Aus- und Fortbildung der albanischen Richterschaft und Staatsanwaltschaft

Albanien

Der Fokus der bilateralen Projektarbeit der IRZ in Albanien lag zwischen Februar und Mai 2022 auf der Zusammenarbeit mit der albanischen Magistratenschule, welche für die Aus- und Fortbildung der Justiz in der Republik Albanien zuständig ist.

Infolge des Vetting-Verfahrens spielt die Magistratenschule in der Nachbesetzung von Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten eine zentrale Rolle. Die Aus- und Fortbildungskapazitäten der Magistratenschule sind in den vergangenen Jahren daher erhöht worden und auch der Bedarf nach deutschen und europäischen Erfahrungen in Hinblick auf die Rechtsausbildungspraxis ist beständig gestiegen.  

In diesem Zusammenhang unterstützt die IRZ auch 2022 die Magistratenschule im Rahmen ihres Lehrplans mit der Aus- und Fortbildung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zu verschiedenen Themenbereichen:

Justiz und Medien

Am 10. Februar 2022 fand ein erstes hybrides Seminar zum Thema „Justiz und Medien“ in den Räumlichkeiten der Magistratenschule statt. Im Auftrag der IRZ referierte Frau Brigitte Koppenhöfer, Vorsitzende Richterin am Landgericht Düsseldorf a.D. zum (Spannungs-) Verhältnis von Justiz und Medien im Hinblick auf die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von Gerichten und Strafverfolgungsbehörden. Im Fokus der Veranstaltung standen albanische, deutsche und europäische best practices, Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen und (Krisen-) Strategien für eine proaktive und verfahrensbegleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Kompetenzverteilung zwischen Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit

Am 15. März 2022 veranstaltete die IRZ gemeinsam mit der albanischen Magistratenschule ein weiteres hybrides Seminar zur Frage der Kompetenzverteilung zwischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Verfassungsgerichtsbarkeit in Albanien. Von deutscher Seite wirkte im Auftrag der IRZ Prof. Dr. Michaela Wittinger, Professorin für Staats- und Verfassungsrecht an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Mannheim an der Veranstaltung mit. Vor dem Hintergrund der vergleichsweise jungen Verwaltungsgerichtbarkeit, welche in Albanien 2012 als separater Gerichtszweig eingeführt wurde, lag das Hauptaugenmerk der Veranstaltung auf den jeweiligen Zuständigkeiten, der nötigen Kompetenzabgrenzung und dem Zusammenspiel zwischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verfassungsgerichtsbarkeit.

Cyberkriminalität

Am 28. März und am 6. Mai 2022 richtete die IRZ in Kooperation mit der Magistratenschule zwei hybride Veranstaltungen zum Thema „Cyberkriminalität“ aus. Gegenstand der Seminare war die Anpassung der albanischen Rechtsordnung an das Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität mit besonderem Augenmerk auf rassistische und fremdenfeindliche Handlungen im Netz (28. März 2022) sowie die Frage der Sicherung und Verwertung digitaler Beweismittel im Strafverfahren (6. Mai 2022). Für die Darstellung des deutschen und europäischen Rechtsrahmens und der deutschen Praxis konnte die IRZ Herrn Andreas May, Leitender Oberstaatsanwalt von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, als Experten gewinnen.

An den vier Veranstaltungen, welche durch die Mittel des Bundesministeriums der Justiz finanziert wurden, nahmen rund 80 Vertreterinnen und Vertreter der albanischen Richterschaft und Staatsanwaltschaft teil. Die Durchführung der Seminare in den Räumlichkeiten der Magistratenschule förderte ein lebhaftes und vertrauensvolles Diskussionsklima und einen regen Fach- und Erfahrungsaustausch zwischen den albanischen Teilnehmenden und den deutsch-albanischen Referententeams.