Multilateral – Jahresbericht 2022
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- Veröffentlicht: Montag, 04. September 2023
Konzeption
Im Berichtsjahr konnte die IRZ erfreulicherweise wieder eine Reihe an multilateralen Programmen umsetzen. Diese Formate werden von dem Gedanken geleitet, dass sich Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender aus verschiedenen juristischen Berufsfeldern mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern auf Augenhöhe über Fach- und Reformthemen austauschen, um sowohl für sich selbst als auch für ihr heimisches Rechtssystem neue Impulse zu erhalten. Bei den Hospitationsprogrammen kommt in besonderem Maß der Einblick in die Rechts- und Justizpraxis in Deutschland hinzu. Dieser soll dazu dienen, über die theoretische Wissensvermittlung hinaus Aspekte wie die Verhandlungsführung, das Verhältnis und die Kommunikation zwischen den Prozessbeteiligten oder die Durchsetzung neuer Rechtsnormen in Deutschland erlebbar zu machen. Hinzu kommt bei allen Formaten das Ziel, langfristige länderübergreifende Netzwerke zu etablieren, sowohl innerhalb der jeweiligen Zielgruppen als auch häufig über die Berufsgruppen hinaus. Hiervon können daher auch die gastgebenden Institutionen und Kanzleien in Deutschland profitieren, die über die Hospitierenden konkrete Ansprechpersonen in zahlreichen Ländern gewinnen. Um auch Teilnehmende ohne Deutschkenntnisse zu erreichen, bietet die IRZ seit mehreren Jahren einige Programme in den Transfersprachen Englisch und Französisch an, die in den Modalitäten der Durchführung allerdings angepasst sind.
Seit 2016 führt die IRZ zudem ein besonderes Hospitationsprogramm „Naher Osten“ durch, indem die IRZ den Rechtsstaatsgedanken der in Deutschland ansässigen Juristinnen und Juristen aus der Region des Nahen Ostens und ihr Verständnis für rechtliche Zusammenhänge durch vielfältige multilaterale Ausbildungsprogramme fördert. Einige der Teilnehmenden haben ihr juristisches Studium in ihrem Heimatland bereits abgeschlossen und waren dort als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig. Andere wiederum haben an einer deutschen Universität studiert und ein Masterstudium (LL.M.) absolviert. Ziele dieses speziellen Fortbildungsprogramms sind sowohl die Vernetzung des juristischen Nachwuchses untereinander als auch die Ermöglichung eines internen und externen Austauschs zu diversen Rechtsfragen. Darüber hinaus soll ein Beitrag zur sozialen und beruflichen Integration der Juristinnen und Juristen geleistet werden. Hierdurch sollen die (potenziellen) künftigen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger – im Falle einer Rückkehr in ihre Heimatländer – das erworbene Wissen für den Aufbau des Rechtsstaats verwenden. Das Fortbildungsprogramm besteht aus mehreren Komponenten (Schulungen in Schlüsselkompetenzen für Juristinnen und Juristen, Sprachkurse zur juristischen Fachterminologie, Online-Austausche, Praxiselemente und Hospitationen) zu juristischen Fachthemen.
Veranstaltungen 2022
Praxisorientierter Fortbildungsaufenthalt für englischsprachige Notarinnen und Notare sowie Notarassessorinnen und Notarassessoren
Gemeinsam mit der Bundesnotarkammer führt die IRZ seit 2018 – alternierend mit dem Notarhospitationsprogramm in deutscher Sprache – alle zwei Jahre eine multilaterale praxisorientierte Fortbildung in englischer Sprache für Notarinnen und Notare sowie Notarassessorinnen und Notarassessoren durch. Bedauerlicherweise musste der zweite Jahrgang sowohl 2020 als auch 2021 (Ausweichtermin) pandemiebedingt ausfallen. In diesem Jahr konnte die Veranstaltung in der Zeit vom 24. bis 31. Juli 2022 nunmehr wie geplant als Präsenzveranstaltung stattfinden.
Im Fokus des Programms standen die Rolle des Notariats in der vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland, der Zugang zum Amt sowie Fragen zur berufsständischen Vertretung auf nationaler und internationaler Ebene. Es wurden Themen wie Immobilienrecht, Familien- und Erbrecht sowie Gesellschaftsrecht in der notariellen Praxis erörtert und die Vorteile und Herausforderungen der Digitalisierung des Notariats intensiv diskutiert. In Ergänzung zu Vorträgen und Diskussionen hatten die Teilnehmenden an einem Nachmittag ferner Gelegenheit, Bonner Notarinnen und Notare zu besuchen und sich im Gespräch eingehend etwa zu Fragen der Büroorganisation auszutauschen.
An der Veranstaltung nahmen sieben Notarinnen und Notare sowie zwei Notarassessoren aus Georgien, Kasachstan, Montenegro, Serbien, der Türkei und Usbekistan teil. Kasachstan und Usbekistan sind dabei die jüngsten Mitglieder der Internationalen Union des Notariats – der Beitritt erfolgte erst im Jahr 2021.
Die Gäste zeigten sich sehr offen für den multilateralen Austausch mit ihren Kolleginnen und Kollegen, waren interessiert an den breit gefächerten Themenstellungen und nahmen motiviert und engagiert an den Diskussionen teil. Das Feedback war durchweg positiv, sowohl die Organisatoren als auch die Gäste werden diese Woche als in jeglicher Hinsicht sehr bereichernd in Erinnerung behalten.
Hospitationsprogramm für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Dieses Programm, das bereits 1993 mit damals fünf Teilnehmenden aus Bulgarien ins Leben gerufen worden war, hat mit der diesjährigen Durchführung die Marke von 500 teilnehmenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus 25 Ländern überschritten. Vom 23. August bis 29. September 2022 hielten sich neun Teilnehmende aus neun verschiedenen Ländern zunächst in Königswinter, dann in verschiedenen deutschen Städten auf und erhielten einen vertieften Einblick in die Kanzlei- und Gerichtspraxis ihrer deutschen Kolleginnen und Kollegen. Es handelt sich um ein Programm mit einer Praxisphase von über drei Wochen. Diese verhältnismäßig lange Dauer ermöglicht eine intensivere Befassung der hospitierenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit einzelnen, auch komplexen Verfahren sowie die Teilnahme an unterschiedlichen Gerichtsverhandlungen oder Mandantenterminen. Daneben gibt es den betreuenden Kanzleien die Möglichkeit, in begleitenden Gesprächen über fachliche und berufsrechtliche Fragen mit den Hospitierenden im Austausch zu stehen.
Der Praxisphase vorangestellt war eine intensive Einführungswoche, in deren Verlauf neben fünf Vertreterinnen und Vertretern der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins insgesamt acht praktizierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einen Überblick über die anwaltliche Selbstverwaltung und das Berufsrecht sowie über aktuelle Entwicklungen und die anwaltliche Berufspraxis in zentralen wirtschafts- und zivilrechtlichen Rechtsgebieten gaben. Diese Kombination aus anspruchsvollen, aber praxisnah vermittelten Fachinformationen als Grundlage für die anschließende praktische Zeit in den Kanzleien nahmen auch in diesem Jahrgang die Teilnehmenden als äußerst lehrreich und effektiv wahr.
Hospitationsprogramm für französischsprachige Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender aus dem Maghreb – Praxisphase
2019 wurde für die juristische Zielgruppe in den Staaten des Maghreb ein in zwei Phasen geplantes Pilotprojekt in französischer Sprache ins Leben gerufen.
Die erste Phase wurde im September 2019 im tunesischen Hammamet durchgeführt. Dort nahmen insgesamt 30 Verwaltungs-, Zivil- und Handelsrichterinnen und -richter, Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus den Ländern Algerien, Marokko und Tunesien an einem einwöchigen Einführungsseminar teil, das Grundzüge des deutschen Rechtssystems sowie wichtige berufsspezifische Aspekte für die vier Berufsgruppen vermittelte.
Aus diesem Teilnehmerkreis wurde pro Staat und Berufsgruppe je eine Person ausgewählt, um in der zweiten Phase an einem einwöchigen Hospitationsaufenthalt in Deutschland teilzunehmen.
Nach zwei Jahren pandemiebedingter Zwangspause konnte diese Praxisphase in der Zeit vom 16. bis 25. September 2022 endlich stattfinden. Die drei Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen hospitierten am Verwaltungsgericht Berlin, die beiden Zivilrichter aus Marokko und Tunesien am Amts- und Landgericht Lübeck, die drei Notarinnen und Notare in einem Notariat in Landau in der Pfalz sowie in einem Notariat in Memmingen und die drei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in einer Kanzlei mit Büros unter anderem in Stuttgart (zwei Teilnehmende) und Berlin.
Berufsgruppenübergreifend war das Feedback sowohl der Teilnehmenden als auch der fachlichen Betreuerinnen und Betreuer überaus positiv. Die deutschen Kolleginnen und Kollegen konzipierten mit großem Engagement ein vielfältiges Programm, das zu einem intensiven Austausch einlud und zahlreiche Möglichkeiten bot, neue berufliche Kontakte zu knüpfen. Die Teilnehmenden nahmen es dankbar und engagiert auf. Hinzu kam ein reger rechtsvergleichender Austausch unter den Teilnehmenden über die Rechtspraxis der vertretenen Ländern Nordafrikas, der bei der Auswertungsveranstaltung in Bonn sogar berufsgruppenübergreifend seine Fortsetzung fand.
Hospitationsprogramm für englischsprachige Zivil- und Handelsrichterinnen und Handelsrichter
Seit 2016 bietet die IRZ gemeinsam mit dem Deutschen Richterbund und den Landesjustizverwaltungen jährlich ein Hospitationsprogramm für englischsprachige Zivil- und Handelsrichterinnen und -richter an.
Pandemiebedingt konnte der 5. Jahrgang erst im Berichtsjahr, in der Zeit vom 8. bis 22. November 2022, durchgeführt werden. Es nahmen insgesamt acht Richterinnen und Richter aus Albanien, Armenien, Georgien, Jordanien, Kasachstan und Kirgisistan teil.
Nach einem dreitägigen Einführungsseminar zum deutschen Zivilrecht, Zivilprozessrecht sowie Richterrecht in Königswinter reisten die Gäste in die jeweiligen Hospitationsorte, wo sie in Kleingruppen (jeweils zwei bis drei Personen) die einwöchige Praxisphase absolvierten.
Sie hatten Gelegenheit, sich mit den Aufgaben und Zuständigkeiten des jeweiligen Gerichts vertraut zu machen, an zahlreichen Verhandlungen teilzunehmen (inkl. Vor- und Nachbesprechung), mit den deutschen Kolleginnen und Kollegen Fachgespräche zu spezifischen Fragestellungen zu führen und ebenso den informellen Austausch mit ihnen zu pflegen. Ein attraktives Kulturprogramm rundete die Woche ab. Im Rahmen des abschließenden Auswertungsseminars in Bonn äußerten sich die Richterinnen und Richter begeistert über die Möglichkeit eines so intensiven fachlichen Austauschs mit ihren deutschen Kolleginnen und Kollegen – sowohl während des Einführungsseminars als auch der Hospitationsphase, dadurch wurde ihnen ein tiefer Einblick in die deutsche Justiz gewährt. Unisono waren sie der Meinung, dass ihre Erwartungen an das Programm mehr als erfüllt worden seien.
Hospitationsprogramm für deutschsprachige Strafrichterinnen und Strafrichter, Zivil- und Handelsrichterinnen sowie Zivil- und Handelsrichter und für die deutschsprachige Staatsanwaltschaft
1995 wurde das Hospitationsprogramm für Richterinnen und Richter mit guten Deutschkenntnissen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Richterbund und den Landesjustizverwaltungen aus der Taufe gehoben, es wird seit 2016 als gemeinsames Programm für deutschsprachige Strafrichterinnen und Strafrichter, Zivil- und Handelsrichterinnen und Zivil- und Handelsrichter und für deutschsprachige Staatsanwältinnen und Staatsanwälte durchgeführt.
Auch hier gab es eine pandemiebedingte Zwangspause, sodass die Durchführung des in der Zeit vom 15. November bis 2. Dezember 2022 durchgeführten Programms seit Langem erhofft worden war. Bei den insgesamt zwölf Teilnehmenden handelte es sich um vier Strafrichterinnen und Strafrichter, drei Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie fünf Zivilrichterinnen und Zivilrichter. Sie kamen aus Bosnien und Herzegowina, Estland, Georgien, Lettland, Moldau, Rumänien und der Tschechischen Republik.
In dem dreitägigen Einführungsteil erhielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Überblick über die Stellung der Richter- und Staatsanwaltschaft in Deutschland, über den Gang des Straf- und Zivilverfahrens (auch unter dem Gesichtspunkt der europäischen Zusammenarbeit) sowie über den Einfluss der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf die Entscheidungen der Gerichte. Während der achttägigen Praxisphase an den Hospitationsorten hatten sie Gelegenheit, ihrem fachlichen Schwerpunkt entsprechend, die Aufgaben und Arbeitsweisen der Gerichte und Staatsanwaltschaften kennenzulernen, an Verhandlungen und Sitzungen teilzunehmen und Fachgespräche mit deutschen Kolleginnen und Kollegen zu führen.
In der gemeinsamen Auswertung brachten die Hospitierenden ihre große Zufriedenheit über den Einblick in die deutsche Justiz zum Ausdruck. Der fachliche Austausch mit den deutschen Kolleginnen und Kollegen, allen voran mit den fachlichen Betreuerinnen und Betreuern, die vielfach zugleich Gastgeberinnen und Gastgeber in den Hospitationsorten waren, wurde als äußerst gewinnbringend betrachtet, sodass die Teilnehmenden vielfache Anregungen für ihre eigene Arbeit mit in ihr Heimatland nehmen konnten.
Schwerpunkt „Fortbildungsprogramm Naher Osten“
7. Fortbildung für Juristinnen und Juristen aus der Region des Nahen Ostens
Vom 4. bis 8. Juli 2022 veranstaltete die IRZ die 7. Fortbildung für 16 Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten in Berlin. Die Veranstaltung vermittelte den Teilnehmenden neue Kenntnisse über die Grundprinzipien eines funktionierenden Rechtsstaats, die Genfer Flüchtlingskonvention, das Gesetzgebungsverfahren, die Grundlagen des Asyl- und des Individualarbeitsrechts. Zudem bot sie den Teilnehmenden zugleich die Gelegenheit, ihre Kenntnisse zu unterschiedlichen Rechtsgebieten und -verfahren in Deutschland – auch anhand von praxisrelevanten Fallbeispielen etwa zu Fragen zur Aufenthaltserlaubnis, zur Befristung, Duldung, Familienzusammenführung und zum Zugang zum Arbeitsmarkt – zu vertiefen.
Die Vermittlung von Soft Skills und Schlüsselqualifikationen, die für Juristinnen und Juristen unentbehrlich sind, war den Referierenden ein ebenso wichtiges Anliegen. Sie unterstrichen in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit der sozialen Kompetenzen, einer überzeugenden Argumentation und der Körpersprache in der juristischen Arbeit. Die Vermittlung von Kenntnissen rund um die Themen „effektives Arbeiten“ sowie „Zeit- und Selbstmanagement“ rundete das Programm der Veranstaltung ab. Hierbei wurden praktische Situationen, mit denen Juristinnen und Juristen tagtäglich konfrontiert sind, präsentiert. Neben den Fachvorträgen konnten die Teilnehmenden ein Fachgespräch im Bundesministerium der Justiz zum Thema Gesetzgebungsverfahren in Deutschland führen.
Hospitation für Juristinnen und Juristen aus der Region des Nahen Ostens
Einen weiteren wichtigen Teil dieses Fortbildungskonzepts bildet die Hospitationsmöglichkeit für die Teilnehmenden. Im Jahr 2022 konnten acht ausgewählte Juristinnen und Juristen aus der Region des Nahen Ostens in Anwaltskanzleien hospitieren und dadurch Einblicke in die praktische Arbeit einer Kanzlei erhalten und ihr Netzwerk erweitern. Die zweiwöchigen Hospitationen wurden im Zeitraum August bis Oktober 2022 in Anwaltskanzleien, die in den Fachbereichen Asyl-, Arbeits- und Handelsrecht tätig sind, durchgeführt. In Abstimmung mit den Teilnehmenden wurden diese Themen ausgewählt, da sie für deren berufliche Orientierung von großer Relevanz sind.
Gruppensprachkurs zu juristischer Fachsprache für Juristinnen und Juristen aus der Region des Nahen Ostens
Vom 10. bis 14. Oktober 2022 nahmen elf Juristinnen und Juristen an einem Sprachkurs zu juristischer Fachterminologie in Bonn teil. Ziel war es, die sprachliche juristische Kompetenz der Teilnehmenden zu stärken. Der Sprachkurs verschaffte den Teilnehmenden einen Überblick über das deutsche Zivil- und Strafrecht sowie das öffentliche Recht. Dabei setzten sich die Teilnehmenden vor allem mit den Grundbegriffen und Grundlagen dieser Rechtsgebiete auseinander und räumten Missverständnisse bei Fachbegriffen anhand von Praxisbeispielen in einer regen Diskussion aus. Neben der Erweiterung ihres Wortschatzes und ihrer Kenntnisse wurde die Gruppe für die verschiedenen juristischen Ausdrucksstile und deren Anwendung in die Praxis sensibilisiert. Darüber hinaus wurden Exemplare verschiedener Schriftstücke im Rechtsverkehr (beispielsweise Anklageschrift, Klage, Klageerwiderung, Plädoyer, Beschluss und Urteil) hinsichtlich ihrer Bezeichnung, Form und Struktur erarbeitet und verinnerlicht. Die erworbenen Kenntnisse wurden von den Teilnehmenden durchweg als sehr hilfreich für ihre berufliche Weiterbildung erachtet.
Online-Veranstaltung zum Individualarbeitsrecht für Juristinnen und Juristen aus der Region des Nahen Ostens
Neben den Präsenzprogrammen organisierte die IRZ zudem eine Online-Veranstaltung zum Individualarbeitsrecht für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten. Den Teilnehmenden wurden relevante Kenntnisse rund um das Individualarbeitsrecht vermittelt. Die Fragen wurden dabei praxisnah an Fallbeispielen erörtert. Der Wissenstransfer zu diesen Themen ist für die Zielgruppe von großer Relevanz für ihre tägliche Arbeit und ihr soziales Leben. So können sie die erlernten Kompetenzen im privaten und beruflichen Kontext nachhaltig anwenden. Zudem sollen die Teilnehmenden als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ihr erworbenes Wissen an andere Schlüsselakteurinnen und Schlüsselakteure weitergeben.
Finanziert wurden alle Veranstaltungen aus Mitteln des Bundesministeriums der Justiz.
Den gesamten Jahresbericht 2022 finden Sie auf unserer Website unter Mediathek – Jahresberichte.