Multilateral - Jahresbericht 2013
- Details
- Veröffentlicht: Montag, 19. Mai 2014
Allgemeines – Konzeptionelle Ausrichtung
Seit 1993 arbeitet die IRZ auch multilateral, indem sie Symposien und Konferenzen veranstaltet sowie Hospitationsprogramme anbietet.
Die Symposien und Konferenzen bieten den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus den Partnerstaaten die Möglichkeit, neue Entwicklungen im Bereich der Rechtsreformen aufzugreifen. Da die europäische Integration und die Beitrittsprozesse unterschiedlich verlaufen, wird durch solche multilaterale Veranstaltungen auch der Austausch zwischen den Partnerstaaten vertieft und der Adressatenkreis erweitert. Ferner trägt die IRZ auf diese Weise dazu bei, dass auch Arbeitskontakte zwischen den Partnerstaaten entstehen oder intensiviert werden.
Wenn es darum geht, Netzwerke zu schaffen, haben multilaterale Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen einen vergleichbaren Effekt wie Konferenzen. In diesem Zusammenhang sind in erster Linie die Hospitationsprogramme der IRZ zu nennen. Dort haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, in deutschen Rechtsanwaltskanzleien, Notariaten, Gerichten und Staatsanwaltschaften zu hospitieren. Dabei bekommen sie einen Einblick in die Arbeitsweise ihrer deutschen Kolleginnen und Kollegen und können ihre Kenntnisse des deutschen und europäischen Rechts vertiefen. Oft bleiben außerdem die im multilateralen Bereich geknüpften Kontakte auf bilateraler Ebene bestehen.
Seit 2008 gibt es darüber hinaus eine Website zur Kontaktpflege für die ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des seit 1994 bestehenden multilateralen Hospitationsprogramms für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (www.irz-netzwerk.eu). In der integrierten Datenbank können sich neben den ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch die am Programm beteiligten deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Kanzleien registrieren.
Tätigkeitsschwerpunkte 2013
Dritte Internationale Konferenz der parlamentarischen Rechtsausschüsse zum Thema „Der Weg der Gesetzgebung - Rolle und Einfluss der daran beteiligten Institutionen“ in Berlin
Parlamentarier aus 13 Partnerstaaten folgten der Einladung der IRZ zur Konferenz der parlamentarischen Rechtsausschüsse, die die IRZ gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Siegfried Kauder, im Bundestag veranstaltete. Im Mittelpunkt stand die Beteiligung unterschiedlichster Institutionen bei der Gesetzgebung. Parlamentarierinnen und Parlamentarier diskutierten mit Vertreterinnen und Vertretern der Regierung, von Verbänden und aus der Wirtschaft über aktuelle Themen wie Unabhängigkeit von parlamentarischen Abgeordneten, Mitwirkung der Zivilgesellschaft, Einbeziehung von juristischen Berufsverbänden und Perspektiven der Wirtschaft.Vor dem Hintergrund der im Umbruch stehenden Parlamente in den IRZ-Partnerstaaten entfaltete die Konferenz eine besondere Attraktivität, und Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus Ägypten, Armenien, Bahrain, Georgien, Jordanien, Kasachstan, Kirgisistan, Kosovo, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Serbien und Tunesien nahmen die Gelegenheit zu einem Erfahrungsaustausch auf internationaler Ebene wahr.
Zu Gast bei der Fachkonferenz waren neben zahlreichen anderen Referentinnen und Referenten der Staatssekretär Dr. Horst Risse, Direktor beim Deutschen Bundestag, die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Petra Pau, sowie die Staatssekretärin beim Bundesministerium der Justiz, Dr. Birgit Grundmann.
XV. Internationaler Kongress für europäisches und vergleichendes Verfassungsrecht
In Regensburg fand 2013 der XV. Internationale Kongress für europäisches und vergleichendes Verfassungsrecht zu den Themen „Constitutional Law and Financial Crisis“ und „Recent Developments in European Constitutionalism in the Light of Constitutional Justice“ statt. Diesen Kongress richtete die IRZ in Zusammenarbeit mit der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Regensburg aus.Konferenzen zu Haager Übereinkommen in Tiflis, Februar 2013 / Tunis, Oktober 2013
Die zivilrechtliche Zusammenarbeit zwischen Staaten ist in vielen Rechtsbereichen längst eine Notwendigkeit. Ob internationale Adoptionen, Anerkennung ausländischer Dokumente oder grenzüberschreitende Beweiserhebung – all dies und viele ähnliche Fragen kommen im gerichtlichen Alltag häufig vor. Somit stehen diese Themen auch immer wieder auf der Agenda der IRZ in vielen Partnerländern. Um dem Rechnung zu tragen, richtete die IRZ gemeinsam mit dem Ständigen Büro der Haager Konferenz in 2013 zwei große regionale Konferenzen aus, die eine Plattform für den grenzüberschreitenden Erfahrungsaustausch in diesem Kontext boten. Damit wurde ein Konzept fortgesetzt, das mit einer multilateralen Veranstaltung im Oktober 2010 in Bonn begonnen worden war.Den Auftakt stellte eine Konferenz vom 26. bis 28. Februar 2013 in der georgischen Hauptstadt Tiflis dar. Hier trafen sich Vertreterinnen und Vertreter aus elf Ländern (Armenien, Aserbaidschan, Bulgarien, Deutschland, Georgien, Kasachstan, Moldau, Rumänien, der Türkei, der Ukraine und Usbekistan), um sich über die Relevanz und praktische Umsetzungsfragen von Haager Übereinkommen auszutauschen. Der Kreis der einbezogenen Länder orientierte sich dabei an der oben erwähnten ersten Konferenz in Bonn, bezog aber weitere Staaten der Region, vor allem aus Zentralasien, mit ein. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen dabei teils aus Justizministerien und anderen nationalen Behörden, die bei der Implementierung der Haager Übereinkommen involviert sind, teils aus der Richterschaft, die ebenso mit grenzüberschreitenden Fällen befasst ist.
Ziel war es, die bestehenden Haager Übereinkommen vorzustellen, um die nationalen Entscheidungsträger über deren Bedeutung im internationalen Rechtsverkehr zu informieren. Denn diese multilateralen Übereinkommen schaffen für zahlreiche privatrechtliche Bereiche im Familienrecht und in grenzüberschreitenden Zivilverfahren einheitliche Regelungen und erleichtern somit die Rechtspraxis. Zugleich hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Gelegenheit, ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus Nachbarländern kennenzulernen und sich über praktische Fragen im Rahmen bereits umgesetzter Konventionen auszutauschen. Im Rahmen von zwei Arbeitsgruppen zu den Bereichen „Familienrecht“ bzw. „Rechtliche Zusammenarbeit und Verfahrensrecht“ bestand die Gelegenheit, intensiv über die jeweiligen Konventionen und deren nationale Umsetzung zu diskutieren.
Als Gastgeber eröffnete der stellvertretende Justizminister Georgiens, Alexander Baramidze, die Konferenz, an der auch Klaus Meyer-Cabri van Amelrode, Leiter der Stabsstelle EU und Internationale Zusammenarbeit im Bundesministerium der Justiz, teilnahm. Neben dem Geschäftsführer der IRZ, Dirk Mirow, und dem Stellvertretenden Generalsekretär der Haager Konferenz, Christophe Bernasconi, wirkten weitere Expertinnen der Haager Konferenz sowie deutsche Expertinnen mit.
Die lebhaften Diskussionen, die auch bei gemeinsamen Abendessen weitergeführt wurden, machten ein weiteres Mal deutlich, wie wichtig diese Themen in vielen Partnerländern der IRZ sind und wie sinnvoll der Erfahrungsaustausch der Länder untereinander ist.
Einen thematisch ähnlichen, jedoch regional unterschiedlichen Schwerpunkt hatte die im Oktober 2013 organisierte Konferenz in Tunis, die gemeinsam von der IRZ, dem tunesischen Justizministerium und dem Ständigen Büro der Haager Konferenz veranstaltet wurde. Unter Anwesenheit des mittlerweile zum Generalsekretär der Haager Konferenz avancierten Christophe Bernasconi, eines Vertreters des Bundesamts für Justiz und des IRZ Projektbereichsleiters Nordafrika / Nahost kamen die Vertreterinnen und Vertreter acht arabischer und mehrheitlich muslimischer Staaten zusammen, um sich über die weitreichenden Mechanismen und Möglichkeiten der Haager Übereinkommen zu informieren. Die hochrangig besetzten Delegationen wurden entsandt aus den Ländern Ägypten, Jordanien, Libanon, Marokko, Mauretanien, Katar, Saudi Arabien und Tunesien. Die Konferenz bot zum einen ein Forum, um in vertraulicher und offener Weise Themen zu diskutieren, die aus kulturellen und politischen Gründen mit einer gewissen Sensibilität behaftet sind. Hierunter fallen vor allem Fragestellungen des internationalen Familienrechts. Auch wenn diese von teilweise unterschiedlichen Auffassungen geprägt sind, vermochte es die Konferenz, eine Atmosphäre offenen Dialogs herzustellen, die es zuließ, Vorbehalte anzusprechen und gemeinsam mögliche Lösungen zu diskutieren. Ein weiterer Themenbereich bildete die wirtschaftliche Relevanz der zivilrechtlichen internationalen Zusammenarbeit im Rahmen der Haager Übereinkommen. Insbesondere im Zusammenhang mit den Umwälzungen in der arabischen Welt gewinnen Fragen der wirtschaftsrechtlichen Modernisierung aufgrund zunehmender regionaler und globaler Vernetzung mehr und mehr an Bedeutung. Die Tunis Konferenz vermochte es in diesem Zusammenhang, durch einleitende Vorträge und vor allem durch die nachfolgende offene Diskussion Informationsdefizite zu beseitigen und die Weichen zu stellen für die rechtliche Angliederung einer geographisch, politisch und wirtschaftlich global zunehmend bedeutsamen Region. Im Ergebnis und quasi als Beweis für die konstruktive Atmosphäre sprachen sich alle Delegationen für eine Fortführung der Gespräche im Rahmen einer Folgekonferenz aus. Diese soll im Laufe des Jahres 2014 in Marokko stattfinden.
Hospitationen
- Sechswöchiges Hospitationsprogramm für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Bereich Zivil- und Handelsrecht in Kooperation mit der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Anwaltverein
- Dreiwöchiges Hospitationsprogramm für Notarinnen und Notare in Zusammenarbeit mit der Bundesnotarkammer
- Dreiwöchiges Hospitationsprogramm für Richterinnen und Richter der Zivil- und Handelsgerichte gemeinsam mit dem Deutschen Richterbund und den Landesjustizverwaltungen
- Dreiwöchiges Hospitationsprogramm für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Strafrichterinnen und Strafrichter gemeinsam mit dem Deutschen Richterbund und den Landesjustizverwaltungen
- Knapp dreiwöchiges Hospitationsprogramm für Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter gemeinsam mit dem Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen