Moldau: Support to the Pre-Trial Investigation, Prosecution and the Defence Set-Up in Moldova
EU-Technical-Assistance-Projekt
Support to the Police Reform in the Republic of Moldova
Oktober 2018 – Januar 2022
IRZ Juniorpartner
Budget: 2,7 Mio. Euro
Im Frühjahr 2017 konnte dieses EU-finanzierte Projekt mit einer Laufzeit von 30 Monaten erfolgreich abgeschlossen werden. Unter anderem erarbeitete das Projekt im Rahmen der ersten Komponente „Gesetzgebungsberatung, Stärkung der institutionellen Kapazität der Strafrechtsbehörden“ einen Änderungsentwurf des Staatsanwaltsgesetzes sowie relevante Ausführungsvorschriften. Das neue Gesetz ist seit August 2016 in Kraft und die wichtigsten Änderungen betreffen die Auswahl der Generalstaatsanwältin bzw. des Generalstaatsanwalts, die bzw. der von nun an auf Vorschlag eines Rats der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erfolgen wird. Des Weiteren hat das Projekt bei der Ausarbeitung eines Ethikkodex für die Staatsanwaltschaft sowie eines Gesetzes zur Organisation der Generalstaatsanwaltschaft beraten. Neben der Generalstaatsanwaltschaft wird es nur noch zwei spezialisierte Staatsanwaltschaften geben: für den Bereich Antikorruption und die Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Das Projekt hat darüber hinaus Empfehlungen im Bereich Antikorruptionsmaßnahmen und zur Einrichtung einer Antikorruptionsabteilung erarbeitet. Auch 2017 wurden im Rahmen der zweiten Komponente maßgeschneiderte Fortbildungsseminare und Trainings für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Untersuchungsrichterinnen und Untersuchungsrichter in den Bereichen Untersuchungsmethoden, Forensik und Steuerbetrug durchgeführt. Um den Dialog zwischen der Zivilgesellschaft, der Staatsanwaltschaft, der Polizei sowie Journalistinnen und Journalisten zu verbessern, organisierte das Projekt überdies drei Rundtischgespräche. Ferner initiierte es einen sehr gut angenommenen Englischkurs für Mitglieder der Staatsanwaltschaft. Im Rahmen der Umsetzung der dritten Komponente des Projekts „Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung“ wurden u. a. drei Umfragen zum Strafrechtswesen mit verschiedenen Zielgruppen durchgeführt und deren Ergebnisse präsentiert. Befragt wurden an Strafverfahren beteiligte Personen, Teile der Bevölkerung sowie Inhaberinnen und Inhaber kleiner und mittelständischer Unternehmen. Zudem leistete das Projekt Unterstützung bei der Entwicklung von Kommunikationsstrategien sowie dem Auftreten in der Öffentlichkeit. Schließlich wurden drei Studienbesuche in Rumänien und Schweden durchgeführt zu Themen wie z. B. elektronisches Fallmanagement, Arbeitsmethodik sowie Umsetzung von Antikorruptionsstrategien.