Trinationaler Erfahrungsaustausch zum HKÜ mit Marokko und Tunesien

Grafik: IRZ
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Marokko / Tunesien

Am 5. November 2020 veranstaltete die IRZ gemeinsam mit dem marokkanischen und dem tunesischen Justizministerium einen Online-Erfahrungsaustausch zum Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ). Marokko ist seit 2010 Vertragsstaat des HKÜ . Die Bundesrepublik hat den Beitritt Marokkos bereits angenommen. Dieser Schritt steht bei Tunesien noch aus, das 2017 dem HKÜ beigetreten ist.

An dem Erfahrungsaustausch nahmen rund vierzig Vertreterinnen und Vertreter der Justizministerien und der Justiz beider Länder teil. Ebenfalls dabei war eine Vertreterin des Rechts-und Konsularreferats der Deutschen Botschaft in Rabat.

Für die IRZ begleiteten die Expertinnen Sabine Brieger, Richterin am Amtsgericht Pankow/Weißensee a.D. sowie Deutsche Verbindungsrichterin a.D., und Martina Erb-Klünemann, Richterin am Amtsgericht Hamm sowie Deutsche Verbindungsrichterin, die Veranstaltung.

Die Teilnehmenden tauschten sich zu folgenden drei Themenschwerpunkten aus:

  • Mechanismen und Instrumente in der nationalen Gesetzgebung zur Implementierung des HKÜ
  • Gerichtliche Rückführungsverfahren einschließlich Vollstreckung
  • Mediation in internationalen Kindschaftsverfahren

Zu den ersten zwei Themengebieten gab es jeweils Vorträge aus den beteiligten Ländern, um den aktuellen Stand der Entwicklungen darzustellen und sich über die gesammelten Erfahrungen auszutauschen. Zur Sprache kamen verschiedene Aspekte der praktischen Anwendung des Übereinkommens. Das HKÜ sieht beispielsweise die Unterstützung durch eine staatliche zentrale Behörde vor. In Deutschland übernimmt diese Funktion das Bundesamt für Justiz, wohingegen in Marokko und Tunesien das jeweilige Justizministerium als zentrale Behörde in internationalen Kindschaftsangelegenheiten zuständig ist. Die Teilnehmenden besprachen zudem die Besonderheiten der Verfahrensabläufe nach HKÜ. Abschließend stellte die deutsche Seite das Thema Mediation als Verfahrensweise im Zusammenhang mit dem HKÜ vor. Denn Mediation kommt bislang weder in Marokko noch in Tunesien zum Einsatz.

Die Regionalveranstaltung ermöglichte einen regen und vielseitigen Erfahrungsaustausch mit lebhaften Diskussionen. In Marokko und Tunesien besteht Interesse, Bedarf und der ausdrückliche Wunsch, die Zusammenarbeit fortzuführen und zu vertiefen. Deshalb plant die IRZ eine Folge-Veranstaltung für das kommende Jahr. Der Erfahrungsaustausch wurde durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.