Erfahrungsaustausch online zum Thema „Alternative Strafen und Alternativen zur Untersuchungshaft“

Grafik: IRZ
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Marokko

Am 30. September 2020 veranstaltete die IRZ in Kooperation mit der Oberstaatsanwaltschaft Marokko ein Fachgespräch über alternative Strafen und Alternativen zur Untersuchungshaft. Die Online-Veranstaltung, die sich an rund 40 Teilnehmende aus der marokkanischen Oberstaatsanwaltschaft richtete, wurde im Rahmen der institutionellen Zusammenarbeit durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) finanziert.

Als IRZ-Experten begleiteten Pascal Décarpes, Internationaler Berater auf dem Gebiet des Strafvollzugs, und Andreas Stüve, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, den Erfahrungsaustausch. Für die marokkanische Oberstaatsanwaltschaft gestalteten Mohamed Oukhlifa, Leiter des Referats für Technische Internationale Zusammenarbeit, sowie Mourad Alami, Leiter der Abteilung für die Implementierung der Strafpolitik, die Veranstaltung, die sie auch eröffneten.

Seit 2017 ist die Oberstaatsanwaltschaft Marokkos als unabhängige Institution tätig und steht vor großen Herausforderungen. Dazu zählt zum Beispiel die zu hohe Personenzahl in Untersuchungshaft. Dies kann unter anderem auf fehlende Alternativen zum Vollzug der Freiheitsstrafe zurückgeführt werden. Aufgrund dieser Ausgangslage widmete sich die Auftaktveranstaltung mit der marokkanischen Staatsanwaltschaft dem Themenbereich der alternativen Strafen sowie Alternativen zur Untersuchungshaft.

Die IRZ- Experten stellten zunächst das deutsche Strafrechtssystem mit folgenden Themenschwerpunkten vor:

  • allgemeine Strafvorschriften
  • Effizienz im Strafsystem
  • Haftzeit
  • Begrenzung von Untersuchungshaft

Im Anschluss berichteten die marokkanischen Experten von ihren Erfahrungen in Bezug auf die Strafpolitik und Alternativen zur Untersuchungshaft. Dabei gingen sie auf die Herausforderungen im Bereich der Strafverfolgung und Strafzumessung, inklusive des Vollzugs von Untersuchungs- und Strafhaft, näher ein. Ihre deutschen Kollegen steuerten ihre Erfahrungen zu diesem Themenkomplex ebenfalls bei. Auf marokkanischer Seite stießen die deutschen Modelle der Vollzugslockerung und Strafaussetzung, der Straffälligenhilfe sowie die Alternativen zur Untersuchungshaft auf besonderes Interesse. Das wurde auch in der anschließenden lebhaften Diskussion deutlich. Fazit: Der Online-Erfahrungsaustausch war produktiv und konstruktiv. Die engagierte Mitwirkung der Teilnehmenden unterstrich den aktuellen Bedarf an einem Erfahrungsaustausch zu diesem Themenbereich. Die marokkanischen Partner bekundeten ihren Wunsch nach weiteren Austauschmöglichkeiten. Die IRZ plant daher, die Kooperation mit der marokkanischen Oberstaatsanwaltschaft in Zukunft fortzuführen.