Vorlesungsreihe im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsgerichts der Ukraine

Mitglieder des Verfassungsgerichts der Ukraine
Mitglieder des Verfassungsgerichts der Ukraine

Ukraine

Das Verfassungsgericht der Ukraine wendet sich mit regelmäßigen Online-Veranstaltungen zu Fragen der Verfassungsgerichtsbarkeit nicht nur an das Fachpublikum, sondern auch an die breite Öffentlichkeit. Das Format dieser Veranstaltungen wurde von der ukrainischen Verfassungsrichterin Halyna Yurovska entwickelt und wird in Zusammenarbeit mit der Nationalen Richterschule der Ukraine umgesetzt. Die IRZ beteiligt sich regelmäßig und entsendet eine Referentin oder einen Referenten, deren Vorträge anschließend auf der Website des Verfassungsgerichts in Ukrainisch veröffentlicht werden.

Den Auftakt bildete am 26. Februar 2026 ein Vortrag des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz Prof. Dr. Dr. h.c. Lars Brocker zum Thema „Die Allianz von Verfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit“. Im Mittelpunkt stand die Frage, wann eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art ist und wann sie vor die Verwaltungsgerichte gehört. Anhand aktueller Entscheidungen erläuterte er die Abgrenzung der Zuständigkeiten.

Am 12. März 2026 befasste sich die Professorin an der Humboldt-Universität zu Berlin und Richterin des Bundesverfassungsgerichts a.D. Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Susanne Baer mit der Frage „Wie schützt man die Demokratie?“. Sie beleuchtete anhand der Praxis des Bundesverfassungsgerichts, wie gerichtliche Entscheidungen dazu beitragen können, gesellschaftlichen Konsens zu fördern, etwa in Bereichen wie Klimaschutz oder Meinungsfreiheit.

Am 9. April 2026 wird Prof. Dr. Dr. h.c. Brocker die Reihe mit einem zweiten Vortrag fortsetzen (Grundrechtsschutz durch die zunehmende Konstitutionalisierung des Verwaltungsrechts) und den Abschluss bildet am 7. Mai 2026 der BVerfG-Richter a.D. Prof. Dr. Udo Steiner zum Thema „Sportrecht und Verfassungsrecht“.

Die Vorlesungsreihe ist Teil des langjährigen fachlichen Austauschs mit dem Verfassungsgericht der Ukraine, einer zentralen Partnerinstitution der IRZ, und dient der Stärkung rechtsstaatlicher Strukturen sowie der öffentlichen Vermittlung verfassungsrechtlicher Grundlagen.