Vernehmungstechniken im Strafverfahren und Tatsachenfeststellung bei Gericht

Eröffnung des Trainings für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Nurafschon, Usbekistan
Eröffnung des Trainings für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Nurafschon, Usbekistan
Usbekistan

Da Beweispersonen eines Strafverfahrens aufgrund der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung gehört werden, hängt der Ausgang eines Strafverfahrens unmittelbar von der Qualität der gewonnenen Aussagen ab. Auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gewinnen ihre Überzeugung aus der Hauptverhandlung des Strafverfahrens. Die Vernehmungslehre selber wird in Usbekistan zwar in der polizeilichen Ausbildung ausführlich behandelt, nicht bzw. nicht ausreichend hingegen in der staatsanwaltschaftlichen Ausbildung.

Genau hier setzte ein Praxistraining der IRZ, gemeinsam durchgeführt mit der Staatsanwaltschaft des Taschkenter Gebiets, für usbekische Staatsanwältinnen und Staatsanwälte am 22. und 23. September 2026 in Nurafschon an. Unser Ziel: Anklagen sollen zukünftig effektiver aufgebaut werden zwecks Stärkung der Strafverfolgung und Effizienzsteigerung eines Strafverfahrens insgesamt.

Methodikvermittlung

Zwei erfahrene deutsche Richter vermittelten Methoden zur Durchführung von Vernehmungen und erläuterten die Auseinandersetzung mit der Beweisbewertung im Strafverfahren. Zugleich beleuchteten sie Stärken und Schwächen einzelner Beweismittel und ihre Auswirkungen auf das Strafverfahren. Im Rahmen interaktiver Übungen konnten die Teilnehmenden an ihren Soft Skills zur Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten arbeiten und darüber diskutieren, welche Folgen die Art der Fragestellung für den Ausgang des Strafverfahrens nach sich ziehen kann.

Handbuch für die Praxis

Untermauert werden die Inhalte der Schulung durch ein ausführliches Praxishandbuch. Dieses Format dient der nachhaltigen Wissenssicherung, da auch ein weiterer Kreis über die Teilnehmenden hinaus fachlich davon profitiert. Zudem stärkt es die Motivation der Nutzerinnen und Nutzer, sich im eigenen beruflichen Alltag eingehender mit den Grundlagen der Vernehmungslehre zu befassen.    

Selbstverständlich kann das übersetze Handbuch nicht nur von der Staatsanwaltschaft, sondern auch gleichermaßen von der Richterschaft und auch der Rechtsanwaltschaft benutzt werden. Damit haben verschiedene usbekische Berufsgruppen langfristig eine praxisrelevante Hilfe für den Arbeitsalltag zur Hand bekommen, was zur besseren Qualifizierung aller am Strafprozess Beteiligter und damit zu einer systemischen Verbesserung innerhalb der Strafjustiz insgesamt führen kann.