Grafik: IRZ
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Albanien

Eine transparente und einheitliche Rechtsprechung im Sinne der Rechtsstaatlichkeit ist einerseits wichtig, damit die Rechtsanwendenden sowie die Bürgerinnen und Bürger das albanische Justizsystem akzeptieren, andererseits vor dem Hintergrund der kürzlich eröffneten EU-Beitrittsverhandlungen mit dem Balkanstaat unerlässlich. Vor diesem Hintergrund führt die IRZ seit Mitte 2019 ein vom Auswärtigen Amt finanziertes Projekt durch, das sich die Weiterentwicklung des ersten in Albanien entwickelten juristischen Online-Kommentars zum Ziel setzt.

Das Projekt knüpft an die Arbeit von nationalen und internationalen Expertinnen und Experten an, die 2017 im Rahmen des EU-Action Grants EURALIUS eine elektronische Plattform (Komentari Elektronik) entwickelt hatten. Eine Mittelaufstockung durch das Auswärtige Amt im April 2020 erlaubte es den Projektverantwortlichen, den Stamm der albanischen Autorinnen und Autoren des Kommentars um fünf Personen zu erweitern. Da diese weder an der im vergangenen Jahr durchgeführten Schulung zum Verfassen von E-Kommentaren teilgenommen hatten noch mit den einheitlichen Projektstandards vertraut waren, wurde die Schulung am 13. Mai 2020 in Form eines Online-Seminars wiederholt.

Als IRZ-Experten waren Prof. Dr. Bernd Heinrich, Prof. Dr. Jörg Kinzig, Prof. Dr. Bernd Hecker, allesamt Universität Tübingen, sowie Prof. Dr. Martin Heger von der Humboldt-Universität zu Berlin zugeschaltet. Sie gaben Einblicke in die deutsche Kommentartradition und führten mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Diskussion, die von den Vor- und Nachteilen von Online-Kommentaren im Vergleich zu Printkommentaren über verschiedene Zitierweisen und internationale Kommentarstandards bis zum Vergleich der albanischen und deutschen Art und Weise der Kommentierung reichte.

Der Folgetag stand im Zeichen der „Lessons learned“. In einer offenen Runde diskutierte der wissenschaftliche Beirat, dem neben den deutschen Professoren auch zwei albanische Experten angehören, mit den derzeitig acht Autorinnen und Autoren über die bisherigen Erfahrungen im Verfassen und Beurteilen von E-Kommentaren. Darüber hinaus wurde die Online-Schaltung genutzt, um das weitere Projektvorgehen festzulegen.

Der nun aufgestockte Stamm der Autorinnen und Autoren soll bis Jahresende Artikel der albanischen Strafprozessordnung sowie des Gesetzes über den Status von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten kommentieren. Das Projekt wird mit Öffentlichkeitsveranstaltungen in Albanien enden, auf denen die Ergebnisse vorgestellt werden sollen mit dem Ziel, das Bewusstsein der Rechtsanwendenden und öffentlichen Institutionen für die Bedeutung rechtswissenschaftlicher juristischer Kommentierung zu schärfen.