Folgeseminar zur Reform des Strafvollzugs
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- Veröffentlicht: Donnerstag, 19. September 2024
Als Fortsetzung des Arbeitsbesuches einer usbekischen Delegation im April 2024 in Berlin fand am 29. August 2024 das Seminar zur Reform des Strafvollzugs unter Einbeziehung internationaler Standards in Taschkent statt.
Die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Usbekistan eröffnete das Seminar durch den Leiter der international-rechtlichen Abteilung Rustam Giyasov sowie Mirmukhammad Mirkhamidov, geschäftsführender Leiter der Abteilung für Überwachung der Rechtmäßigkeit bei Vollstreckung gerichtlicher Handlungen. Sie betonten die Wichtigkeit des fachlichen Erfahrungsaustausches auf internationaler Ebene, das Bestreben, die Arbeit mit Verurteilten zu verbessern und den Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten. Der einführende Vortrag des Staatsanwalts Farrukh Rakhmatullayev bezog sich auf die Rolle der Staatsanwaltschaft als Aufsichtsbehörde im Strafvollzug.
Mit Sascha Kuhring, stellvertretender Leiter der Abteilung Sicherheit der JVA Moabit und seinem Kollegen Heiko Möllendorf, leitender Vollzugsdienstmanager waren zwei außerordentlich erfahrene Praktiker vor Ort. Vor dem Hintergrund der Wahrung der Menschenrechte im Strafvollzug schilderten sie die Regelungen von Strafvollzugsanstalten in Deutschland, gingen auf Rechte und Pflichten von Verurteilten ein, berichteten über die Weiterbildung für das Vollzugspersonal und Themen wie Sicherheitsmanagement und Gefahrenabwehr.
Der Erfahrungsaustausch war für die zumeist im Strafvollzug arbeitenden Teilnehmenden sehr gewinnbringend. Besonders beeindruckt zeigten sie sich von den Möglichkeiten der Resozialisierung der Verurteilten und von der erzieherischen Arbeit des Personals in den deutschen Justizvollzugsanstalten.