Starke Partner der IRZ: Justiz NRW und die Republik Moldau

Die Justiz in NRW ist für uns ein traditionell enger und verlässlicher Partner bei der Umsetzung zahlreicher Beratungen in unseren Partnerstaaten. In der Republik Moldau gilt dies umso mehr für den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit, in dem seit vielen Jahren Expertinnen und Experten aus NRW einen aktiven Austausch ermöglichen.
Anlass genug für eine gemeinsame Delegationsreise der IRZ und des NRW-Justizministeriums Anfang September in die Republik Moldau unter der Leitung des nordrhein-westfälischen Justizminister Dr. Benjamin Limbach und der IRZ-Hauptgeschäftsführerin Alexandra Albrecht. Im Zentrum der Reise standen Themen wie der Stand der Justizreformen und die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit. In gemeinsamen Gesprächen mit der moldauischen Justizministerin Veronica Mihailov-Moraru sowie Mitgliedern des Rechtsausschusses des Parlaments, Vertreterinnen und Vertretern des Nationalinstituts der Justiz, des Obersten Gerichts und des Obersten Justizrats konnten Erfahrungen ausgetauscht, konkrete Bedarfe abgefragt und neue Ideen der Zusammenarbeit entwickelt werden.
Daneben wurde die enge Zusammenarbeit in der Verwaltungsgerichtsbarkeit auch durch die Vereinbarung einer Gerichtspartnerschaft zwischen dem moldauischen Appellationsgericht Zentrum in Chişinău und dem Verwaltungsgericht Köln weiter gestärkt. Die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Köln, Birgit Herkelmann-Mrowka, und der Interimspräsident des Appellationsgerichts in Chişinău, Ghenadie Mîra, bekräftigen damit den bereits seit einiger Zeit bestehenden Austausch zwischen NRW und der Republik Moldau. Die Gerichtspartnerschaft ist auf einen langfristigen Austausch angelegt und dient dazu, die praktische Umsetzung des neuen Verwaltungskodex der Republik Moldau zu fördern, dessen Ausarbeitung und Umsetzung die IRZ von Anfang an maßgeblich unterstützt.
Minister Dr. Benjamin Limbach sagte: „Mit der neuen Gerichtspartnerschaft unterstützen wir Moldau beim Aufbau eines rechtsstaatlichen, transparenten und fairen Justizsystems. Gerichtspartnerschaften sind ein wirkungsvolles Instrument für die Stärkung und Festigung von Rechtsstaatlichkeit, weil sie direkten Austausch auf fachlicher und institutioneller Ebene ermöglichen. Sie helfen ganz praktische Fragen, die sich im Gerichtsalltag stellen, im persönlichen Kontakt anzusprechen und zu lösen. So entsteht eine Zusammenarbeit, die den EU-Beitrittsprozess fördert und den europäischen Gedanken lebt.“
Weiterführende Pressemeldungen finden Sie hier vom Justizministerium NRW
https://www.justiz.nrw.de/presse/2025-09-01-2, https://www.justiz.nrw.de/presse/2025-09-03
und hier vom Justizministerium Republik Moldau: https://www.justice.gov.md/ro/content/discutii-la-ministerul-justitiei-pentru-consolidarea-sprijinului-german-continuarea