Arbeitsgruppentreffen zu Strafvollzugsthemen in Algier Algerien
Am 12. und 13. Juni 2019 fand in Algier das dritte Arbeitsgruppentreffen zu den Themen „Zusammenarbeit mit externen Akteuren“ und „Ausbildung des Strafvollzugspersonals“ statt. Die IRZ organisierte die Veranstaltung im Rahmen eines Tandemprojekts, welches vom Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit einer Laufzeit zwei Jahren bis Ende 2019 gefördert wird.
Die Zusammenarbeit in vier thematischen Arbeitsgruppen soll eine möglichst bedarfsorientierte Ausführung des Projekts gewährleisten. Im Zentrum dieses Treffens stand die Fortsetzung der Arbeit an Handlungsempfehlungen für den algerischen Strafvollzug. Diese Handlungsempfehlungen sind als Ergebnis des Projekts vorgesehen.
Von deutscher Seite begleiteten im Auftrag der IRZ folgende Expertin und Experten aus dem Justizvollzug Nordrhein-Westfalens und Berlins die Veranstaltung:
Kai Abraham, Referent in der Abteilung III der Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung,
Justizvollzugsamtsinspektor Alexander Gundlach, Dozent der Bildungsstätte Justizvollzug Berlin,
Andreas Illerhaus, Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Abt. IV Justizvollzug – Referat IV B 3 Organisation u. Logistik Justizvollzug, sowie
Daniela Mlynek, Leiterin Beschäftigung und Qualifizierung, JVA Heidering in Berlin.
In der Arbeitsgruppe zum Thema „Zusammenarbeit mit externen Akteuren“ ging es während dieses dritten Treffens schwerpunktmäßig um die Kooperation mit Unternehmen. Die algerische Strafvollzugsbehörde ist daran interessiert, ihre Zusammenarbeit mit externen Unternehmen auszuweiten. Einerseits soll dies dem Ziel dienen, zusätzliche Arbeitsplätze für die Inhaftierten während ihrer Haftstrafe zu schaffen. Andererseits kann dies auch für die beruflichen Möglichkeiten der Inhaftierten nach der Haft wichtig sein und zu ihrer Resozialisierung beitragen. Darüber hinaus besprachen die Mitglieder der Arbeitsgruppe Sicherheitsfragen der Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren, z.B. die Belehrung und Überprüfung von Externen.
In der Arbeitsgruppe zur „Ausbildung des Strafvollzugspersonals“ präsentierten die Expertin und die Experten aus Nordrhein-Westfalen und Berlin zunächst die detaillierten Inhalte des Lehrplans für den deutschen Strafvollzug in den Bereichen Vollzugsaufgaben, Delinquenzentwicklung, Behandlung, Erziehung und Förderung, sowie Kommunikation und Konfliktmanagement. Der Lehrbereich Kommunikation und Konfliktmanagement stieß auf besonderes Interesse auf algerischer Seite, und man diskutierte gemeinsam, ob im algerischen Lehrplan für den Strafvollzug diese Dimension noch weiter ausgebaut werden sollte.
Insgesamt bewerteten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Arbeitsatmosphäre als ausgesprochen gut und vertrauensvoll. Ebenso befanden sie das Treffen als sehr produktiv im Hinblick auf die Erstellung der Empfehlungen. Die beiden Arbeitsgruppen werden sich in diesem Jahr ein weiteres Mal in Algier treffen. Als Abschluss des Projekts ist für November 2019 eine Konferenz in Algier geplant.
Arbeitsgruppentreffen zu Strafvollzugsthemen in Algier Algerien
Am 3. und 4. April 2019 fand in Algier das dritte Arbeitsgruppentreffen zu den Themen „Menschenwürdige Behandlung von Inhaftierten bei der Aufnahme“ und „Individueller Vollzugsplan und Klassifizierung“ statt. Die IRZ organisierte die Veranstaltung im Rahmen eines Tandemprojekts, das vom Auswärtigen Amt und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit einer Laufzeit von 2017 bis 2019 gefördert wird.
Die Zusammenarbeit in vier thematischen Arbeitsgruppen soll eine möglichst bedarfsorientierte Ausführung des Projekts gewährleisten. Im Zentrum dieses Treffens stand die Fortsetzung der Arbeit an einem Handbuch bzw. Empfehlungen für den algerischen Strafvollzug, welche als Endprodukt des Projekts vorgesehen sind.
Von deutscher Seite begleiteten für die IRZ folgende Experten des Justizvollzugs aus Nordrhein-Westfalen und Berlin die Veranstaltung:
Kai Abraham, Referent in der Abteilung III der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Berlin;
Mathias Nagel, Referent in der Abteilung III der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Berlin;
Dr. Stefan Cassone, Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Abt. IV Justizvollzug, sowie
In der Arbeitsgruppe zum Thema „Menschenrechtskonforme Behandlung von Inhaftierten bei der Aufnahme“ besprachen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem die Untersuchung durch den Arzt bzw. die Ärztin bei der Aufnahme von Gefangenen. Hierfür hatten die Experten aus Nordrhein-Westfalen eine Checkliste entworfen, welche sie mit den algerischen Arbeitsgruppenmitgliedern auf die Gegebenheiten und Bedarfe des algerischen Strafvollzugs anpassten. Neben weiteren Kapiteln zu den verschiedenen vorzunehmenden Schritten bei der Aufnahme von Gefangenen soll auch diese Checkliste Teil des Handbuchs werden.
In der zweiten Arbeitsgruppe wurde an den Kapiteln zum Vollzugsplan sowie der Klassifizierung für das Handbuch gearbeitet. So hatten die beiden Experten der Berliner Senatsverwaltung zwei exemplarische Formulare für einen individuellen Vollzugsplan sowie dessen Fortschreibung bzw. Überprüfung vorbereitet, welche sie gemeinsam mit den algerischen Partnerinnen und Partnern diskutierten.
Insgesamt bewerteten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Treffen als erfolgreich, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Erstellung des Handbuchs und der Empfehlungen. Die beiden Arbeitsgruppen werden sich in diesem Jahr ein weiteres Mal in Algier treffen, um die Arbeit an den Endprodukten abzuschließen. Für die beiden anderen Arbeitsgruppen des Projekts zur Zusammenarbeit mit externen Akteuren sowie zur Aus- und Fortbildung des Strafvollzugspersonals sind ebenfalls noch zwei Treffen in diesem Jahr vorgesehen. Als Abschluss des Projekts ist für November 2019 eine Konferenz in Algier geplant.
Zweites Treffen der Reformkommission für den algerischen Strafvollzug Algerien
Am 19. Februar 2019 fand in Algier das zweite Treffen der Reformkommission für den algerischen Strafvollzug statt. Die IRZ organisierte die Veranstaltung im Rahmen eines Tandemprojekts, welches vom Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit einer Laufzeit von 2017 bis 2019 gefördert wird.
Die Reformkommission wurde im Dezember 2017 gegründet und soll die Durchführung des Projekts sicherstellen und zur Entwicklung von Strategien für die Reformen im algerischen Strafvollzug beitragen. Ziel des diesjährigen Treffens war es, ein Fazit des Projektverlaufes im vergangenen Jahr zu ziehen und die Aktivitäten im letzten Projektjahr 2019 zu planen.
Im Zentrum der Projektarbeit stehen vier Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen des Strafvollzugs, welche gemeinsam ein Handbuch für den algerischen Strafvollzug entwickeln. Zum Abschluss des Projekts ist Ende 2019 eine Konferenz in Algier geplant, bei der die Projektergebnisse präsentiert werden sollen.
Von deutscher Seite wurde die Veranstaltung durch Experten des Justizvollzugs Nordrhein-Westfalens und Berlins begleitet:
Kai Abraham, Referent in der Abteilung III der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Berlin,
Dr. Stefan Cassone, Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Abt. IV Justizvollzug – Ref. IV A 3 - Jugendvollzug, Frauenvollzug, Sozialdienst, sowie
Andreas Illerhaus, Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Abt. IV Justizvollzug, Referat IV B 3 Organisation u. Logistik Justizvollzug.
Das Treffen begann mit einer Begrüßung durch den Direktor der Strafvollzugsbehörde, Mokhtar Felioune, sowie den Leiter des Projektbereich Nordafrika / Nahost der IRZ, Mohamed Montasser Abidi. Beide Seiten betonten, dass die gemeinsame Zusammenarbeit als sehr positiv und erfolgreich zu werten ist.
Im weiteren Verlauf des Treffens besprachen die algerischen und deutschen Arbeitsgruppenmitglieder gemeinsam die nächsten Schritte in der Entwicklung des Handbuchs bzw. der Empfehlungen für den Strafvollzug in allen vier Arbeitsgruppen. Zudem tauschten sie sich über die Potenziale und Themengebiete einer möglichen Zusammenarbeit über das Projektende hinaus aus. Wie auch bei den vergangenen Treffen war die Zusammenarbeit von einer ausgesprochen konstruktiven und produktiven Arbeitsatmosphäre geprägt.