Internationales Privatrecht mit regionaler Perspektive
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- Veröffentlicht: Freitag, 08. Juli 2022
Am 29. Juni 2022 fand das Online-Seminar „Kollisionsrechtliche Fragen des Status-, Familien- und Erbrechts“ statt, welches die IRZ und das Edukationszentrum für die Richter- und Staatsanwaltschaft der Föderation Bosnien und Herzegowina gemeinsam veranstalteten.
Als Referenten konnten die Veranstalter drei Fachleute aus Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien gewinnen, die durch einschlägige Veröffentlichungen und Forschungsaufenthalte bei verschiedenen Institutionen in Deutschland über hervorragende Expertise verfügen.
Das Seminar eröffnete Prof. Dr. Zlatan Meskić von der Juristischen Fakultät Zenica, Bosnien und Herzegowina, der – zusammen mit dem nachfolgenden Referenten Prof. Dr. Slavko Djordjević von der Juristischen Fakultät Kragujevać, Serbien – Autor eines als bosnisch-herzegowinisch-serbisches Gemeinschaftsprojekts erschienenen Lehrbuchs des Internationalen Privatrechts (IPR) ist. Das dritte Referat hielt Prof. Dr. Maya Kostić Mandić von der Juristischen Fakultät der Universität Podgorica in Montenegro, die ebenfalls Autorin eines Lehrbuchs zum IPR ist.
Aufgrund der vielfältigen grenzüberschreitenden persönlichen Beziehungen, die typisch sind für die Region des ehemaligen Jugoslawiens, spielt das Internationale Privatrecht im Familien- und Erbrecht eine bedeutende Rolle. In Bosnien und Herzegowina stellen sich auch innerstaatliche Konkurrenzprobleme der geltenden Rechtssysteme. So kennt das Erbrecht der Föderation Bosnien und Herzegowina Erbverträge, während nach dem Recht der Republika Srpska als zweite Entität solche nichtig sind. Entscheidungen mit weitreichender Bedeutung für die Betroffenen hängen deshalb häufig von der "technischen" Frage des anwendbaren Rechts ab. Im Rahmen der Diskussionen sind die Teilnehmenden auch auf diese Problematiken eingegangen.
Unterschiede zwischen den drei beteiligten Staaten gibt es hinsichtlich des Stands der Rechtstransformation: Während in Bosnien und Herzegowina sowie Serbien nach wie vor das frühere gesamtjugoslawische IPR-Gesetz gilt, verfügt Montenegro bereits über ein neues Gesetz, das die vereinheitlichten kollisionsrechtlichen Verordnungen der EU in nationales Recht integriert. Der Vortrag zu Montenegro gewährte deshalb – aus Sicht der bosnisch-herzegowinischen Teilnehmenden – einen ersten Einblick auf Änderungen, die künftig im eigenen Rechtssystem zu erwarten sind.