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Ukraine

In der letzten Märzwoche hielt sich eine Delegation der Generalstaatsanwaltschaft und des Justizministeriums der Ukraine zu einem Arbeitsbesuch zum Völkerstrafrecht in Berlin auf. Die Idee zu diesem Arbeitsbesuch geht zurück auf eine Begegnung des Generalstaatsanwalts der Ukraine, Andriy Kostin, mit Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank am Rande des G 7-Justizminister-Treffens im Herbst 2022 in Berlin.

Der ukrainischen Bitte, sich zu Ermittlungsmethoden hinsichtlich Völkerstrafrecht und Kriegsverbrechen fachlich auszutauschen, sind die Bundesanwaltschaft und das Bundesministerium der Justiz gerne nachgekommen. So konnten sich auf Einladung der IRZ, die diesen Arbeitsaufenthalt organisatorisch betreute, Vertreterinnen und Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft und des Justizministeriums der Ukraine zu dreitägigen Fachgesprächen im Bundesministerium der Justiz aufhalten und mit ihren Kolleginnen und Kollegen der Bundesanwaltschaft und des Bundeskriminalamtes sowie mit Oberstaatsanwalt Klaus Hoffmann, der derzeit im Rahmen der Atrocity Crimes Advisory Group in der Ukraine tätig ist, relevante Fragen zur Ermittlung von Völkerstraftaten intensiv erörtern.