Effektiver Grundrechtsschutz in Albanien

Die Richterinnen und Richter des albanischen Verfassungsgerichts während ihres Besuchs des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Die Richterinnen und Richter des albanischen Verfassungsgerichts während ihres Besuchs des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Albanien

Unerlässlich für einen effektiven Grundrechtsschutz ist neben der grundlegenden Gewährleistung des Rechts auf Zugang zur Justiz, verankert auch in Art. 46 der Charta der Grundrechte, vor allem eine verlässliche und u.a. an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) orientierte Rechtsprechungspraxis der Verfassungsgerichte.

Die IRZ hat deswegen in jüngster Zeit in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsgericht von Albanien dessen Richterinnen und Richter zu einem vom Auswärtigen Amt geförderten Arbeitsbesuch zum EGMR eingeladen, in dessen Mittelpunkt der fachliche Austausch mit dem albanischen Richter am EGMR, Darian Pavli, stand. So konnte ein praxisnaher Erfahrungsaustausch mit direktem Bezug zur Situation in Albanien ermöglicht werden, der wesentlich zu einer Stärkung der Zusammenarbeit beider Gerichte beitragen kann.

In einem zweiten im Rahmen der Zuwendung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz organisierten Besuchs der wissenschaftlichen Mitarbeitenden des Verfassungsgerichts beim EGMR konnte auch dieser Teilnehmerkreis wertvolle Anregungen für die eigene Arbeit gewinnen.