Überarbeitung des Reformentwurfs des Strafgesetzbuchs der Ukraine

Die StGB-AG der Rechtsreformkommission mit den deutschen Experten in Bonn
Die StGB-AG der Rechtsreformkommission mit den deutschen Experten in Bonn

Ukraine

Die StGB-AG der Rechtsreformkommission des Präsidenten der Ukraine tagte vor Kurzem eine Woche in Bonn. Bereits seit 2021 berät die IRZ die ukrainischen Partner bei der Reform ihres Strafgesetzbuchs.

Nach schriftlichen Gutachten und mehreren Online-Fachgesprächen zunächst zum Allgemeinen Teil und dann zum Besonderen Teil des Reformentwurfs trafen die AG-Mitglieder nun erstmals in Präsenz mit den deutschen Experten zusammen. Der Schwerpunkt der Arbeitstagung lag gemäß ukrainischem Wunsch auf den Regelungen zu Finanzdelikten und Korruptionsstraftaten sowie zu Möglichkeiten und Methoden der Einziehung und Konfiskation.

Die Arbeitsgruppe wollte mit ihren deutschen Kollegen abstimmen, inwieweit der ausgearbeitete Gesetzentwurf die diesbezüglichen EU-Richtlinien bereits umgesetzt hat, und wo es Nachbesserungsbedarf gibt. Dazu hatten die Experten bereits im Sommer schriftliche Stellungnahmen verfasst. Herr Prof. em. Dr. Thomas Weigend, Universität zu Köln, und Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Bernd Heinrich, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, besprachen zu Beginn der Arbeitswoche die relevanten Passagen des StGB-Entwurfs. Sodann ging die Arbeitsgruppe zwei Tage in eine vertiefte interne Textarbeit, um zum Ende der Woche die dabei aufgekommenen Fragen nochmals mit den Experten abzustimmen. Dieses Format der konkreten Zusammenarbeit am Text hat sich in den vielen Jahren der IRZ-Tätigkeit als sehr effektiv erwiesen und bewährt.

Eröffnet wurde die Tagung mit einer Gedenkminute für den am 19. November 2025 völlig unerwartet verstorbenen Prof. Dr. Robert Esser, Universität Passau, der eines der drei Gutachten verfasst hatte und ebenfalls bei diesem fachlichen Austausch hatten mitwirken wollen. Die Teilnehmer gedachten seiner mit Trauer und Dankbarkeit.