Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung innerhalb der Streitkräfte

Von links nach rechts: Yeghiazar Avagyan, Stellv. Generalstaatsanwalt der Republik Armenien (RA), Grigor Elizbaryan, Stellv. Generalstaatsanwalt und Militärstaatsanwalt der RA, Mane Markosyan, Beraterin der Generalstaatsanwältin der der RA (Copyright: Generalstaatsanwaltschaft der Republik Armenien)
Von links nach rechts: Yeghiazar Avagyan, Stellv. Generalstaatsanwalt der Republik Armenien (RA), Grigor Elizbaryan, Stellv. Generalstaatsanwalt und Militärstaatsanwalt der RA, Mane Markosyan, Beraterin der Generalstaatsanwältin der der RA (Copyright: Generalstaatsanwaltschaft der Republik Armenien)
Armenien

Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) besagt, dass niemand der Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden darf. Über die Auslegung dieses Verbots müssen auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des armenischen Militärs, zuständig für die Rechtmäßigkeit eingeleiteter Ermittlungen bei Gewalt gegen Militärangehörige, umfassend geschult werden. Die Republik Armenien verfolgt dieses Ziel zudem in Punkt 2.6 des Aktionsplans ihrer Nationalen Strategie zum Schutz der Menschenrechte.

Am 27. September 2025 erörterten deshalb der stellvertretende Generalstaatsanwalt der Republik Armenien, Herr Yeghiazar Avagyan, der Militärstaatsanwalt der Republik Armenien und der stellvertretende Generalstaatsanwalt der Republik Armenien, Herr Grigor Elizbaryan sowohl mit dem deutschen Experten Herrn Kristijan Vlasic, Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und Hauptmann der Reserve (Bundeswehr) als auch der Richterin am Arbeitsgericht Duisburg Dr. Janna Liedtke Möglichkeiten zur Förderung moderner und internationaler Standards in der Strafrechtsanwendung in Armenien.

Anschließend erfolgten auf Wunsch der armenischen Generalstaatsanwaltschaft Schulungen und Vorträge für Militärstaatsanwältinnen und Militärstaatsanwälte, Studierende der Militärakademie und weitere Personen aus der Staatsanwaltschaft. Sie erhielten Informationen darüber, wie sie unterschiedliche Formen der Folter und Misshandlung erkennen und diese wirksam unter Beachtung rechtlicher, ethischer und praktischer Erwägungen ermitteln können. Den beiden Referenten Herrn Grigor Elizbaryan und Herrn Kristijan Vlasic danken wir ausdrücklich für ihre interessanten Vorträge.