Das Ermittlungsverfahren und dessen Besonderheiten in Menschenhandels- und Geldwäschefällen

Training of Trainers zum Ermittlungsverfahren und dessen Besonderheiten in Menschenhandels- und Geldwäschefällen mit den Teilnehmenden des Jordanischen Justizrats und der Direktion für nationale Sicherheit.
Training of Trainers zum Ermittlungsverfahren und dessen Besonderheiten in Menschenhandels- und Geldwäschefällen mit den Teilnehmenden des Jordanischen Justizrats und der Direktion für nationale Sicherheit.
Jordanien

Im Rahmen des Projekts „Effizienzsteigerung im Strafverfahren“, welches die IRZ in Kooperation mit dem jordanischen Justizministerium und dem jordanischen Justizrat umsetzt, fand am 4. und 5. Juli 2023 das zweitägige Training of Trainers zum Thema „Das Ermittlungsverfahren und dessen Besonderheiten in Menschenhandels- und Geldwäschefällen“ in Amman statt. Das Seminar ist Teil des vom Auswärtigen Amt geförderten Projektes „Förderung der Rechtssicherheit: Unterstützung strafrechtlicher Reformen in Jordanien (2020-2023)“.

Jordanien verfolgt bis 2026 einen strategischen Plan der unter anderem ein transparentes und effizienteres Strafgerichtsverfahren zum Ziel hat. Herr Qais Al-Ghazawi, Richter am Gericht Zarqa, betonte daher in seiner Begrüßung das große Interesse der jordanischen Partner und die Wichtigkeit der gemeinsamen Zusammenarbeit.

Der Fokus des zweitätigen Training of Trainers lag am ersten Tag auf den Besonderheiten des Ermittlungsverfahrens in Menschenhandelsfällen. Richter Dr. Thaer Nassar, Staatsanwalt in Amman, gab einen Einblick in die Ausgestaltung und das Vorgehen des Ermittlungsverfahrens in Jordanien. Dabei ging er auf die Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft, Gerichtspolizei und der Direktion für öffentliche Sicherheit besonders ein. Gunnar Schenk, Kriminalhauptkommissar des Landeskriminalamts Berlin (LKA) und stellvertretender Leiter für die Bearbeitung und Bekämpfung von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung zum Nachteil Minderjähriger, gab einen Einblick in die deutsche Ausgestaltung des Ermittlungsverfahrens und das Vorgehen bei solchen Fällen. In seinem Vortrag stellte er deutsche Best-Practice-Modelle im Ermittlungsverfahren von Menschenhandelsfällen anhand von Fallbeispielen vor. Jordanien und Deutschland stehen vor ähnlichen Herausforderungen bei der Bekämpfung von Menschenhandel. Der größte Unterschied jedoch liegt in der Vorgehensweise im Ermittlungsverfahren, da die Ausgestaltung in Deutschland einen Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft setzt, wobei die Polizei auf Verdacht hin die Kompetenz hat Ermittlungen zu beginnen. In Jordanien hingegen sieht die Strafprozessordnung keine Eigeninitiative bei Ermittlungen der Polizei vor, da diese Kompetenz bei der Staatsanwaltschaft liegt.

Der zweite Tag behandelte die Ausgestaltung und die Vorgehensweise im Ermittlungsverfahren bei Korruption und Geldwäschefällen. Dr. Peter Schneiderhan, Rechtsanwalt und Oberstaatsanwalt a.D., gab einen Einblick in die staatsanwaltliche Praxis, Dr. Thaer Nassar ging anhand von aktuellen Fallbeispielen auf die gegenwärtigen Schwierigkeiten der Strafverfolgung ein. So gelang ein gewinnbringender Austausch, da zielgerichtet von Erfahrungen über ähnliche Herausforderungen berichtet werden konnte.

An die Veranstaltung werden im Laufe des Jahres weitere Maßnahmen anknüpfen, so beispielsweise eine Delegationsreise nach Berlin und ein weiterer Erfahrungsaustausch der an die Fragen und Herausforderungen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens des Training of Trainers anknüpft.

Die IRZ dankt den Experten und Teilnehmenden des jordanischen Justizrats für den zielführenden Erfahrungsaustausch, die erfolgreiche Zusammenarbeit und freut sich auf die weiteren Seminare.