IRZ-Alumni diskutieren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz

Prof. Dr. Udo Steiner, Bundesverfassungsrichter a.D., während seines Vortrags.
IRZ-Alumni

Der Jahresworkshop der deutschsprachigen IRZ-Alumni in Südosteuropa fand am 14. Dezember 2021 erneut im Online-Format statt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz stand dabei besonders im Fokus der Veranstaltung.

Seit vielen Jahr versammeln sich jährlich zum Jahresende Ehemalige verschiedener Programme der IRZ. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Notarinnen und Notare, die in der Vergangenheit an Sommerschulen im deutschen Recht, berufsspezifischen Hospitationen in Deutschland und Kursen in deutscher Rechtsterminologie teilgenommen haben, kommen erneut zusammen. Sie schätzen die Möglichkeit, über aktuelle Entwicklungen im deutschen Recht informiert zu werden und nutzen die Chance für den intensiven Fachaustausch in deutscher Sprache. Außerdem können sie so ihr eigenes berufliches Netzwerk weiter ausbauen.

In den vergangenen Jahren fand diese Veranstaltung in Belgrad statt – pandemiebedingt wurde sie nun zum zweiten Mal in den digitalen Raum verlegt.

Eröffnet wurde der Jahresworkshop 2021 von Sonya Z. Ouertani, der für Serbien zuständigen Projektmanagerin der IRZ, gefolgt von Grußworten von Daniel Mohseni, zweiter Sekretär und politischer Berater der deutschen Botschaft in Belgrad. Er betonte die Aktualität des Themas „Klimaschutz“ auch im Hinblick auf den neuen Koalitionsvertrag 2021 der Regierungsparteien in Deutschland.

Prof. Dr. Udo Steiner, Bundesverfassungsrichter a.D. stellte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021 zum Klimaschutz vor. Sie stieß bei den vorwiegend jüngeren Teilnehmenden vor allem wegen der darin angesprochenen objektivrechtlichen Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen auf Interesse.

An diesen Vortrag und anschließende Diskussion schlossen sich Informationen zu Neuerungen im deutschen Recht an, die Dr. Stefan Pürner, Bereichsleiter "Südosteuropa I" bei der IRZ, der die Teilnehmerländer Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien umfasst, vorstellte. Dr. Pürner verwies auch auf Quellen im Internet, welche die Neuerungen im deutschen Recht darstellen. Diese sind auch aus dem Ausland erreichbar, so dass es den Teilnehmenden möglich ist, die angesprochenen Themen selbständig weiter zu verfolgen.

Somit bot die Veranstaltung erneut die Gelegenheit, mehr über aktuelle Entwicklungen im deutschen Recht zu erfahren, die deutsche juristische Fachterminologie aktiv und passiv zu nutzen sowie Schlüsselqualifikationen für den Rechtsverkehr der Herkunftsländer der Teilnehmenden mit Deutschland und im Rahmen der europäischen Integration zu trainieren.