Workshop „Vollzugsplan, Vorbereitung auf die Entlassung und Wiedereingliederung“

Eröffnung des Workshops (v.r.n.l.): Imed Derouiche, Generalstaatsanwalt und Direktor der Justiz im tunesischen Justizministerium; Cherif Snoussi, Generaldirektor der tunesischen Strafvollzugsbehörde; Mohamed Abidi, Leiter des Projektbereichs Afrika der IRZ (Bild: IRZ)
Eröffnung des Workshops (v.r.n.l.): Imed Derouiche, Generalstaatsanwalt und Direktor der Justiz im tunesischen Justizministerium; Cherif Snoussi, Generaldirektor der tunesischen Strafvollzugsbehörde; Mohamed Abidi, Leiter des Projektbereichs Afrika der IRZ (Bild: IRZ)
Tunesien

Gemeinsam mit dem tunesischen Justizministerium und der tunesischen Strafvollzugsbehörde (Comité Général des Prisons et de la Rééducation/CGPR) veranstaltete die IRZ vom 8. bis 9. März 2022 einen Workshop in Tunis im Präsenzformat zur Thematik „Vollzugsplan, Vorbereitung auf die Entlassung und Wiedereingliederung“.

Der Workshop war konzipiert als Erfahrungsaustausch zu möglichen Verfahrensweisen zur Erstellung individueller Vollzugspläne, zur Festlegung individueller Therapieprogramme für Haftinsassen, zur Vorbereitung von Häftlingen auf die Entlassung (Übergangsmanagement) und zur Methodik einer erfolgreichen Wiedereingliederung Haftentlassener.

Die tunesischen Partner waren hochrangig repräsentiert durch Herrn Imed Derouiche, Generalstaatsanwalt und Direktor der Justiz im tunesischen Justizministerium sowie Herrn Cherif Snoussi, Generaldirektor der tunesischen Strafvollzugsbehörde.

Entsprechend der Thematik des Workshops waren auf tunesischer Seite die Berufsgruppen vertreten, die an der Vollzugsplanung, der Vorbereitung von Häftlingen auf die Entlassung und an der Wiedereingliederung Haftentlassener beteiligt sind. Neben Angehörigen der Strafvollzugsbehörde und des Vollzugsdienstes nahmen auch Teilnehmende der Strafvollstreckungsrichterschaft und Anwaltschaft sowie Soziologen und Soziologinnen, Psychologen und Psychologinnen sowie Vertreter und Vertreterinnen des Justizministeriums teil.

Von deutscher Seite wirkten folgende Experten mit:

  • Kai Abraham, Vollzugsleiter der Justizvollzugsanstalt für Frauen, Berlin
  • Pascal Décarpes, Kriminologe und internationaler Berater der Europäischen Union im Bereich Strafvollzug und Resozialisierung

Die tunesischen Partnerinstitutionen waren durch folgende Experten vertreten:

  • Mounir Ben Nsir, Generalberater, Strafvollzugsbehörde
  • Tarek Elfanni, Generalberater, Strafvollzugsbehörde
  • Issemeddine El Amine, Generalberater, Strafvollzugsbehörde
  • Mohamed Miled, Generalberater, Strafvollzugsbehörde

Seit 2014 unterliegt die Straf- und Strafvollzugsgesetzgebung in Tunesien einer grundsätzlichen und umfassenden Reform. Im Bereich des Strafvollzugs liegt hier der Fokus auf der Verbesserung der Haftbedingungen, Implementierung internationaler Menschenrechtsstandards und Stärkung der Resozialisierungsmaßnahmen für entlassene Straftäter. Eine erfolgreiche Wiedereingliederung Haftentlassener soll zur Reduzierung der Rückfallquote beitragen und damit der stetig wachsenden Überbelegung der Haftanstalten in Tunesien entgegenwirken.

Zu diesem Reformprozess, der langfristig auf eine Humanisierung des Strafvollzugswesens abzielt, leistet die IRZ mit ihren Beratungen einen Beitrag.