18. Deutsch-Ukrainisches Kolloquium zur Verwaltungsgerichtsbarkeit
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- Veröffentlicht: Dienstag, 23. Juli 2024
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz schuf auch in diesem Jahr den Rahmen zum Dialog mit der ukrainischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und richtete vom 8.-12. Juli 2024 das Kolloquium zu aktuellen Themenstellungen des Verwaltungsprozessrechts aus.
Aus der Ukraine reisten Andrij Zahorodniuk, Richter am Revisionsverwaltungsgericht des Obersten Gerichts, Oleh Zaverukha, Präsident des Berufungsverwaltungsgerichts Lviv, Tetiana Drachuk, Präsidentin des Berufungsverwaltungsgerichts Winnytsa und die Stellv. Verwaltungsleiterin des Obersten Gerichts, Leiterin des Sekretariats des Revisionsverwaltungsgerichts des Obersten Gerichts, Natalia Bohdaniuk, an. Der Präsident des Landtags Rheinland-Pfalz, Hendrik Hering, empfing die Delegation.
Der Krieg in der Ukraine bereitet der gesamten Justiz des Landes erhebliche Schwierigkeiten wie Personalmangel, zusätzliche logistische und organisatorische Probleme, stagnierende Reformen. Zugleich verzeichnet die Verwaltungsgerichtsbarkeit eine erheblich gestiegene Anzahl an Klagen aufgrund des Krieges.
Dank der engagierten Initiative des Präsidenten des OVG Rheinland-Pfalz (und Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz), Prof. Dr. Lars Brocker, entstand nun ein Programm mit Fachgesprächen zu aktuellen Schwerpunktthemen wie IT-gestützte richterliche Tätigkeit, E-Akte, Versammlungsrecht, Richterliche Selbstverwaltung, Abgrenzung von verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Streitigkeiten, Wirtschaftsverwaltungsrecht mit europarecht.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz hatte die ukrainischen Partner bereits seit Mitte der 90-er Jahre im Auftrag der IRZ zu den ersten Entwürfen des ukrainischen Verwaltungsprozessgesetzes – wie auch das Ende letzten Jahres in Kraft getretenen Verwaltungsverfahrensgesetzes – beraten. Die 2005 geschaffene ukrainische Verwaltungsjustiz orientiert sich in ihrer Entwicklung auch heute an der langjährigen deutschen Beratung. So werden verlässliche und rechtsstaatlich konforme Regelungen unmittelbar aus der Verfassung entwickelt, wenn es an spezialgesetzlichen Regelungen fehlt, wie im Versammlungsrecht oder im Schulrecht. Unbestimmte Rechtsbegriffe werden unter Einbeziehung verfassungsrechtlicher Werte und unter Berücksichtigung grundrechtlicher Gewährleistung konkretisiert und ausgefüllt. Gemeinsam mit dem überaus engagierten OVG Rheinland-Pfalz ist es so gelungen, sich am Ausbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Ukraine einmal mehr konstruktiv zu beteiligen. Dabei hat sich gezeigt, welche Wirksamkeit der wechselseitige Austausch über einen langen Zeitraum entfaltet.