Grafik: IRZ
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Algerien

Am 25. Mai 2021 veranstaltete die IRZ in Kooperation mit dem algerischen Justizministerium ein Online-Seminar zum Thema Asset Recovery für Teilnehmende aus dem ganzen Land. Die algerische Seite war hochrangig durch die Zentrale Behörde, die Generalstaatsanwaltschaft, das nationale Antikorruptionsbüro sowie durch die Gerichtsbarkeit im Bereich Wirtschaftsstraftaten aus zahlreichen Gerichtsbezirken Algeriens vertreten.

Für die IRZ begleiteten folgende Expertin und Experten die Veranstaltung:

  • Georg Schäfer, Leiter des Referats II B 7 „Internationales Strafrecht; Zusammenarbeit im Bereich der Auslieferung und Vollstreckungshilfe“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
  • Dr. Urs Wäckerlin, Referent im Referat II B 7 des BMJV
  • Natalia Spitz, Referentin im Referat III 1 „Auslieferung, Vollstreckungs- und Rechtshilfe“ des Bundesamts für Justiz

Von algerischer Seite nahmen folgende Expertin und Experten teil:

  • Mohamed Riadh Boujaleb, Leiter der Abteilung Aus- und Weiterbildung im algerischen Justizministerium
  • Ragad Abdelrahim, Untersuchungsrichter im Gerichtszentrum für Wirtschafts- und Finanzkriminalität Algier
  • Afef Bouchlit, Richterin, Regionaldirektion für Strafjustiz

Beide Seiten begrüßten die Fortführung der bisherigen Zusammenarbeit zu diesem hochaktuellen Thema. Das Seminar setzte den fachlichen Schwerpunkt auf den jeweiligen gesetzlichen Rahmen und die Praxis beider Länder im Bereich Asset Recovery. Dies umfasste vorwiegend die formellen Anforderungen an Rechtshilfeersuchen sowie die Sicherstellung und Einziehung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte.

Thematisiert wurden darüber hinaus die Herausforderungen in der internationalen justiziellen Zusammenarbeit. Georg Schäfer betonte die guten und vertrauensvollen Beziehungen zwischen Deutschland und Algerien im Rechtshilfeverkehr. Die Bedeutung der Zusammenarbeit im Bereich Asset Recovery, die zwischen Deutschland und Algerien auf vertragloser Grundlage verläuft, wächst stetig, weshalb die algerische Seite ihren Wunsch nach bi- und multilateralen Abkommen betonte.

Beide Seiten identifizierten als eines der Haupthindernisse die ausgedehnte Verfahrensdauer, wodurch die Vermögenswerte in einigen Fällen nicht rechtzeitig sichergestellt werden können. Hohe formelle und inhaltliche Anforderungen erschweren das Einreichen von Rechtshilfeersuchen und erfordern tiefgehende Kenntnisse zur jeweils gültigen Gesetzeslage in anderen Staaten.

Der aktuelle Erfahrungsaustausch half hier nicht nur bei der Klärung konkreter praktischer Fragen zu Verfahrensabläufen. Er förderte durch den direkten Kontakt zwischen den zentralen Behörden beider Staaten auch das gegenseitige Verständnis und leistete so einen wertvollen Beitrag für die weitere Zusammenarbeit.