Gruppenbild der Teilnehmenden des Workshops „Wiedereingliederung Strafgefangener ins Berufsleben“ Algerien
Wie können Strafgefangene nach Verbüßung ihrer Haftstrafe erfolgreich in das Berufsleben integriert werden? Dieser Frage widmeten sich deutsche und algerische Expertinnen und Experten anlässlich eines Workshops mit der algerischen Strafvollzugsbehörde in Algier. Für die teilnehmenden Referentinnen und Referenten steht fest: eine an rechtsstaatlichen Prinzipien ausgerichtete Wiedereingliederung ehemaliger Strafgefangener ins Berufsleben inklusive Entlassungsvorbereitung und Übergangsmanagement kann die Rückfallquote enorm senken. Thematisiert wurde in diesem Zusammenhang auch die generell hohe Rückfallquote Drogenabhängiger in beiden Ländern sowie der Bedarf sozialpädagogischer und psychologischer Dienste.
Die IRZ führte bereits vor einigen Jahren ein erfolgreiches Tandemprojekt mit den algerischen Strafvollzugsbehörden durch, das in Arbeitsgruppen mehrere Handbücher zum Strafvollzug entwickelte. Diese Handbücher zum Zugangsverfahren, zu individuellen Resozialisierungsplänen für Strafgefangene sowie zur Ausbildung des Strafvollzugpersonals finden im algerischen Strafvollzugspraxis bereits praktische Anwendung. Selbstverständlich wurden sie auch im Rahmen dieser Veranstaltung herangezogen und werden nach Bedarf weiterentwickelt.
Neben den rechtlichen Grundlagen der Wiedereingliederung lagen die thematischen Schwerpunkte des Workshops auf der Zusammenarbeit mit externen Akteuren wie Vermittlungsagenturen, staatlichen Arbeitsämtern sowie industriellen und landwirtschaftlichen Betrieben. So berichteten algerische Expertinnen und Experten von gestiegenen Zahlen absolvierter Berufsausbildungen in einem dualen Ausbildungssystem in unterschiedlichen Werkstätten (Schreinereien, Schmieden, im Textilbereich, Druckereien, Recycling / Abfallwirtschaft). Besonders interessant für die algerische Seite waren die von dem Vollzugsleiter der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Berlin, Kai Abraham, erwähnten gezielten Partnerschaften mit Industriebetrieben in der Automobilindustrie, die ihre Fertigungsprozesse zum Teil direkt in deutschen JVAs durchführen.
Abschließend konnte die deutsche Expertenseite einen praktischen Einblick in die ca. 80km von Algier entfernte Haftanstalt El Kolaiya bekommen, in der eine Arbeitsvermittlungsagentur Bewerbungstrainings durchführte und Vertreter der Forstwirtschaft Strafgefangene zum Teil in individuellen Gesprächen über die Möglichkeiten einer Mikrokreditvergabe für Kleinunternehmer in der Fortwirtschaft und Imkerei informierten.
Einig waren die sich die deutschen Expertinnen und Experten, dass seit Beginn der Beratungen zum Strafvollzug in Algerien Fortschritte in der weiteren Professionalisierung von Unterstützungsmaßnahmen zur Wiedereingliederung Strafgefangener gemacht wurden, Prozesse insgesamt transparenter und vermehrt an rechtsstaatlichen Prinzipien ausgerichtet sind.
Teilnehmende der Studienreise im Landgericht Berlin. Algerien und Tunesien
Die Rolle des Rechtsbeistands beim Schutz von vulnerablen Gruppen in der Justiz war das Thema einer Studienreise, welche der Projektbereich Afrika der IRZ gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer vom 27. bis 29. November 2023 durchführte.
Das Thema wurde rechtsvergleichend und unter Berücksichtigung der praktischen, anwaltlichen Perspektive sowie der richterlichen und staatsanwaltlichen Erfahrungen im Rahmen von Fachgesprächen mit deutschen Expertinnen und Experten umfassend diskutiert.
Auch Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesjustizministeriums und den sozialen Diensten Brandenburg führte zu einem regen Austausch über Bewährungshilfe, Prozesskostenhilfe und den Täter-Opfer-Ausgleich.
Besonders anschaulich war der Besuch einer Gerichtsverhandlung im Bereich Jugendstrafrecht am Landgericht Berlin sowie der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Berlin.
Die Teilnehmenden zeigten sich besonders interessiert an Gesprächen mit deutschen Anwältinnen und Anwälten sowie an dem interdisziplinären Austausch zwischen allen relevanten Akteuren zum Schutz von vulnerablen Gruppen in der Justiz.
Dr. Stefan Cassone, Leiter der Strafvollzugsbehörde Duisburg Hamborn, bei seinem Vortrag über die Ausbildung des Strafvollzugspersonals Algerien
Am 23. und 24. Mai 2023 veranstaltete die IRZ in Zusammenarbeit mit der algerischen Strafvollzugsbehörde eine Konferenz zum Thema „Implementierung internationaler Standards im algerischen Strafvollzug“ in Algier. Teilgenommen haben rund 30 algerische Beamte aus dem Justizvollzug und der Ministerialebene.
Erfahrungsaustausch zwischen Algerien und Deutschland
Die zweitätige Veranstaltung bildet die Nachhaltigkeitsphase eines Tandemprojekts, welches durch Mittel des Auswärtigen Amts sowie des Bundesministeriums der Justiz finanziert wurde. In dem Projekt erarbeiteten algerische und deutsche Expertinnen und Experten in Arbeitsgruppen ein Handbuch mit Empfehlungen für den algerischen Strafvollzug. Nach Abschluss des Projekts kamen nun Expertinnen und Experten zusammen, um von ihren Erfahrungen in der praktischen Umsetzung zu berichten bzw. die Implementierung der Handbücher zu fördern.
Von deutscher Seite nahmen Herr Kai Abraham, Leider der Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin sowie Herr Dr. Stefan Cassone, Leiter der Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn teil, die bereits im vorherigen Tandemprojekt involviert waren und maßgeblich zu dessen Erfolg beigetragen haben.
Zu Beginn der Veranstaltung richtete der Leiter der algerischen Strafvollzugsbehörde Herr Essaïd Zreb ein Grußwort an alle Teilnehmenden und betonte den Wert der Zusammenarbeit und des Austauschs zwischen Deutschland und Algerien. Anschließend gab es von algerischer und deutscher Seite eine Einführung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der aktuellen Rechtspraxis im Strafvollzug.
Nachfolgend wurden 4 Themenschwerpunkte behandelt:
die menschenrechtskonforme Behandlung von Inhaftierten während des Aufnahmeverfahrens,
die Erstellung eines individuellen Vollzugsplans und Klassifizierung von Inhaftierten,
bisherige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit externen Akteuren sowie
aktuelle Entwicklungen der Aus- und Weiterbildung des Strafvollzugspersonals.
Nach Impulsvorträgen und Erfahrungsberichten tauschten sich die Teilnehmenden mit den deutschen Experten aus. Insbesondere in Bezug auf die Zusammenarbeit mit externen Akteuren sowie die Weiterbildung des Strafvollzugspersonals deckten sich viele Erfahrungen. So wurde der Einbeziehung externer Akteure (z.B. religiöse und kulturelle Akteure sowie Bildungseinrichtungen) eine wichtige und unersetzliche Rolle im Hinblick auf die Resozialisierung von Inhaftierten zugesprochen und die Wichtigkeit insbesondere bzgl. der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt betont. Der Nutzen von Schulungen zu Soft Skills – wie etwa Kommunikationsfähigkeit und Konfliktmanagement – für das Vollzugspersonal durch Rollen- und Simulationsspiele wurde von beiden Seiten ebenfalls hervorgehoben. Unterschiedliche Herangehensweisen in Deutschland und Algerien – wie zum Beispiel im Bereich der Klassifizierung Inhaftierter – wurden umfassend diskutiert und abgewogen.
Auch viele Medien vor Ort berichteten über die Veranstaltung, sodass die Ergebnisse der Konferenz über den Teilnehmendenkreis hinaus bekannt wurden.
Interesse an einer intensiven und praxisorientierten Weiterarbeit am Thema wurde von allen Seiten bekundet.