Online-Herbstakademie zum nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht
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- Veröffentlicht: Donnerstag, 16. Dezember 2021
Eine großzügige Zuwendung des Verlags C.H. Beck ermöglichte es der IRZ, vom 16. bis 18. November 2021 die multilaterale Online-Konferenz „Nationales und internationales Wirtschaftsrecht – ausgewählte Aspekte und aktuelle Entwicklungen“ für einen ausgedehnten Teilnehmerkreis aus neun unserer Partnerstaaten auszurichten. Die Teilnehmerschaft setzte sich zusammen aus Nachwuchsjuristinnen und -juristen sowie Juristinnen und Juristen aus der Wissenschaft und aus der Praxis der Staaten des Westbalkans und der Östlichen Partnerschaft (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien sowie Armenien, Georgien, Ukraine). Herr Prof. Dr. Klaus Weber, Mitglied der Geschäftsleitung des Verlags C.H. Beck, begrüßte die Teilnehmenden eingangs sehr herzlich, bevor das Fachprogramm eröffnet wurde.
Die insgesamt 110 Teilnehmenden beschäftigten sich im ersten Tagungsteil mit dem deutschen Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie mit dem Zivilprozessrecht, ferner mit dem internationalen Privatrecht und dem internationalen Zivilverfahrensrecht.
Den Referenten Dr. Tobias Oelsner, Richter am Landgericht Berlin, und Prof. Dr. Florian Eichel, Professor für Zivilverfahrensrecht und Internationales Privatrecht an der Universität Bern, gelang es in hervorragender Weise, Grundsätze der komplexen Materie verständlich und übersichtlich zu vermitteln. Eine praxisnahe Ergänzung bildete der von der IRZ für diese Tagung produzierte Film: Darin verhandelt ein Berufsrichter an einem deutschen Gericht einen fiktionalen wirtschaftsrechtlichen Fall unter Anwendung des UN-Kaufrechts. So wurde der Ablauf eines Prozesses an einem Beispiel illustriert und konnte anschließend mit den Referenten diskutiert werden.
Der zweite Tag widmete sich dem Rechtsgebiet des geistigen Eigentums: Dr. Oliver Schön, Richter am Landgericht München I, erläuterte anhand anschaulicher Fälle die richterliche Praxis im Urheberrecht sowie den rechtlichen Schutz von Design, Marken und Gebrauchsmustern.
Der Pressesprecher beim Bundeskartellamt, Kay Weidner, machte die Teilnehmenden mit den rechtlichen Grundlagen des Kartellrechts zum Schutz des freien Wettbewerbs vertraut. Zu den weiteren einschlägigen Regelwerken – Fusionskontrolle und Missbrauchsaufsicht – stellte er aktuelle Beispiele aus der digitalen Welt vor.
Dr. Ina Schnurr, Richterin am Bundespatentgericht, rundete den Tag mit Ausführungen zum deutschen Patentrecht ab. Schwerpunkt bildete dabei die Nichtigkeitsklage, die im Zusammenhang mit Patentverletzungsstreitigkeiten regelmäßig angestrengt wird. Von besonderem Interesse war es, dass die am Bundespatentgericht tätigen Richter und Richterinnen entweder technisch vorgebildet sind oder eine technische Ausbildung und eine zusätzliche juristische Qualifikation aufweisen, da die Verfahrensgegenstände regelmäßig technisch hochkomplex sind.
Der Themenkomplex Schiedsgerichtsbarkeit stand am dritten Tag im Mittelpunkt. Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) wurde von ihrem Stellvertretenden Generalsekretär, Viktor von Essen, vorgestellt. Dazu gab er einen Überblick über die Kompetenzen zur Administration von Schiedsverfahren und anderen alternativen Streitbeilegungsverfahren. Das zentrale Regelwerk ist die DIS-Schiedsgerichtsordnung, die erst 2021 zur Effizienzsteigerung, Qualitätssicherung und Transparenz novelliert wurde. Die Ausführungen stellten die einzelnen Phasen der Wirtschaftsstreitigkeiten vor den DIS-Schiedsgerichten mit ihren Chancen und Risiken dar und wurden mit statistischen Angaben unterlegt.
Die aus Sicht einer betroffenen Partei notwendigen Überlegungen im Zusammenhang mit einem Schiedsverfahren erörterte der langjährig und einschlägig erfahrene Rechtsanwalt Jan K. Schäfer, Partner bei King & Spalding. Er ging auf die in den einzelnen Handlungsfeldern wichtigen Anhaltspunkte mit Blick auf Taktik und Strategie ein. Aufgrund seiner weitreichenden Praxiserfahrung konnten einzelne Aspekte anhand konkreter Fälle vor realistischem Hintergrund vertieft werden.
Die Teilnehmenden brachten große Anerkennung für das Konferenzprogramm zum Ausdruck und betonten, dass sich das Angebot als äußerst nützlich für den eigenen beruflichen Kontext erwiesen habe. Der Austausch mit den anderen ausländischen Kolleginnen und Kollegen fand darüber hinaus ebenfalls guten Anklang.
Tagungssprache war Deutsch, dank einer technisch professionellen Infrastruktur und hervorragender Sprachkompetenzen erfolgte die Simultan(relais)verdolmetschung in drei Fremdsprachen durchgehend einwandfrei.