Bekämpfung der häuslichen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Teilnehmende des Seminars zum Thema der häuslichen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Teilnehmende des Seminars zum Thema der häuslichen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Armenien

Armenien unterzeichnete zwar schon im Jahr 2018 die sog. Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt), allerdings hat sie sie bis zum heutigen Tage nicht ratifiziert und ist somit nicht an die in der Konvention festgelegten Verpflichtungen gebunden. Verzögert hat sich die Ratifizierung aufgrund des vehementen Widerstands der Opposition und insbesondere der armenischen Apostolischen Kirche: sie kritisieren eine Gefährdung nationaler Werte und Traditionen sowie eine unangemessene Geschlechtsrollenverteilung. Immerhin hat das Parlament im April 2024 das Gesetz zur Verhütung von Gewalt in der Familie und zum Schutz ihrer Opfer modernisiert und die strafrechtliche Verfolgung von häuslicher Gewalt eingeführt sowie den Begriff „Partner“ erweitert, um LGBT+-Personen zu schützen.

Das im Jahr 2004 gegründete Büro der Menschenrechtsverteidiger der Republik Armenien überwacht unter der derzeitigen Menschenrechtsverteidigerin Frau Anahit Manasyan die Umsetzung der Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989 sowie die Prävention und den Schutz vor Kinderrechtsverletzungen. Um die Fähigkeiten der eigenen Mitarbeitenden des Büros bei der Erkennung, Prävention und Reaktion auf Gewalt gegen Kinder zu stärken, führte die IRZ mit ihrer Partnerorganisation am 11. und am 12. Juni 2025 in Eriwan ein Seminar zur häuslichen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch.

Im Mittelpunkt der Diskussionen stand vor allem eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg aus dem Jahr 2024, bei der es um eine Vergewaltigung einer schutzbedürftigen Minderjährigen in Armenien ging. Die beiden deutschen Referenten diskutierten mit den Teilnehmende über die vom EGMR festgestellten Rechtsverletzungen der Europäischen Charta der Menschenrechte (EMRK) durch Armenien, aber auch über Urteile des EGMR in Bezug auf die deutsche Gerichtspraxis, insbesondere wie die vom EGMR benannten Mängel in Deutschland praktisch gehandhabt werden.

Weitere Maßnahme zur Förderung der Einhaltung, Umsetzung sowie Stärkung der Menschenrechte und der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit werden folgen. Deshalb bildet die aktuelle Veranstaltung nur den Beginn umfassender Beratungen zur häuslichen Gewalt, um die Akzeptanz zur Ratifizierung der Istanbul-Konvention zu erhöhen.