Runder Tisch mit der georgischen Anwaltsvereinigung zu Themen des Eigentums- und Investitionsschutzes in Tiflis

 

Rechtsanwältin Ruth Marie Mosch; Dr. Hein Bölling, Vorsitzender Richter am Hanseatischen OLG Bremen a.D.; Irma Kavtaradze, Stellvertretende Ministerin für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung Georgiens; David Lanchava, georgischer Anwaltsverein und Ausschussvorsitzender für Handelsrecht bei der georgischen Anwaltskammer; Giorgi Khatidze, Abgeordneter, Mitglied des parlamentarischen Rechtsausschusses Georgiens (v.l.n.r.)
Rechtsanwältin Ruth Marie Mosch; Dr. Hein Bölling, Vorsitzender Richter am Hanseatischen OLG Bremen a.D.; Irma Kavtaradze, Stellvertretende Ministerin für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung Georgiens; David Lanchava, georgischer Anwaltsverein und Ausschussvorsitzender für Handelsrecht bei der georgischen Anwaltskammer; Giorgi Khatidze, Abgeordneter, Mitglied des parlamentarischen Rechtsausschusses Georgiens (v.l.n.r.)

Am 27. und 28. November 2017 fand in einer Zusammenarbeit der IRZ mit der georgischen Anwaltsvereinigung (GLIP) in Tiflis ein Runder Tisch zu zivilprozessualen Fragen bei Streitigkeiten im Handels- und Gesellschaftsrecht statt.

Von deutscher Seite wirkten Dr. Hein Bölling, Vorsitzender Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen a.D., und Ruth Marie Mosch, Rechtsanwältin, LL.M., für die IRZ an dieser Veranstaltung mit. Sie berichteten aus ihrer jeweiligen beruflichen Perspektive.

Der Vortrag von Ruth Marie Mosch, die als Rechtsanwältin auf Schiedsgerichtsbarkeit spezialisiert und auch Mitglied bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit ist, bei der sie zuvor mehrere Jahre als Vorstandmitglied tätig war, widmete sich dementsprechend dem Thema Schiedsgerichtsbarkeit.

Dr. Hein Bölling berichtete vor allem über die Verfahren in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland und über Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung.

Von georgischer Seite wurde das georgische Gesetz über den Investitionsschutz dargestellt und über praktische prozessuale Probleme und Hindernisse in wirtschaftlichen Streitigkeiten berichtet. Außerdem kamen Erfahrungen mit Schiedsgerichten in Georgien sowie die Attraktivität des Investitionsstandortes Georgiens für ausländische Investoren zur Sprache.

Die Teilnehmerschaft setzte sich einerseits aus der Anwaltschaft, darunter u.a. aus Vorstandsmitgliedern der Anwaltskammer Georgiens zusammen. Andererseits nahmen Richterinnen und Richter verschiedener Gerichte, u.a. des Appellationsgerichts Georgiens, sowie Vertreterinnen und Vertreter mehrerer Universitäten in Tiflis an dem Runden Tisch teil.

Vom großen Interesse am Thema zeugte außerdem die Anwesenheit der Stellvertretenden Ministerin für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung Georgiens, Irma Kavtaradze, und eines Abgeordneten und Mitgliedes des parlamentarischen Rechtsausschusses, Giorgi Khatidze.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigten sich sehr interessiert und hoch motiviert. Der Austausch zwischen verschiedenen den Berufsgruppen wurde ebenfalls als sehr positiv bewertet, da unterschiedliche Perspektiven gehört und Probleme aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden konnten.

„Law – made in Germany“: Workshop zum Thema Mediation in Tiflis

Einführungsvortrag von Rechtsanwältin Kerstin Gröne (r.), neben ihr auf dem Podium: RA Jan Helge Kestel; Joachim Hecker, Deutsche Botschaft Tiflis; David Asatiani, Vorstandsmitglied der georgischen Anwaltskammer; Teresa Thalhammer, IRZ (v.l.n.r.)
Einführungsvortrag von Rechtsanwältin Kerstin Gröne (r.), neben ihr auf dem Podium: RA Jan Helge Kestel; Joachim Hecker, Deutsche Botschaft Tiflis; David Asatiani, Vorstandsmitglied der georgischen Anwaltskammer; Teresa Thalhammer, IRZ (v.l.n.r.)

Die Mediation war Gegenstand einer Veranstaltung von IRZ, Bundesrechtsanwaltskammer und georgischer Anwaltskammer am 17. und 18. Oktober in Tiflis, Georgien. Auch im georgischen Rechtssystem gibt es erste Ansätze zur Einführung von Mediation als alternativer Streitbeilegungsmethode, die dort in erster Linie durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte durchgeführt wird. Daher bestand großes Interesse auf Seiten der georgischen Anwaltschaft, sich über die Erfahrungen in der Mediation in Deutschland zu informieren.

Im Rahmen der Initiative „Law – made in Germany“ fand hierzu ein anderthalbtägiger Workshop statt, der sich an die georgische Anwaltschaft richtete. Zwei georgische Rechtsanwälte, die nach dem georgischen System bereits als Mediatoren zertifiziert sind, skizzierten dabei das georgische Modell der anwaltlichen Mediation und ihre bisherigen Erfahrungen damit.

Von deutscher Seite gaben Kerstin Gröne, Mediatorin und Rechtsanwältin bei Luther in Köln, und ihr Erfurter Kollege Jan Helge Kestel, Mediator sowie Partner bei Caemmerer Lenz in Erfurt und Präsident der Rechtsanwaltskammer Thüringen, einen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben der anwaltlichen Mediation in Deutschland. Dabei waren auch die Ausbildung und berufsrechtliche Fragen Thema.

Im Mittelpunkt standen aber die praktischen Aspekte der Mediation, etwa die Prozessrisikoanalyse oder auch Fragetechniken, die anhand von Fallbeispielen erläutert wurden. Es kam zu angeregten Diskussionen und einem lebhaften, kollegialen Austausch. Eröffnet wurde der Workshop von Joachim Hecker, Leiter der Referate für Wirtschaft und Rechts- und Konsularwesen bei der Deutschen Botschaft in Tiflis, Rechtsanwältin Dr. Veronika Horrer, Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer, und von Zaza Khatiaschwili, Präsident der Anwaltskammer Georgiens.

Diese Veranstaltung war ein weiterer Baustein der langjährigen und produktiven Zusammenarbeit zwischen den Kammern Georgiens und Deutschlands, ermöglicht durch die IRZ.

Podiumsdiskussion in Bremen zum 25-jährigen Jubiläum der deutsch-georgischen Rechtskooperation

Der georgische Botschafter Prof. Dr. Lado Chanturia, Botschafter Georgiens bei seinem Grußwort zur Eröffnung der Konferenz, auf dem Podium: Prof. Dr. Rolf Knieper, Prof. Dr. Nino Gvenetadze, Dolmetscher Zaal Andronikaschwili (v.l.n.r.)

Der georgische Botschafter Prof. Dr. Lado Chanturia bei seinem Grußwort zur Eröffnung der Veranstaltung, auf dem Podium: Prof. Dr. Rolf Knieper, Prof. Dr. Nino Gvenetadze, Dolmetscher Zaal Andronikaschwili (v.l.n.r.)

Aus Anlass des 30-jährigen Bestehens der Juristischen Gesellschaft Bremen und des 25-jährigen Jubiläums der Rechtskooperation zwischen Deutschland und Georgien fand am 12. September 2017 eine Podiumsdiskussion im Bremer Rathaus statt. Themen der Diskussion waren die Rechtskooperation im Allgemeinen sowie die Beratungstätigkeit in Georgien der IRZ und anderer Organisationen im Speziellen.

Die ersten konkreten Schritte zu einer Rechts- und Justizreform in Georgien wurden 1992 durch einige Professoren der Universität Bremen unternommen, die eine enge Zusammenarbeit mit georgischen Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftlern zunächst im Zivilrecht und öffentlichen Recht begannen. Hieraus entwickelten sich grundlegende Beratungen von deutscher Seite zur Neufassung des georgischen Zivilrechts sowie die Entwicklung eines Verwaltungsrechts.

Die Beziehungen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Universität Bremen und der Bremer Justiz und den georgischen Partnern standen seitdem immer im Zentrum der Zusammenarbeit – wenngleich mittlerweile auch zahlreiche andere Rechtsfakultäten in Deutschland sowie Praktikerinnen und Praktiker aus vielen anderen deutschen Städten in die Kooperation involviert sind.

Auf dem Podium diskutierten die Professoren Rolf Knieper und Gerd Winter als Berater der ersten Stunde mit Ellen Best, Vizepräsidentin des AG Bremen, und Dr. Thomas Meyer von der GIZ. Die georgische Perspektive wurde von Prof. Dr. Nino Gvenetadze, Präsidentin des Obersten Gerichts Georgiens, dargestellt, die als Strafrechtsprofessorin selbst am Reformprozess des georgischen Strafrechts mitwirkte. In ihrer jetzigen Position schreibt sie der engen Zusammenarbeit mit den deutschen Kolleginnen und Kollegen, die u.a. die IRZ weiterhin vermittelt, einen hohen Stellenwert zu.

Unter der Moderation von Stefan Pulß von Radio Bremen gaben die Diskussionsteilnehmerinnen und Diskussionsteilnehmer einen Einblick in die anfänglich widrigen Umstände der Beratungstätigkeit und diskutierten das Für und Wider von Justizreformanstrengungen in politisch fragilen Situationen. Auch die Frage nach der Wirkung der langjährigen Reformen und damit einhergehend der Nachhaltigkeit einer solchen Beratungstätigkeit wurde aufgeworfen.

Eröffnet wurde die Veranstaltung von Staatsrat Jörg Schulz, Senator für Justiz und Verfassung, und vom georgischen Botschafter, Prof. Dr. Lado Chanturia. Dieser hatte als Zivilrechtsprofessor in Georgien selbst entscheidend an den Reformen mitwirkt und ist seither der Bremer Wissenschaft eng verbunden.