreicht werden. Nicht zuletzt wegen der bestehenden Sprachgrenzen zwischen deutschen Expertinnen und Experten einerseits und den Partnern andererseits kann sich jedoch eine Bestandsaufnahme dieser Bereiche relativ aufwändig gestalten.
Anders ist dies, wenn Expertinnen und Experten aus der deutschen Justiz, die aufgrund ihres familiären Hintergrundes mit der Sprache, aber auch den Kulturen der Westbalkanstaaten vertraut sind, zum Einsatz kommen.
Aus diesem Grund reiste Frau Richterin Andrea Podhraski vom OLG Dresden für die IRZ für mehrere Tage zum Obersten Gericht von Montenegro. Sie beherrscht die bosnisch-kroatisch-montenegrinisch-serbische Sprache auf muttersprachlichem Niveau und konnte so eine Bestandsaufnahme der Arbeitsweise des Gerichtes vornehmen.
Neben vielen direkten Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen sowie sonstigen Gerichtsmitarbeitenden und dem Besuch von Gerichtsverhandlungen nahm Frau Podhraski auch Einsicht in Gerichtsakten. Mangels Sprachbarrieren verlief der Austausch nicht nur schneller und effizienter, sondern es konnten beispielsweise auch Vorschriften und schriftliche Unterlagen unmittelbar einbezogen werden.
Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse werden in einem weiteren Schritt in enger Abstimmung mit der Präsidentin des Obersten Gerichts, Frau Valentina Pavličić, die weiteren Aktivitäten der IRZ zur Unterstützung des Gerichts definiert werden.
Der Projektbereich bearbeitet die Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien sowie Serbien und sucht für Kurzzeiteinsätze weiterer Projekte in Deutschland Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit arbeitsfähigen Kenntnissen in der Sprache eines dieser Länder. Interessierte werden um eine kurze Interessenbekundung unter Angabe der wichtigsten Informationen zu ihrer beruflichen Tätigkeit und ihren Sprachkenntnissen an