Online-Seminar für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten zum Verwaltungsrecht

Multilateral

Am 12. April 2023 veranstaltete die IRZ ein Online-Seminar für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten zum Thema Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht, das vom Bundesministerium der Justiz finanziert wurde. Die Veranstaltung bildete den ersten Teil einer zweitägigen Seminarreihe zum Staatsangehörigkeitsrecht und Einbürgerungsverfahren und den entsprechenden Rechtsmitteln.

Im Rahmen des Förderprogramms zur nachhaltigen Unterstützung des juristischen Nachwuchses aus dem Nahen Osten informierten sich die Teilnehmenden über Grundlagen des Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechts und bauten ihr Wissen in den ausgewählten Themen weiter aus. Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht sowie im Prozessrecht sind für die Zielgruppe von großer Bedeutung.

Migrationsrechtlich relevante Themen wie Staatsangehörigkeits-, Aufenthalts- und Asylrecht sowie das allgemeine Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht sind für die Teilnehmenden besonders relevant, weshalb die Seminarreihe speziell diese Themenbereiche aufgreift. Die Veranstaltung behandelte auch die Grundlagen und Grundsätzen der Verwaltung und ihrer Verfahren, welche auch im allgemeinen Verwaltungsrecht zu finden sind.

Eva Wiglinksi, Richterin am Verwaltungsgericht Minden, vermittelte im Auftrag der IRZ als Expertin den Teilnehmenden die Grundlagen des allgemeinen Verwaltungsrechts und bedeutender Klagearten. Folgende Themen wurden im Einzelnen behandelt:

  • Handlungsformen der Verwaltung, der Verwaltungsakt und seine Bekanntgabe
  • Die Differenzierung zwischen Tatbestand und Rechtsfolge einer Norm
  • Gebundene Entscheidungen, Ermessensentscheidungen
  • Die rechtmäßige Ausübung von Ermessensentscheidungen und die gerichtliche Kontrolldichte
  • Rechtsschutz in Bezug auf Verwaltungsakte; die Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage (insbesondere in Form der Untätigkeitsklage)
  • Die Kosten des Verfahrens im Verwaltungsgerichtsprozess

Die erlernten Kenntnisse können die angehenden Juristinnen und Juristen in ihrer Berufspraxis anwenden und somit ihre Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

An der Veranstaltung nahmen 20 Teilnehmende unter anderem aus Syrien, Ägypten und Irak teil. Zu der Gruppe zählten sowohl Personen, die bereits in ihren Heimatländern ein juristisches Studium abgeschlossen haben und in Anwaltsberufen tätig waren, als auch Personen, die an deutschen Universitäten studiert oder ein Masterstudium (LL.M) absolviert haben.

Die komplexen Inhalte und theoretischen Ausführungen wurden anhand von praxisrelevanten Fallbeispielen erläutert, die Teilnehmenden lösten gemeinsam und mit Unterstützung der Expertin einen Übungsfall und wendeten somit direkt das neu erlernte Wissen an.

Die Diskussionsrunden zwischen den Themenblöcken nutzten sie für fachliche Fragen und zeigten so deutlich ihr Interesse an der Thematik. Insbesondere in Bezug auf das Asylverfahren, das Einbürgerungsverfahren und die Rechtsschutzmöglichkeiten stellten sie zahlreiche Fragen und teilten persönliche Erfahrungen mit der Gruppe.

Im zweiten Teil der Seminarreihe, geplant für Ende Mai 2023, werden sich die Teilnehmenden gezielt mit dem Staatsangehörigkeitsrecht beschäftigen.