Deutsch-ukrainische Fachgespräche in der IRZ zum Verfassungsrecht
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- Veröffentlicht: Dienstag, 25. November 2025
Erneut konnten wir in der zweiten Novemberwoche den Amtierenden Vorsitzenden des Verfassungsgerichts der Ukraine, Prof. Dr. Oleksandr Petryshyn und fünf weitere Mitglieder des Verfassungsgerichts der Ukraine in unseren Büroräumen in Bonn als unsere Gäste willkommen heißen. Gemeinsam mit den Herren Bundesverfassungsrichtern a.D. Prof. Dr. Udo Steiner und Prof. Dr. Reinhard Gaier setzten sie ihre seit vielen Jahren bestehenden und sich stets intensivierenden deutsch-ukrainischen Fachgespräche fort.
In diesem Jahr ging es um die Doktrin der „eingriffsähnlichen Vorwirkung“ des Bundesverfassungsgerichts, den verfassungsrechtlichen Schutz sozialer Rechte, die Verfassungsmäßigkeit von verwaltungsrechtlichen, finanziellen und steuerlichen Sanktionen sowie das Verhältnis von gerichtlicher Zurückhaltung und gerichtlichem „Aktivismus“ in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Sie sehen schon: da gab es eine Menge zu diskutieren!
Für uns besonders erfreulich war, dass der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Prof. Dr. Dr. h.c. Lars Brocker – zugleich Präsident des Oberverwaltungsgerichts – die Delegation im Anschluss in Koblenz empfing, um das Verhältnis von Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verfassungsgerichtsbarkeit zu erläutern und zwei auch bundesweit beachtete Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vorzustellen. Herzlichen Dank!