Multilateral - Jahresbericht 2015

Strategische Rahmenbedingungen

Konzeption

Seit 1993 arbeitet die IRZ auch multilateral, indem sie Symposien und Konferenzen veranstaltet sowie Hospitationsprogramme anbietet.

Die Symposien und Konferenzen bieten den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus den Partnerstaaten ein Forum des Austausches zu aktuellen Fragestellungen im Bereich der Rechtsreformen.

Da die Reformprozesse in den Partnerländern unterschiedlich verlaufen, zeichnen sich solche Veranstaltungen meist durch lebhafte Diskussionen aus, die für die weitere Arbeit im Heimatland sehr inspirierend wirken. Ferner eröffnet die IRZ auf diese Weise den teilnehmenden Staaten die Gelegenheit, untereinander Arbeitskontakte neu zu knüpfen oder zu intensivieren.

Wenn es darum geht, Netzwerke zu bilden, erzielen die IRZ-Hospitationsprogramme einen vergleichbaren Effekt. Diese bieten den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit, in deutschen Rechtsanwaltskanzleien, Notariaten, Gerichten und Staatsanwaltschaften den Arbeitsalltag ihrer deutschen Kolleginnen und Kollegen zu teilen. Dabei bekommen sie einen Einblick in deren Arbeitsweise und können ihre Kenntnisse des deutschen und europäischen Rechts vertiefen. Oft führen die im multilateralen Bereich geknüpften Kontakte zu einer Fortsetzung der Zusammenarbeit auf bilateraler Ebene.

Seit 2008 gibt es darüber hinaus eine Website zur Kontaktpflege für die ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des seit 1994 bestehenden multilateralen Hospitationsprogramms für Rechtsanwälte (www.irz-netzwerk.eu). Auf dieser können sich neben den Ehemaligen auch die am Programm beteiligten deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Kanzleien registrieren.

Tätigkeitsschwerpunkte 2015

Vierte internationale Konferenz der parlamentarischen Rechtsausschüsse zum Thema „Grundrechtsschutz und mögliche Einschränkungen sowie Verbraucherschutz im Netz" in Berlin

Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus mehr als fünfzehn IRZ-Partnerstaaten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, im Kaukasus, in Zentralasien und in Nordafrika sowie im Nahen Osten folgten der Einladung zur Konferenz der parlamentarischen Rechtsausschüsse am 1. und 2. Juni in Berlin, die die IRZ gemeinsam mit dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Bundestag veranstaltet hat.

Im Fokus standen dabei die Herausforderungen für den Gesetzgeber, die sich in Zeiten der Terrorismusbekämpfung und der Digitalisierung des Geschäftsverkehrs hinsichtlich des Schutzes der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger stellen. Den Schwerpunkt der Diskussion bildeten u.a. folgende Themen:

  • Reichweite von Grundrechten und ihre Einschränkbarkeit,
  • Möglichkeit des gerichtlichen Rechtsschutzes,
  • Spannungsfeld zwischen Freiheit der Person und Terrorismusbekämpfung,
  • Schutz der Privatsphäre in digitalen Medien und bei Rechtsgeschäften im Internet.

Eröffnet wurde die Konferenz von Christian Lange, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und stellvertretender Kuratoriumsvorsitzender der IRZ, sowie Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages, die gemeinsam mit Dirk Mirow, Geschäftsführer der IRZ, Dr. Bernhard Dombek, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer a.D., und dem Abgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak die Moderation übernahm. Es sprachen hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Justiz, der Wissenschaft und des Deutschen Bundestages. Im Mittelpunkt standen daneben die Berichte und Erfahrungen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus den IRZ-Partnerstaaten sowie der Gedankenaustausch aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz.

Fünfte IRZ-Sommerschule „Deutsches Recht" in Brühl und Bonn

Mit der fünften IRZ-Sommerschule „Deutsches Recht", die vom 5. bis 11. Juli in Brühl und Bonn stattfand, feierte die IRZ ein kleines Jubiläum. Die Sommerschule richtete sich auch in diesem Jahr an Studierende der Rechtswissenschaften aus zahlreichen Partnerstaaten der IRZ und erfreut sich nach wie vor großer Nachfrage.

Ursprünglich war die Veranstaltung als Ergänzung des deutschsprachigen Begleitstudiums zur Einführung ins Deutsche Recht an der Ivan-Franko-Universität Lwiw (Lemberg) in der Westukraine konzipiert worden. In den Folgejahren wurde die Sommerschule auch für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus anderen Staaten geöffnet. In diesem Jahr nahmen Studierende aus acht IRZ-Partnerstaaten teil: Armenien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo, Mazedonien, Moldau, Serbien und Ukraine.

Neben Vorlesungen zu den verschiedensten Rechtsgebieten sind alljährliche Programmpunkte der Sommerschule auch die Besuche von Verhandlungen jeweils einer Zivil- und Strafkammer beim Landgericht und beim Amtsgericht Bonn sowie Gespräche zu Studienmöglichkeiten für ausländische Studierende und Postgraduierte an der Universität Bonn.

XVII. Internationale Verfassungsrechtskonferenz in Regensburg

Am 16. und 17. Oktober fand an der Universität Regensburg die bereits traditionelle multilaterale Konferenz zum Verfassungsrecht mit dem Thema „Verhältnis von Verfassungsgerichtsbarkeit und ordentlicher Gerichtsbarkeit" statt, an der Vertreterinnen und Vertreter der Verfassungsgerichte und anderer Gerichte aus vielen Partnerstaaten der IRZ teilnahmen. Dieser Kongress hat sich als wichtiges Forum für einen länderübergreifenden und praxisorientierten Erfahrungsaustausch der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter etabliert.

Hospitationen

  • Dreiwöchiges Hospitationsprogramm für Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter in Zusammenarbeit mit dem Bund deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen
  • Dreiwöchiges Hospitationsprogramm für Notarinnen und Notare in Zusammenarbeit mit der Bundesnotarkammer
  • Sechswöchiges Hospitationsprogramm für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Bereich Zivil- und Handelsrecht in Kooperation mit der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Anwaltverein
  • Dreiwöchiges Hospitationsprogramm für Zivil- und Handelsrichterinnen und -richter gemeinsam mit dem Deutschen Richterbund und den Landesjustizverwaltungen
  • Dreiwöchiges Hospitationsprogramm für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Strafrichterinnen und Strafrichter gemeinsam mit dem Deutschen Richterbund und den Landesjustizverwaltungen

Ausblick

Die IRZ wird die inzwischen zu einer festen Institution gewordenen Hospitationsprogramme für Angehörige von Justiz und Rechtspflege weiterhin anbieten, da der praxisorientierte berufliche Erfahrungsaustausch die Reformansätze in den Partnerstaaten wirksam unterstützt. Dies gilt gleichermaßen für die IRZ-Sommerschule. Außerdem wird die IRZ auch 2016 multilaterale Konferenzen und Symposien zu ausgewählten Themenstellungen ausrichten.