Multilateral - Jahresbericht 2017

Konzeption

Seit 1993 bietet die IRZ neben der bilateralen Zusammenarbeit mit ihren Partnerstaaten auch multilaterale Veranstaltungen in Form von Symposien und Konferenzen sowie Hospitationsprogrammen an.

Die Symposien und Konferenzen ermöglichen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus den Partnerstaaten einen intensiven Erfahrungsaustausch zu aktuellen Rechtsreformthemen und fördern zudem längerfristig die Bildung beruflicher Netzwerke.

Dieses Ziel wird auch im Rahmen der Hospitationsprogramme angestrebt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Hospitationsprogrammen haben nach einer theoretischen Vorbereitungsphase entweder einzeln oder in Kleingruppen die Gelegenheit, den Arbeitsalltag ihrer deutschen Kolleginnen und Kollegen in Rechtsanwaltskanzleien, Notariaten, Gerichten und Staatsanwaltschaften zu teilen und so einen Einblick in deren Arbeitsweise zu erhalten. Auf diese Weise können sie ihre Kenntnisse des deutschen und europäischen Rechts vertiefen. Dieser intensive Austausch auf Arbeitsebene ermöglicht in zweifacher Hinsicht eine Netzwerkbildung: Zum einen zwischen den deutschen fachlichen Betreuerinnen und Betreuern und ihren Gästen und zum anderen unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern untereinander. Zuweilen werden darüber hinaus die im multilateralen Bereich geknüpften Kontakte in der bilateralen Zusammenarbeit weiter gepflegt.

Für die ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Hospitationsprogramm für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gibt es ferner seit 2008 eine Website zur Kontaktpflege (www.irz-netzwerk.eu) inklusive Datenbank, in der sich die am Programm beteiligten deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Kanzleien ebenfalls registrieren können.

Tätigkeitsschwerpunkte 2017

Tagung der Memorandumgruppe nationaler Richterverbände in Tiflis

Die IRZ unterstützt seit 2011 die Tagungen der sogenannten „Memorandumgruppe verschiedener nationaler Richtervereinigungen“. Bei der Memorandumgruppe handelt es sich um einen Zusammenschluss von Richtervereinigungen der Länder Armenien, Estland, Georgien, Kasachstan, Moldau, Polen und Ukraine. Der Deutsche Richterbund ist nicht Mitglied der Gruppe, hat aber Beraterstatus und wird seit Beginn des Bestehens der Gruppe in deren jährliche Tagungen einbezogen. Die Treffen geben den Vertreterinnen und Vertretern der nationalen Richterverbände die Gelegenheit zum Austausch über wichtige berufspolitische Fragen sowie sonstige aktuelle Rechtsreformthemen, die länderübergreifend von Bedeutung sind.

Gegenstand des Treffens im April 2017 in Tiflis/Georgien waren zum einen das richterliche Beurteilungswesen und damit verbundene Fragen zu möglichen Beeinträchtigungen der richterlichen Unabhängigkeit. Zum andern ging es um die Themen Mediation und Jugendstrafrecht, die in allen Mitgliedsländern der Gruppe derzeit diskutiert werden. So wird die Mediation als moderne Konfliktbeilegungsmethode durchweg als äußerst wichtig und zukunftsweisend erachtet. Die praktische Ausgestaltung, entweder als gerichtliche oder außergerichtliche Mediation, ist jedoch höchst unterschiedlich. Das wurde in den Kurzberichten der Teilnehmerländer über die jeweiligen Praxiserfahrungen und Perspektiven deutlich. Ähnlich verhält es sich mit dem Jugendstrafrecht, für das etwa in Georgien vor wenigen Jahren ein eigenes Gesetz geschaffen wurde, wohingegen es in den meisten anderen Teilnehmerländern nur Spezialvorschriften in den Strafgesetzen gibt.

Die deutsche Perspektive wurde durch den Deutschen Richterbund in die Diskussion eingebracht. Wie auch in den Vorjahren wurde die Tagung als wichtige Plattform für den fachlichen Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Justiz aus Staaten postsowjetischer Prägung gesehen, die aus ähnlichen Ausgangslagen heraus mit vergleichbaren Aufgaben konfrontiert sind und sich daher die Erfahrungen der anderen Länder zunutze machen möchten. Dieser Erfahrungsaustausch stellt eine sinnvolle Ergänzung zu der jeweiligen bilateralen Zusammenarbeit der IRZ dar.

Siebte „IRZ-Sommerschule Deutsches Recht“ in Bonn

Seit einigen Jahren führt die IRZ an der renommierten westukrainischen Iwan-Franko-Universität in Lwiw ein Begleitstudium zur Einführung in das deutsche Recht mit europäischen Bezügen durch. Im Rahmen dieses Programms, das sich überaus erfreulich entwickelt hat, ist die „IRZSommerschule Deutsches Recht“ konzipiert worden. Zu dieser werden alle Studentinnen und Studenten des Begleitstudiums eingeladen, die dieses mit Erfolg haben abschließen können. Die in deutscher Sprache abgehaltene Sommerschule, die Anfang Juli 2017 zum siebten Mal in Bonn ausgerichtet wurde, richtet sich inzwischen an zahlreiche Partnerstaaten der IRZ und erfreut sich einer immer größeren Nachfrage. In diesem Jahr waren Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus elf IRZ-Partnerstaaten vertreten: Albanien, Armenien, Georgien, Kosovo, Mazedonien, Moldau, Serbien, Syrien, Russland, Ukraine und Vietnam.

Die IRZ-Sommerschule umfasste Vorlesungen zu folgenden Rechtsgebieten:

  • Zivilrecht, insbesondere Sachenrecht/ Kreditsicherheiten
  • Gesellschaftsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Schiedsgerichtsbarkeit
  • Europäisches Zivil- und Wirtschaftsrecht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Gerichtsverfassungsrecht
  • Richterrecht
  • Anwaltsrecht
  • Menschenrechte (Grundrechtsschutz durch das Bundesverfassungsgericht sowie durch die Europäische Menschenrechtskonvention/den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) sowie
  • Methodenlehre

Zudem schloss die IRZ-Sommerschule auch dieses Mal einen Besuch von Verhandlungen je einer Zivil- und Strafkammer beim Landgericht und Amtsgericht Bonn sowie Gespräche an der Universität Bonn ein, bei denen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über Studienmöglichkeiten für ausländische Studierende und Postgraduierte erkundigen konnten. Aufgrund der sehr positiven Resonanz wird dieses Programm im Sinne der Nachwuchsförderung voraussichtlich erweitert werden.

Seminar „Einführung in das deutsche Recht“ für arabischsprachige Geflüchtete mit juristischem Hintergrund in Bonn

Aufbauend auf der ersten positiven Erfahrung aus dem letzten Jahr, veranstaltete die IRZ in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 10. und 11. Oktober 2017 ein zweites Seminar für arabischsprachige Geflüchtete mit juristischem Hintergrund zum Thema „Einführung in das deutsche Recht“ in Bonn.

Die IRZ strebt an, in dem Seminar arabischsprachigen Geflüchteten mit juristischem Hintergrund eine Einführung und Orientierung im deutschen Rechtssystem zu vermitteln. Das Seminar beinhaltete eine Einführung in die Grundlagen des Verfassungsrechts einschließlich Grundrechten sowie in das das deutsche Gerichtswesen. Darüber hinaus wurden Grundlagen des allgemeinen Zivilrechts, Strafrechts und öffentlichen Rechts einschließlich Sozial- und Asylrechts behandelt.

Der Teilnehmerkreis bestand in diesem Jahr aus neun zum Teil sehr erfahrenen ehemaligen Richtern und Rechtsanwälten, weiteren Juristinnen und Juristen sowie früheren Beamten.

Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass die Veranstaltung konsekutiv übersetzt wurde. Auf diese Weise konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zunächst die Seminarinhalte in der deutschen Sprache zur Kenntnis nehmen und bei der anschließenden Übersetzung ins Arabische ihr Sprachverständnis überprüfen und ausbauen. Dies wurde von den Teilnehmenden positiv bewertet.

Das Konzept der Veranstaltung erfreute sich großer Resonanz. Dies zeigte sich insbesondere durch das von Teilnehmerinnen und Teilnehmern geäußerte Interesse an einer Fortsetzung und Vertiefung der angesprochenen Rechtsthemen. Alle Teilnehmer/innen waren sehr engagiert und stellten interessierte Fragen. Gleichzeitig stellten sie Bezüge zum Rechtssystem aus ihrem eigenen Land her, was zu einem spannenden rechtsvergleichenden Austausch führte. Insbesondere die syrischen Juristinnen und Juristen konnten viele Parallelen zwischen dem deutschen und dem syrischen Rechtssystem entdecken, da das syrische Recht in großen Teilen vom französischen Code Civil geprägt ist.

Aufgrund der positiven Rückmeldungen plant die IRZ auch im nächsten Jahr die Durchführung einer solchen Veranstaltung.

Hospitationen

Die Durchführung der einzelnen Hospitationsprogramme wird durch die vielseitige Unterstützung der Landesjustizbehörden sowie Berufskammern und -verbände ermöglicht. Im Berichtsjahr wurden folgende Programme durchgeführt:

  • Zweiwöchiges Hospitationsprogramm für Verwaltungsrichterinnen und -richter in Zusammenarbeit mit dem Bund deutscher Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter sowie den Landesjustizverwaltungen
  • Dreiwöchiges Hospitationsprogramm für Notarinnen und Notare sowie Notarassessorinnen und -assessoren in Zusammenarbeit mit der Bundesnotarkammer
  • Sechswöchiges Hospitationsprogramm für Rechtsanwältinnen und -anwälte im Bereich Zivil- und Handelsrecht in Kooperation mit der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Anwaltverein
  • Dreiwöchiges Hospitationsprogramm für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und -anwälte gemeinsam mit dem Deutschen Richterbund und den Landesjustizverwaltungen
  • Zweiwöchiges Hospitationsprogramm für englischsprachige Zivil- und Handelsrichterinnen und -richter gemeinsam mit dem Deutschen Richterbund und den Landesjustizverwaltungen

Das in 2016 erstmals durchgeführte Pilotprojekt in englischer Sprache wurde im Hinblick auf die Hospitationsphase mit aktualisiertem Zuschnitt erneut angeboten: Zum einen hospitierten die Gäste in Kleingruppen, zum anderen wurde bei Bedarf eine Deutsch-Englisch-Konsekutivverdolmetschung zur Verfügung gestellt, die in erster Linie im Rahmen von Sitzungsteilnahmen genutzt wurde. Diese Veränderungen blieben nicht ohne Wirkung: Die neun Richterinnen und Richter aus sieben Ländern Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Jordanien, Mazedonien, Montenegro – haben das Programm mit großer Begeisterung absolviert und konnten mit vielen neuen Anregungen in ihre Heimatländer zurückkehren.

Ausblick

Die IRZ beabsichtigt, ihre erfolgreichen Hospitationsprogramme für Angehörige von Justiz und Rechtspflege in deutscher und englischer Sprache auch weiterhin anzubieten. Dies gilt gleichermaßen für die „IRZ-Sommerschule Deutsches Recht“ und für das Seminar für arabischsprachige Geflüchtete.

Im Hinblick auf die Notarinnen und Notare plant die IRZ im kommenden Jahr gemeinsam mit der Bundesnotarkammer die Durchführung eines praxisorientierten Fortbildungsaufenthalts in englischer Sprache für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Nicht-EU-Partnerländern.

Für das Jahr 2018 ist auch die Ausrichtung multilateraler Konferenzen und Symposien zu ausgewählten aktuellen Fragestellungen geplant.