Multilateral – Jahresbericht 2021

Die Referenten und Referentin der Herbstakademie mit Dr. Frauke Bachler, Hauptgeschäftsführerin der IRZ, Prof. Dr. Klaus Weber, Mitglied der Geschäftsleitung des Verlags C.H. Beck, und Projektbereichsleiterin Angela Schmeink (unten v.l.n.r.).
Die Referenten und Referentin der Herbstakademie mit Dr. Frauke Bachler, Hauptgeschäftsführerin der IRZ, Prof. Dr. Klaus Weber, Mitglied der Geschäftsleitung des Verlags C.H. Beck, und Projektbereichsleiterin Angela Schmeink (unten v.l.n.r.).

Konzeption 

Multilaterale Veranstaltungen wie Konferenzen, Sommerschulen und insbesondere Hospitationsprogramme stellen einen wichtigen Bestandteil der Arbeit dar. Sie bieten Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwendern aus der Justiz oder der freien juristischen Berufe ein Forum des fachlichen Austauschs mit deutschen Kolleginnen und Kollegen. Aktuelle Rechtsfragen oder Problemstellungen des beruflichen Alltags können so gemeinsam erörtert werden. Sommerschulen und ähnliche multilaterale Ausbildungsformate ermöglichen jungen Juristinnen und Juristen eine Auseinandersetzung mit anderen Rechtssystemen und mit europäischen Standards der Rechtsstaatlichkeit.

Ein weiteres Ziel dieser Formate ist daneben auch die langfristige länderübergreifende Netzwerkbildung innerhalb der jeweiligen Zielgruppen. Hierzu leisten die Programme einen bedeutenden Beitrag.

Durch das Angebot, einige der traditionell in deutscher Sprache durchgeführten Programme auch in den Transfersprachen Englisch und Französisch aufzulegen, wird der Kreis der Partnerstaaten in diesem Kontext fast vollumfänglich erreicht.

Pandemiebedingt ließ sich 2021 mit der Anwaltshospitation leider nur ein traditionelles Hospitationsprogramm realisieren. Hintergrund ist, dass diese Programme eine langfristige Planung seitens der interessierten Hospitantinnen und Hospitanten und der deutschen gastgebenden Institutionen erfordern und sich die Rahmenbedingungen auch in den Herkunftsländern der Interessentinnen und Interessenten fortlaufend änderten. Daher mussten alle weiteren ursprünglich vorgesehenen Programme verschoben werden, ersatzweise fanden einige zielgerichtete Veranstaltungen für ausländische Teilnehmende im Online-Format statt.

Erfreulicherweise konnten jedoch die 2015 von der IRZ initiierten Programme zugunsten in Deutschland ansässiger arabischsprachiger Juristinnen und Juristen im Berichtsjahr ausgebaut werden. Hier wurden auch einige Veranstaltungen in Präsenz durchgeführt, sodass die IRZ trotz der pandemiebedingt herausfordernden Begleitumstände in 2021 einige multilaterale Programme ermöglichen konnte.

Veranstaltungen 2021

15. Hannover PreMoot zur Schiedsgerichtsbarkeit und zu den Grundprinzipien des Rechtsstaats

Vom 15. bis 20. Februar 2021 beteiligte sich die IRZ gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA) der Universität Hannover an der Ausrichtung der 15. Hannover PreMoot Week. Vor dem Hintergrund des Pandemiegeschehens fand der PreMoot in diesem Jahr erstmals virtuell statt.

Neben dem Moot-Court-Wettbewerb, der als Vorbereitung auf den Willem C. Vis Moot – dem weltgrößten und renommiertesten zivilrechtlichen Moot Court – dient, an dem ca. 250 Teams aus über 60 Staaten mitwirken, erwartete die Teilnehmenden ein umfassendes Vortrags- und Diskussionsprogramm. In insgesamt 21 Vorträgen unterrichteten und diskutierten über 30 renommierte Hochschullehrende sowie Praktikerinnen und Praktiker aktuelle Fragen des internationalen Kaufrechts (CISG), der Schiedsgerichtsbarkeit, der anwaltlichen Selbstverwaltung sowie der Grundprinzipien des Rechtsstaats. Die Konferenz war im Sinne eines Rechtsstaatsdialogs aufgebaut, um so das deutsche Verständnis der Rule of Law in die Welt zu tragen.

Die IRZ konnte mit Unterstützung des Bundesministeriums der Justiz renommierte Referentinnen und Referenten zu folgenden Themen gewinnen:

  • Aktuelle Entwicklungen bei der UNCITRAL und die Reform der Investor-Staat-Streitbeilegung
  • Gleichberechtigung und gesetzliche Vertretung in der Schiedsgerichtsbarkeit

Im Anschluss an die Konferenz konnten die Studierenden an zwei Tagen in verschiedenen Verhandlungen den anstehenden Vis-Moot-Fall üben. Das virtuelle Format ermöglichte in diesem Jahr so vielen Teams und Studierenden wie noch nie zuvor die Teilnahme am PreMoot. So meldeten sich über 100 Teams aus 40 Nationen (von Brasilien über die USA, Spanien und Portugal, Tunesien, Algerien, Georgien bis hin zu China) an, um sich auf den Willem C. Vis Moot vorzubereiten und gemeinsam das Verhandeln vor einer Jury zu üben.

Online-Fortbildungsprogramme zu juristischen Themen für arabischsprachige Juristinnen und Juristen

Neben dem Präsenzseminar organisierte die IRZ verschiedene Online- Seminare für geflüchtete arabischsprachige Juristinnen und Juristen, die einen Beitrag zur nachhaltigen Qualifizierung der Zielgruppe leisten sollen.

So wurde am 24. und 25. Februar 2021 ein Online-Seminar zu den Themen „Miet- und Familienrecht“ durchgeführt. Den Teilnehmenden wurden vertiefte Kenntnisse unter anderem zu den Themen rund um das Mietrecht (wie z. B. zum Mietvertrag, zur Beendigung eines Mietverhältnisses oder zu den Kündigungsrechten) sowie zum Familienrecht (hier insbesondere zur elterlichen Fürsorge, zum Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie zu Trennung und Scheidung) vermittelt. Die Fragen wurden dabei praxisnah an Fallbeispielen erörtert.

Im Juli 2021 nahmen außerdem vier arabischsprachige Juristinnen und Juristen an einem Online-Intensiv-Sprachkurs zu juristischer Fachterminologie in Kooperation mit dem Goethe-Institut teil. Ziel war es, die sprachliche Kompetenz der Teilnehmenden zu stärken. Der Fachsprachkurs diente dazu, didaktisch-methodische Ansätze mit juristischen Fachtexten

zu verknüpfen und spezifische Fachbegriffe sowie fachsprachenrelevante Grammatik in Texten und Argumentationen anzuwenden. Die Teilnehmenden erachteten die erlernten Kenntnisse durchweg als äußerst hilfreich für ihre berufliche Weiterbildung.

Am 25. und 26. Oktober 2021 fand zudem eine zweite Online-Veranstaltung zu den Themen „Familiennachzug und Individualarbeitsrecht“ statt, an der ebenfalls 20 Personen teilnahmen. Der Wunsch, diese Themen vertieft zu behandeln, hatten die Teilnehmenden der vorangegangenen Veranstaltungen geäußert. Ziel des Seminars war es, Fachkenntnisse über die Themen Familiennachzug und Duldung zu vermitteln und das Bewusstsein der potenziell Betroffenen zum Umgang mit den entsprechenden Verfahren zu stärken. Darüber hinaus wurden Fragen des Individualarbeitsrechts – wie die Begründung, der Inhalt und die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses – erörtert.

Hospitationsprogramm für arabischsprachige Juristinnen und Juristen

Ergänzt wurden die verschiedenen Lehrveranstaltungen und Online-Seminare außerdem durch ein im Jahr 2020 ins Leben gerufenes Hospitationsprogramm. Anknüpfend an die positiven Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr ermöglichte die IRZ im November und Dezember 2021 sechs Juristinnen und Juristen mit Fluchtgeschichte eine zweiwöchige Hospitation in Anwaltskanzleien, die im Fachbereich „Asylrecht“ tätig sind. Zusätzlich stellte das UN-Klimasekretariat in Bonn (UNFCCC) einen Hospitationsplatz zur Verfügung. Einige der Hospitierenden haben ihr juristisches Studium in ihren Heimatländern abgeschlossen und waren dort bereits als Anwältinnen und Anwälte tätig, andere haben ein Masterstudium (LL.M.) an einer deutschen Universität absolviert. Die Hospitation soll den Teilnehmenden einen Einblick in die praktische Arbeit von Anwaltskanzleien im Bereich des Asylrechts ermöglichen und ihnen dadurch den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern.

Finanziert wurden alle Seminare und Fortbildungen mit Mitteln des Bundesministeriums der Justiz.

Der Notar im 21. Jahrhundert – neue Möglichkeiten, neue Aufgaben

Online-Fortbildungsveranstaltungen für deutsch- und englischsprachige Notarinnen und Notare sowie Notarassessorinnen und Notarassessoren

Am 17./18. Juni 2021 bot die IRZ erstmals Fortbildungsveranstaltungen im Online-Format zu aktuellen Frage- und Problemstellungen der beruflichen Praxis für deutsch- und englischsprachige Notarinnen und Notare sowie Notarassessorinnen und Notarassessoren an. An den beiden Veranstaltungen – am 17. Juni 2021 in deutscher, am 18. Juni 2021 in englischer Sprache – nahmen insgesamt 44 Personen aus 21 Staaten teil.

Folgende Themen wurden behandelt:

  • Der Notar als elementarer Baustein effektiver staatlicher Geldwäschebekämpfung
  • Verbraucherschutz durch den Notar im Immobilienrecht (insbesondere in Bauträgerkonstellationen)
  • Digitalisierung im Notariat – von der Verwendung elektronischer Dokumente bis zur Online-Beurkundung im Gesellschaftsrecht

Nach einem einführenden Vortrag in die jeweilige Thematik seitens der deutschen Referentinnen und Referenten hatten die Teilnehmenden Gelegenheit, im Plenum Fragestellungen intensiv zu erörtern und sich untereinander auszutauschen.

Die ausgewählten Themen stießen bei den Teilnehmenden auf großes Interesse. Es wurde der Wunsch nach Vertiefung im Rahmen von weiteren Online-Veranstaltungen geäußert.

Trotz dieses auf inhaltlicher Ebene sehr erfreulichen Ergebnisses bestand Einigkeit darüber, dass der persönliche Kontakt und intensive Austausch mit den deutschen Kolleginnen und Kollegen durch dieses Online-Format nicht zu ersetzen ist und man hofft insofern, dass eine Durchführung der „klassischen Präsenzveranstaltungen“ in Deutschland bald wieder möglich sein wird.

Anwaltshospitationsprogramm

Das multilaterale Hospitationsprogramm für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte 2021 konnte vom 24. September bis 28. Oktober 2021 als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. Voraussetzung für die Teilnahme war ein vollständiger, EU-konformer Corona-Impfschutz. Unter anderem aufgrund dieser Vorgabe verblieb aus dem Kreis der fünfzehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern des ausgefallenen Hospitationsjahrgangs 2020, denen die Teilnahme erneut angeboten wurde, eine kleine Gruppe von sechs Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus fünf Ländern, die zum Hospitationsprogramm anreisten.

Das achttägige Einführungsseminar in Bonn beinhaltete Themen des deutschen anwaltlichen Berufsrechts, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Vortragenden der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins nähergebracht wurden, sowie ausgewählte Themen des deutschen und europäischen Zivil- und Wirtschaftsrechts, die Vortragende aus der Anwaltschaft präsentierten. Im Anschluss hospitierten die Teilnehmenden dreieinhalb Wochen in Anwaltskanzleien, in denen sie ihre Kenntnisse praxisbezogen vertiefen und Einblicke in die Arbeitsweise ihrer deutschen Kolleginnen und Kollegen nehmen konnten. Den Abschluss bildete ein eintägiges Auswertungsseminar in Bonn, das der schriftlichen Evaluierung der Maßnahme durch die IRZ sowie dem mündlichen Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern diente.

An der üblichen Dauer und dem Aufbau des Hospitationsprogramms wurden auch unter den herrschenden Pandemiebedingungen keine Einschnitte vorgenommen, um die bewährte Verknüpfung von Theorie und Praxis

beizubehalten und zu gewährleisten, dass die Teilnehmenden – wie in den Zeiten vor der COVID-19-Pandemie –Gelegenheit hatten, fachliche Kontakte untereinander und mit den Anwältinnen und Anwälten ihrer gastgebenden Kanzleien zu knüpfen. Gerade im Hinblick auf das angestrebte langfristige Ziel der Förderung einer länderübergreifenden anwaltlichen Zusammenarbeit spielt dies eine zentrale Rolle. Das Hospitationsprogramm lief planmäßig und ohne nennenswerte Beeinträchtigungen durch die Pandemiesituation ab.

Online-Herbstakademie zum nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht

Eine großzügige zweckgebundene Spende des Verlags C.H. Beck ermöglichte es der IRZ, vom 16. bis 18. November 2021 die multilaterale Online-Konferenz „Nationales und internationales Wirtschaftsrecht – ausgewählte Aspekte und aktuelle Entwicklungen“ für einen ausgedehnten Teilnehmerkreis aus neun unserer Partnerstaaten auszurichten. Die Teilnehmerschaft setzte sich zusammen aus Nachwuchsjuristinnen und -juristen sowie Juristinnen und Juristen aus der Wissenschaft und der Praxis der Staaten des Westbalkans sowie der Östlichen Partnerschaft (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien sowie Armenien, Georgien, Ukraine).

Die insgesamt 110 Teilnehmenden beschäftigten sich im ersten Tagungsteil mit dem deutschen Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie mit dem Zivilprozessrecht, ferner mit dem internationalen Privatrecht und dem internationalen Zivilverfahrensrecht.

Den Referenten Dr. Tobias Oelsner, Richter am Landgericht Berlin, und Prof. Dr. Florian Eichel, Professor für Zivilverfahrensrecht und Internationales Privatrecht an der Universität Bern, gelang es in hervorragender Weise, Grundsätze der komplexen Materie verständlich und übersichtlich zu vermitteln.

Eine praxisnahe Ergänzung bildete der von der IRZ für diese Tagung produzierte Film: Darin verhandelt ein Berufsrichter an einem deutschen Gericht einen fiktiven wirtschaftsrechtlichen Fall unter Anwendung des UN-Kaufrechts. So wurde der Ablauf eines Prozesses an einem Beispiel illustriert und konnte anschließend mit den Teilnehmenden diskutiert werden. Der zweite Tag widmete sich dem Rechtsgebiet des geistigen Eigentums. Dr. Oliver Schön, Richter am Landgericht München I, erläuterte anhand anschaulicher Fälle die richterliche Praxis im Urheberrecht sowie den rechtlichen Schutz von Design, Marken und Gebrauchsmustern.

Der Pressesprecher beim Bundeskartellamt, Kay Weidner, machte die Teilnehmenden mit den rechtlichen Grundlagen des Kartellrechts zum Schutz des freien Wettbewerbs vertraut. Zu den weiteren einschlägigen Regelwerken – Fusionskontrolle und Missbrauchsaufsicht – stellte er aktuelle Beispiele aus der digitalen Welt vor.

Dr. Ina Schnurr, Richterin am Bundespatentgericht, rundete den Tag mit Ausführungen zum deutschen Patentrecht ab. Den Schwerpunkt bildete dabei die Nichtigkeitsklage, die im Zusammenhang mit Patentverletzungsstreitigkeiten regelmäßig angestrengt wird. Von besonderem Interesse für einige Teilnehmende war, dass die am Bundespatentgericht tätigen Richter und Richterinnen entweder technisch vorgebildet sind oder eine technische Ausbildung und eine zusätzliche juristische Qualifikation aufweisen, da die Verfahrensgegenstände regelmäßig technisch hochkomplex sind.

Der Themenkomplex „Schiedsgerichtsbarkeit“ stand am dritten Tag im Mittelpunkt. Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) wurde von ihrem Stellvertretenden Generalsekretär, Viktor von Essen, vorgestellt. Dazu gab er einen Überblick über die Kompetenzen zur Administration von Schiedsverfahren und anderen alternativen Streitbeilegungsverfahren. Das zentrale Regelwerk ist die DIS-Schiedsgerichtsordnung, die erst 2021 zur Effizienzsteigerung, Qualitätssicherung und Transparenz novelliert wurde. Die Ausführungen stellten die einzelnen Phasen der Wirtschaftsstreitigkeiten vor den DIS-Schiedsgerichten mit ihren Chancen und Risiken dar und wurden mit statistischen Angaben unterlegt.

Die aus Sicht einer betroffenen Partei notwendigen Überlegungen im Zusammenhang mit einem Schiedsverfahren erörterte der langjährig und einschlägig erfahrene Rechtsanwalt Jan K. Schäfer, Partner bei King & Spalding. Er ging auf die in den einzelnen Handlungsfeldern wichtigen Anhaltspunkte mit Blick auf Taktik und Strategie ein. Aufgrund seiner weitreichenden Praxiserfahrung konnten einzelne Aspekte anhand konkreter Fälle vor realistischem Hintergrund vertieft werden.

Die Teilnehmenden brachten große Anerkennung für das Konferenzprogramm zum Ausdruck und betonten, dass sich das Angebot als äußerst nützlich für den eigenen beruflichen Kontext erwiesen habe. Der Austausch mit den anderen ausländischen Kolleginnen und Kollegen fand darüber hinaus ebenfalls guten Anklang. Tagungssprache war Deutsch, dank einer technisch professionellen Infrastruktur und hervorragender Sprachkompetenzen erfolgte die Simultan-(relais)verdolmetschung in drei Fremdsprachen durchgehend einwandfrei.