Konferenz anlässlich der Veröffentlichung der Zeitschrift „Kontinentalno pravo – KoPra“
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- Veröffentlicht: Montag, 07. Februar 2022

Gemeinsam mit der Juristischen Fakultät der Universität Belgrad organisierte die IRZ am 15. Dezember 2021 anlässlich der Veröffentlichung der Zeitschrift „Kontinentalno pravo – KoPra“ („Kontinentales Recht – Zeitschrift für nachhaltige und zweckmäßige Rechtsentwicklung“), Ausgabe 2021 eine Konferenz zum kontinentaleuropäischen rechtlichen Erbe.
Bereits seit fünf Jahren wird die Zeitschrift in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Milan Škulić, Richter am Verfassungsgericht von Serbien und ordentlicher Professor für Strafrecht an der Juristischen Fakultät der Universität in Belgrad sowie Prof. Dr. Miloš Živković, außerordentlicher Professor für Zivilrecht an der Juristischen Fakultät der Universität in Belgrad herausgegeben. Sie stellt das gemeinsame kontinentaleuropäische Erbe im Recht der Staaten Südosteuropas und Deutschlands dar, gibt Anregungen für eine adäquate praxistaugliche Weiterentwicklung des Rechts im Einklang mit dieser Tradition und den gesellschaftlichen Gegebenheiten und weist darüber hinaus auf Fehlentwicklungen durch hybride Gesetze hin.
Eröffnet wurde die Veranstaltung durch Prof. Dr. Bojan Milisavljević, Prodekan der Juristischen Fakultät der Universität Belgrad sowie Dr. Stefan Pürner als zuständigem Projektbereichsleiter der IRZ. Dass die Zeitschrift im Lande hohes Ansehen genießt, zeigte der Umstand, dass sich danach ein Grußwort von Snežana Marković, der Präsidentin des Verfassungsgerichts der Republik Serbien, anschloss, gefolgt von Daniel Mohseni, dem Zweiten Sekretär und politischen Berater der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Belgrad.
Im Anschluss hielten die Autorinnen und Autoren kurze Vorträge, die bei den rund 35 Teilnehmenden großes Interesse weckten die gesamten Beiträge zu lesen. Diese Beiträge in dieser Ausgabe reichen vom Strafrecht über das Öffentliche Recht bis hin zum Zivilrecht.
So sprach Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Eichberger über "Sondervoten beim Bundesverfassungsgericht". Dadurch wurde deutlich, dass das kontinentale Recht durchaus auch Anregungen aus dem Common Law übernimmt, aber die Ausgestaltung und Praxis bezüglich der betreffenden Rechtsinstitute an die jeweiligen Gegebenheiten im eigenen Recht und der eigenen Gesellschaft angepasst werden.
Einen rechtsvergleichenden Ansatz beinhaltete auch das Referat von Verfassungsrichter Prof. Dr. Milan Škulić. Er stellte dabei das serbische Jugendstrafrecht de lege lata und de lege ferenda dar, wobei er ausführlich Bezug auf die entsprechenden Vorschriften des deutschen Rechts nahm und betonte, dass nach kontinentaleuropäischem Verständnis in diesem Bereich der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehen sollte.
Nationale Unterschiede, auch zwischen Staaten des kontinentaleuropäischen Rechtskreises, gibt es auch bei den Mechanismen zur Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit. Aus diesem Grund stellte die Vizepräsidentin des Landgerichts Traunstein und Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins Andrea Titz die diesbezügliche Situation in Deutschland dar.
Im Anschluss wurde vor allem die Unabhängigkeit der Justiz, insb. die Rolle der Gerichte und der Richterschaft intensiv und rechtsvergleichend diskutiert.
Weitere Details können der neuen Ausgabe der KoPra Zeitschrift entnommen werden.
Info
Das Verfassungsgericht der Republik Serbien berichtet umfangreich über die Konferenz auf seiner Homepage: http://www.ustavni.sud.rs/page/view/sr-Latn-CS/88-102805/konferencija-posvecena-predstavljanju-casopisa-kontinentalno-pravo-kopra
Die Distribution der Zeitschrift erfolgt über das Netzwerk der IRZ sowohl in einer Druckausgabe als auch digital nicht nur in Serbien, sondern auch in allen anderen Staaten der Region mit kompatiblen Sprachen.