Genozid-Leugnung gefährdet auch Zukunft
- Details
- Veröffentlicht: Dienstag, 30. September 2025
„Wer sich seiner Vergangenheit nicht erinnert, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen“ (George Santayana, spanischer Philosoph, Schriftsteller und Literaturkritiker). Deshalb hat 2021 der damalige Hohe Repräsentant Valentin Inzko die Leugnung des Genozids und anderer Kriegsverbrechen in Bosnien und Herzegowina zur Straftat erklärt.
Staaten wie beispielsweise Deutschland und Ruanda haben Erfahrungen auf diesem Gebiet, weshalb das Büro des Hohen Repräsentanten, die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien, die länderübergreifend tätige Nichtregierungsorganisation TRIAL International und die IRZ mit Unterstützung der britischen und österreichischen Botschaft am 24. und 25. September in Sarajevo die Konferenz „Criminalising Genocide Denial: Law, Accountability and Prevention“ durchführten.
Bei der Konferenz, die u.a. vom derzeitigen Hohen Repräsentanten Christian Schmidt, dem Direktor der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien Prof. Dr. Christoph Safferling und dem Ständigen Vertreter des deutschen Botschafters Bernhard Abels eröffnet wurde, sprachen unter anderem die ehemalige Richterin am EGMR Prof. Dr. Angelika Nussberger, der frühere Chefankläger beim Internationalen Gerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) Dr. Serge Brammertz, der ehemalige Hohe Repräsentant für Bosnien und Herzegowina Valentin Inzko sowie, online aus New York zugeschaltet, der ehemalige UN-Sonderberichterstatter zur Förderung der Wahrheit, Gerechtigkeit, Rehabilitierung und Nichtwiederholung) Prof. Dr. Pablo de Greiff.
Eines wurde an diesen beiden Tagen ganz besonders deutlich: das Leugnen von Kriegsverbrechen stellt ein weiteres Unrecht an den Opfern und Überlebenden dar. Außerdem bereitet sie den gesellschaftlichen und politischen Nährboden für die Spaltung der Gesellschaft durch ethnisch definierte Narrative und trägt so zu einer erneuten Destabilisierung in Postkonfliktgebieten bei.
Doch bei der Umsetzung der Strafbestimmungen sind auch Rechtsfragen zu klären. Wann ist beispielsweise eine Äußerung öffentlich und unterfällt somit der Strafbarkeit? Da Deutschland diesbezüglich Erfahrungen vorweisen kann, planen die IRZ und die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien weitere gemeinsame Aktivitäten zur Schulung der Staatsanwaltschaft und Richterschaft in Bosnien und Herzegowina. Diese kann dann auf den Erkenntnissen dieser Veranstaltung aufbauen.
Wir danken unter anderem für die Teilnahme von:
- dem Stellvertretenden Leiter der KZ-Gedenkstätte Dachau Dr. Christoph Thonfeld,
- dem Direktor des Memorialzentrums für die Opfer des Genozids in Kigali, Ruanda Honore Gatera
- sowie Dr. Emir Suljagic, Direktor des Memorialzentrums Srebrenica-Potocari und
- Natia Navrouzov, der Direktorin der Nichtregierungsungsorganisation Yazda, die weltweit Überlebende des Völkermords an Jesidinnen und Jesiden im Jahr 2014 unterstützt.