Delegation des ukrainischen Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichts

Die ukrainische Delegation am Bundesgerichtshof. Copyright Foto: Tobias Westen
Die ukrainische Delegation am Bundesgerichtshof. Copyright Foto: Tobias Westen

Ukraine

Im Rahmen eines von der GIZ und der IRZ gemeinsam organisierten Arbeitsbesuches hält sich in dieser Woche eine Delegation von je fünf Richterinnen und Richtern des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichts der Ukraine zu einem Fachaustausch in Karlsruhe, München und Wien auf.

Die GIZ und IRZ richten diesen Arbeitsbesuch mit verschiedenen Treffen gemeinsam aus - beim Bundesgerichtshof, beim Generalbundesanwalt, beim Bundesfinanzhof, beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof und beim Bundespatentgericht.

Darüber hinaus traf die Delegation Herrn Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Henning Radtke und die deutsche Richterin beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Prof. Dr. Anja Seibert-Fohr zu einem Vortrag mit anschließender Diskussion. Danach reiste die Delegation nach Wien, um Termine beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof, beim Obersten Gerichtshof und im Bundesministerium für Justiz der Republik Österreich sowie bei der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) in Wien wahrzunehmen.

Alle Gespräche waren geprägt von einem gemeinsamen Verständnis der fundamentalen Rolle der Justiz in der Sicherung der Rechtsstaatlichkeit, gerade unter den aktuellen herausfordernden Bedingungen. Es ist offensichtlich, wie sehr sich die Ukraine als Teil der europäischen Rechtsfamilie sieht. Dies zeigte sich in den detaillierten, auch kritischen Nachfragen und vertieften Diskussionen um Kernbereiche der richterlichen Unabhängigkeit. Durch die gebündelten Kräfte von GIZ und IRZ konnte im Rahmen dieses Arbeitsbesuches ein detailliertes Fachwissen zur Praxis der höchstrichterlichen deutschen, österreichischen und europäischen Rechtsprechung vermittelt werden.