Seminar zum Thema „Geldwäscheprävention in der Anwaltschaft“

Auf dem Podium von links nach rechts: Agim Muslia (FIU Albanien), Edmond Konini (Generalsekretär der albanischen Rechtsanwaltskammer), Prof. Dr. Maksim Haxhia (Präsident der albanischen Rechtsanwaltskammer), Dr. Philip Seel (Experte), Dr. Veronika Denninger (Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer).
Auf dem Podium von links nach rechts: Agim Muslia (FIU Albanien), Edmond Konini (Generalsekretär der albanischen Rechtsanwaltskammer), Prof. Dr. Maksim Haxhia (Präsident der albanischen Rechtsanwaltskammer), Dr. Philip Seel (Experte), Dr. Veronika Denninger (Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer).
Albanien

In Zusammenarbeit mit der albanischen Rechtsanwaltskammer und der Bundesrechtsanwaltskammer führte die IRZ am 19. und 20. Juni 2023 ein Seminar zum Thema „Geldwäscheprävention in der Anwaltschaft“ durch.

Hintergrund der Veranstaltung war die Überarbeitung des Gesetzes „Über den Anwaltsberuf in der Republik Albanien“ im Jahr 2018. Demgemäß ist die Anwaltschaft unter der Aufsicht der Rechtsanwaltskammer verpflichtet, Verdachtsfälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung innerhalb des eigenen Mandantenstammes der Financial Intelligence Unit (FIU) zu melden.

Für die Darstellung des deutschen und europäischen Rechtsrahmens konnte die IRZ durch Vermittlung der Bundesrechtsanwaltskammer Herrn Dr. Philip Seel, Rechtsanwalt und Notar von der Kanzlei STREITBÖRGER PartGmbB in Hamm, gewinnen.  

Zu den wichtigsten Diskussionsthemen zählten:

  • Aufbau und Struktur der selbstverwaltenden anwaltlichen Geldwäscheaufsicht
  • Phänomenologie der Geldwäsche im Bereich der Anwaltschaft
  • Praxis der Geldwäscheaufsicht durch die Rechtsanwaltskammern
  • EU-Initiativen zur Geldwäschebekämpfung

Herr Dr. Seel ging ausführlich auf die deutsche Rechtspraxis im Bereich der Geldwäscheprävention und -bekämpfung ein und brachte den 22 teilnehmenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten am Beispiel seiner ehrenamtlichen Funktion als Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm die dahingehenden Aufgaben und Herangehensweisen der deutschen Kammern näher. Herr Edmond Konini, Generalsekretär der albanischen Rechtsanwaltskammer und Herr Agim Muslia, Leiter der albanischen FIU, spiegelten diese Vorträge anhand der albanischen Gesetzeslage. In der anschließenden Fachdiskussion kommentierten die Teilnehmenden in zahlreichen Wortbeiträgen die Themen.

Im Laufe des Seminars wurde deutlich, dass sich die albanische Anwaltschaft aufgrund der Gesetzesänderung in einem Spannungsverhältnis zwischen dem öffentlichen Interesse an der Geldwäschebekämpfung und ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung gegenüber den Mandantinnen und Mandanten sieht. Wenngleich sich die albanischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als „Verpflichtete des Gesetzes“ sehen, äußerten einige Teilnehmende zunächst den Wunsch nach Klärung, ob und durch wen eine Risikoanalyse des Mandantenstammes durchgeführt werden muss. Aufgrund des finanziellen und personellen Mehraufwands, der mit dieser Risikoanalyse einhergeht, wurden Befürchtungen laut, dass die Position der Rechtsanwaltschaft in Albanien geschwächt werden könnte.

Die Veranstaltung wurde aus Mitteln des Bundesministeriums der Justiz finanziert und knüpft an die jahrelange intensive Zusammenarbeit mit der albanischen Rechtsanwaltskammer an. Langfristig hat der Austausch zum Ziel, albanische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte fachlich und praxisnah zu unterstützen sowie europäische und deutsche Best Practices aufzuzeigen, um einen Beitrag zu einer effektiven und effizienten Geldwäschebekämpfung in Albanien zu leisten.