Erfahrungsaustausch zum Thema „Internationale Rechtshilfe in Strafsachen“

Grafik: IRZ
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Jordanien

In Kooperation mit dem jordanischen Justizministerium veranstaltete die IRZ am 7. Dezember 2020 einen Online-Erfahrungsaustausch zum Thema „Internationale Rechtshilfe in Strafsachen“.

Im Rahmen der internationalen Rechthilfe ist ein enger und vertrauensvoller Austausch zwischen den einzelnen Staaten und den jeweiligen nationalen Behörden unabdingbar. Zu diesem Zweck veranstaltete die IRZ den Erfahrungsaustausch in Kooperation mit dem jordanischen Justizministerium, wobei auch Vertreterinnen und Vertreter des Justizrates sowie der jordanischen internationalen Polizei teilnahmen.

Sidi Khairy, Projektbereichsleiter bei der IRZ, führte durch die Veranstaltung. Richter Dr. Hasan Abdallat, Stellvertretender Generaldirektor der Staatsanwaltschaft Amman, trat als jordanischer Experte auf und berichtete ausführlich über die rechtlichen Rahmenbedingungen der internationalen Rechtshilfe, Auslieferungsverfahren sowie über nationale Bestrebungen, den Informationsfluss auf nationaler und internationaler Ebene durch das Vorantreiben der Digitalisierung zu verbessern und somit die internationale Strafverfolgung effizienter zu gestalten.

Als IRZ-Expertin und IRZ-Experten referierten:

  • Dr. Ralf Riegel, Referatsleiter für Internationales Strafrecht und Zusammenarbeit im Bereich der Auslieferung und Vollstreckungshilfe, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
  • Solveig Volquardsen, Staatsanwältin und Referentin im BMJV
  • Urs Wäckerlin, Richter am Amtsgericht und Referent im BMJV
  • Tobias Lübbert, Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin

Neben den rechtlichen Grundlagen für die internationale Rechthilfe wurde das Prozedere der Auslieferungsverfahren vorgestellt. Auch die Themenkomplexe der kleinen Rechtshilfe und Vermögensabschöpfung standen im Fokus des Erfahrungsaustauschs.

Durch die Diskussionen während der Veranstaltung wurde deutlich, dass die jordanischen Behörden großes Interesse an diesem Thema haben und nach wie vor Bedarf besteht, sich in diesem Bereich international zu vernetzen und aus Best-Practice-Beispielen zu lernen. Aus diesem Grund strebt die IRZ auch im kommenden Jahr eine vertiefende Kooperation in diesem Bereich an.

Die Veranstaltung wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) finanziert.