Der Referent Prof. Dr. Zlatan Meskic während seines Vortrags
Der Referent Prof. Dr. Zlatan Meskic während seines Vortrags
Bosnien und Herzegowina

Aufgrund der beitrittsvorbereitenden Harmonisierung wirkt sich das europäische Recht bereits lange vor dem Beitritt eines Staats zur Europäischen Union (EU) auf das Rechtssystem des jeweiligen Landes aus. Deshalb ist es erforderlich, dass dortige Richterinnen und Richter frühzeitig darüber informiert sind, in welchem Rechtsgebiet „nationale Vorschriften mit europäischem Hintergrund“ zu erwarten sind. Sie sollten die rechtstechnischen Besonderheiten solcher Vorschriften, wozu insbesondere die richtlinienkonforme Auslegung gehört, beherrschen. Ein praktisch sehr bedeutendes Rechtsgebiet ist das Verbraucherrecht – hier können Richterinnen und Richter von solchen Kenntnissen profitieren.

Aus diesem Grund veranstaltete die IRZ am 19. November 2021 gemeinsam mit den Edukationszentren für Richterinnen und Richter beider Entitäten von Bosnien und Herzegowina das Online-Seminar „Die Auswirkungen des Europarechts auf das nationale Recht unter besonderer Berücksichtigung des Verbraucherrechts“. Die Veranstaltung wurde mit Projektfördermitteln des Auswärtigen Amts ermöglich.

Referent war Prof. Dr. Zlatan Meskic von der Universität Zenica in Bosnien und Herzegowina, der seine juristische Ausbildung einschließlich der Gerichtspraxis in Wien, wo er auch zum europäischen Verbraucherrecht promoviert wurde, abschlossen hat. Anschließend lehrte er Europarecht im Rahmen eines Masterstudienganges an der Universität des Saarlandes. Mit diesem Hintergrund behandelte er das Thema unter detaillierter Bezugnahme auf die einschlägigen Rechtsvorschriften und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung in Bosnien und Herzegowina. Dabei wies er ausdrücklich darauf hin, dass das Verbraucherschutzgesetz von Bosnien und Herzegowina an zahlreichen Stellen nicht mit den allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Vorschriften abgestimmt sei. Auch sprach er an, dass das Gesetz Übersetzungsfehler enthielte, die jedoch im Wege der richtlinienkonformen Auslegung zu überwinden seien.

Infolgedessen kam es seitens der annähernd 70 Teilnehmenden aus allen Teilen des Landes bereits während des Vortrags zu zahlreichen Fragen, Kommentaren und Berichten über weitere Rechtsprechung zum Thema. Es fand eine lebendige fachliche Diskussion statt.