Eröffnung des Trainings für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Nurafschon, Usbekistan Usbekistan
Da Beweispersonen eines Strafverfahrens aufgrund der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung gehört werden, hängt der Ausgang eines Strafverfahrens unmittelbar von der Qualität der gewonnenen Aussagen ab. Auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gewinnen ihre Überzeugung aus der Hauptverhandlung des Strafverfahrens. Die Vernehmungslehre selber wird in Usbekistan zwar in der polizeilichen Ausbildung ausführlich behandelt, nicht bzw. nicht ausreichend hingegen in der staatsanwaltschaftlichen Ausbildung.
Genau hier setzte ein Praxistraining der IRZ, gemeinsam durchgeführt mit der Staatsanwaltschaft des Taschkenter Gebiets, für usbekische Staatsanwältinnen und Staatsanwälte am 22. und 23. September 2026 in Nurafschon an. Unser Ziel: Anklagen sollen zukünftig effektiver aufgebaut werden zwecks Stärkung der Strafverfolgung und Effizienzsteigerung eines Strafverfahrens insgesamt.
Methodikvermittlung
Zwei erfahrene deutsche Richter vermittelten Methoden zur Durchführung von Vernehmungen und erläuterten die Auseinandersetzung mit der Beweisbewertung im Strafverfahren. Zugleich beleuchteten sie Stärken und Schwächen einzelner Beweismittel und ihre Auswirkungen auf das Strafverfahren. Im Rahmen interaktiver Übungen konnten die Teilnehmenden an ihren Soft Skills zur Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten arbeiten und darüber diskutieren, welche Folgen die Art der Fragestellung für den Ausgang des Strafverfahrens nach sich ziehen kann.
Handbuch für die Praxis
Untermauert werden die Inhalte der Schulung durch ein ausführliches Praxishandbuch. Dieses Format dient der nachhaltigen Wissenssicherung, da auch ein weiterer Kreis über die Teilnehmenden hinaus fachlich davon profitiert. Zudem stärkt es die Motivation der Nutzerinnen und Nutzer, sich im eigenen beruflichen Alltag eingehender mit den Grundlagen der Vernehmungslehre zu befassen.
Selbstverständlich kann das übersetze Handbuch nicht nur von der Staatsanwaltschaft, sondern auch gleichermaßen von der Richterschaft und auch der Rechtsanwaltschaft benutzt werden. Damit haben verschiedene usbekische Berufsgruppen langfristig eine praxisrelevante Hilfe für den Arbeitsalltag zur Hand bekommen, was zur besseren Qualifizierung aller am Strafprozess Beteiligter und damit zu einer systemischen Verbesserung innerhalb der Strafjustiz insgesamt führen kann.
Begrüßung der Teilnehmenden durch Herrn Azamat Ergashev, Leiter der Compliance-Abteilung der Agentur für Korruptionsbekämpfung der Republik Usbekistan (2. v. rechts) Usbekistan
Welche Rolle spielen Hinweisgeber in der Prävention von Korruptionsfällen? Warum ist der Schutz von Whistleblowern wichtig? Und was muss der Staat machen um zu gewährleisten, dass solch ein Frühwarnsystem gut funktioniert?
Mit diesen – auch in Usbekistan sehr relevanten Fragen – beschäftigten sich die Teilnehmenden des Hybrid-Seminars zur Rolle und zum Schutz von Whistleblowern in der Korruptionsbekämpfung am 30. Juli 2026. Die IRZ setzte damit die Kooperation mit der Agentur für Korruptionsbekämpfung fort, die in Usbekistan federführend Programme zur Bekämpfung und Prävention von Korruption ausarbeitet und koordiniert.
Ein wichtiger Baustein bei der Korruptionsbekämpfung kommt Hinweisgebenden zu. Ohne deren umfassenden Schutz vor Kündigung, Mobbing oder Strafverfolgung, würden viele Missstände im Verborgenen bleiben. Schutzmechanismen sind daher essenziell in der Korruptionsbekämpfung.
Die deutschen Experten Prof. Dr. Frank Zimmermann (Universität Freiburg) und Prof. Dr. Matthias Meißner (Hochschule Düsseldorf) vermittelten den usbekischen Teilnehmenden Kenntnisse zur praktischen und rechtskonformen Umsetzung interner Meldeverfahren mit Fokus auf das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz.
Der Fachaustausch stärkte dabei zum einem die Fachkompetenzen der Agentur für Korruptionsbekämpfung, zum anderen gab er Impulse für die Erarbeitung einheitlicher Anforderungen für Meldekanäle im Rahmen von Compliance- und Korruptionspräventionssystemen staatlicher Behörden und Organisationen in Usbekistan. Außerdem wurde zur Haftung für die vorsätzliche Offenlegung der Anonymität und Vertraulichkeit von Hinweisgebenden beraten, da beabsichtigt wird, diesen Tatbestand in die usbekische Gesetzgebung aufzunehmen.
Besonders lebhaft wurden deutsche Erfahrungen mit dem noch jungen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG, in Kraft seit 2023) diskutiert: in der Praxis bleiben ausgewogene Abwägung von verschiedenen Interessen, umfassende Wahrung der Vertraulichkeit sowie gute Aufklärung über das neue Gesetz, was die Hemmschwellen für Hinweisgebende abbauen kann, herausfordernd.
Symposium im Rahmen des EU-Twinning-Projekts zur Systematisierung des Rahmenregelwerkes Usbekistan
„Together as partners, we are stronger“, stellte der deutsche Botschafter Manfred Hutererwährend des Symposiums „Auf dem Weg zu einem kohärenten und vereinfachten Rechtsrahmen in Usbekistan“ im Rahmen des EU-Twinning-Projekts zur Systematisierung des Rahmenregelwerkes am 29. Oktober 2025 in Taschkentfest. Damit betonte er den zentralen Leitgedanken aller EU-Twinning-Projekte: eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, die auf gegenseitigem Vertrauen, Wissensaustausch und gemeinsamer Verantwortung beruht.
Die Leitenden der Abteilungen für Gesetzessystematisierung und Gesetzesfolgenabschätzung des usbekischen Justizministeriums stellten erste gemeinsame Projektergebnisse zur verbesserten Strukturierung und Konsolidierung von Rechtsnormen in mehreren Rechtsbereichen vor, die als Grundlage für die weitere Arbeit angesehen werden. Es folgte ein lebhafter fachlicher Austausch zu Methoden und praxisorientiertem Vorgehen bei der Priorisierung von Rechtsnormen und der Bewertung potenzieller Gesetzesfolgenund -folgekosten. Hierzu stellten deutsche Expertinnen und Experten des Normenkontrollrats und des Statistischen Bundesamts die in Deutschland üblichen Methoden und Beispiele unter Verweis auf internationale best-practices vor.
Das unter der Federführung der IRZ geleitete EU-Twinning Projekt unterstützt, in Zusammenarbeit mit dem lettischen Justizministerium als Juniorpartner,das Justizministerium der Republik Usbekistanauf seinem Reformweg hin zu transparenteren und nachhaltigeren Rechtsrahmen. Deutschland und Usbekistan stehen dabei vor ähnlichen Herausforderungen, so die Projektleiterin Anja Schoeller-Schletter, und nannte hier Komplexität des Rechtsrahmens, zunehmende Bürokratie und damit verbundene Kosten, Digitalisierung, sowie Chancen und Grenzen künstlicher Intelligenz.
Der partnerschaftliche Peer-to-Peer-Ansatz des EU Twinning Projekts ermögliche es daher nicht nur der usbekischen Seite, von EU-Best-Practices zu lernen, sondern biete auch deutschen und lettischen Expertinnen und Experten wertvolle Denkanstöße, so Christian Schaich, Administrativer Direktor des Zentrums für Osteuropa- und internationale Studien (ZOiS) und Experte im Projekt.
Die im Rahmen des Symposiums gewonnenen Erkenntnisse fließen in die weitere Gestaltung der Projektaktivitäten ein, um das Justizministerium bis zum Projektende im Juli 2026bestmöglich bei der Erreichung seiner ehrgeizigen Ziele zu unterstützen.