Multilaterales Hospitationsprogramm für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Die Teilnehmenden des multilateralen Hospitationsprogramms für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit dem Vertreter der BRAK, Rechtsanwalt Khalil Hassanain (2.v.l.)
Die Teilnehmenden des multilateralen Hospitationsprogramms für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit dem Vertreter der BRAK, Rechtsanwalt Khalil Hassanain (2.v.l.)
Multilateral

Gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Anwaltverein führt die IRZ seit 1994 jährlich ein multilaterales Hospitationsprogramm in deutscher Sprache für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte durch. Nachdem das Programm 2020 wegen der COVID-19-Pandemie ausgefallen war, konnte es nun vom 24. September bis 28. Oktober 2021 als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. 

Voraussetzung für die Teilnahme war das Vorliegen eines vollständigen, EU-konformen Corona-Impfschutzes. Unter anderem aufgrund dieser Vorgabe, die nicht alle erfüllen konnten, verblieb aus dem Kreis der 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmern des ausgefallenen Hospitationsjahrgangs 2020, denen die Teilnahme erneut angeboten wurde, eine kleine Gruppe von sechs Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus fünf Ländern, die zum Hospitationsprogramm anreisten. 

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Während eines Seminars

Das achttägige Einführungsseminar in Bonn zu Beginn des Programms beinhaltete Themen des deutschen anwaltlichen Berufsrechts, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Vortragenden der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltverein nähergebracht wurden sowie ausgewählte Themen des deutschen und europäischen Zivil- und Wirtschaftsrechts, die Vortragende aus der Anwaltschaft präsentierten. 

Im Anschluss hospitierten die Teilnehmenden dreieinhalb Wochen in Anwaltskanzleien, wo sie ihre Kenntnisse des deutschen Rechts praxisbezogen vertiefen und Einblicke in die Tätigkeit und Arbeitsweise ihrer deutschen Kolleginnen und Kollegen nehmen konnten. Zum Abschluss fand ein eintägiges Auswertungsseminar in Bonn statt, das der schriftlichen Evaluierung der Maßnahme durch die IRZ sowie dem mündlichen Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gewidmet war. 

An der gewohnten Dauer des Hospitationsprogramms und seinem Aufbau wurden auch unter den herrschenden Pandemiebedingungen keine Einschnitte vorgenommen. Im Sinne des größtmöglichen fachlichen Nutzens des Hospitationsprogramms für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer war es auch unter aktuellen Rahmenbedingungen wichtig, die Verknüpfung von Theorie und Praxis, die das Hospitationsprogramm auszeichnet, beizubehalten. Den Teilnehmenden wurde auch der erforderliche zeitliche Rahmen zur Verfügung gestellt, um den intensiven fachlichen Austausch untereinander und mit den Anwältinnen und Anwälten ihrer gastgebenden Kanzleien zu ermöglichen. 

Auf diese Aspekte wird bei der Planung und Umsetzung des Hospitationsprogramms stets besonderer Wert gelegt. Nur so kann der Grundstein für das Erreichen des angestrebten langfristigen Ziels des Hospitationsprogramms, die Förderung der länderübergreifenden anwaltlichen Zusammenarbeit, gelegt werden.