Wissenschaftliche Mitarbeitende des Verfassungsgerichts der Ukraine in Karlsruhe und Heidelberg
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- Veröffentlicht: Montag, 02. November 2026
Seit seinem nunmehr dreißigjährigen Bestehen – der Jahrestag wurde am 16. Oktober 2026 gebührend begangen – ist die IRZ dem Verfassungsgericht der Ukraine in enger Zusammenarbeit verbunden. Neben dem kontinuierlich gepflegten Fachaustausch auf richterliche Ebene haben wir dabei auch immer wieder die wissenschaftlichen Mitarbeitenden (WiMis) in die Beratungen einbezogen.
In der Zeit vom 26. bis 29. Oktober 2026 fand nun erneut ein Arbeitsbesuch von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsgerichts der Ukraine beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und beim Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg statt. Der Besuch bot die Möglichkeit eines lebhaften kollegialen fachlichen Austauschs mit den deutschen Kolleginnen und Kollegen, d.h. mit fünf wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen sowie dem Leiter der Justizverwaltung des Bundesverfassungsgerichts, Herrn Ministerialrat Volker Batzke, und der Leiterin des Allgemeinen Registers des Bundesverfassungsgerichts, Frau Regierungsdirektorin Sigrid Krause-Reul.
In den Fachgesprächen konnten unter Teilnahme des Amtierenden Präsidenten des Verfassungsgerichts der Ukraine Prof. Dr. Oleksandr Petryshyn wertvolle Anregungen zur konkreten praktischen Bearbeitung der beim Verfassungsgericht eingehenden Verfahren und zur Zusammenarbeit der WiMis mit den Richterinnen und Richtern des Verfassungsgerichts gegeben werden. Frau Bundesverfassungsrichterin Dr. Yvonne Ott begrüßte die ukrainischen Gäste und gratulierte dem Verfassungsgericht der Ukraine zum 30-jährigen Bestehen.
Beim Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg führte man Gespräche mit dem dortigen wissenschaftlichen Referenten (a.D.) Dr. Matthias Hartwig und Herrn Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Michael Eichberger, die früher selbst wissenschaftliche Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht waren. Beide waren beeindruckt von der präzisen Kenntnis z.B. auch des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, die sich in den einführenden Impulsreferaten der ukrainischen Delegationsmitglieder offenbarte. Angesichts der Bedeutung der WiMis für die Verfassungsgerichte sind sich die deutsche und ukrainische Seite einig, dass man diesen praxisorientierten Dialog auch in Zukunft fortsetzen möchte.