Seminar zum Mietrecht und Familienrecht für arabischsprachige geflüchtete Juristinnen und Juristen

Grafik: IRZ
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Am 24. und 25. Februar 2021 veranstaltete die IRZ ein Online-Seminar für arabischsprachige geflüchtete Juristinnen und Juristen aus Syrien und dem Irak zu den Themen „Miet- und Familienrecht“. Die Veranstaltung wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) finanziert.

Projektbereichsleiter Sidi Mohamed Khairy eröffnete das Seminar, begrüßte die Teilnehmenden und führte in die Themen ein. Ziel der Veranstaltung sei es, den Teilnehmenden die Grundlagen des Miet- und Familienrechts in Deutschland nahezubringen und bereits erworbene Kenntnisse in diesen Bereichen zu vertiefen. In der folgenden Vorstellungsrunde zeigte sich die Bandbreite der bereits vorhandenen juristischen Kenntnisse: Einige Teilnehmende hatten ihr juristisches Studium bereits in ihren Heimatländern abgeschlossen und waren dort bereits als Anwältinnen und Anwälte tätig. Andere hatten an einer deutschen Universität studiert und ein Masterstudium (LL.M) abgeschlossen.

Als IRZ-Experten beteiligten sich Dr. Arnd Weishaupt und Dr. Sven Lütkemeier, beide Richter am Oberlandesgericht in Düsseldorf, an der Veranstaltung. Im Rahmen des Seminars referierten sie anhand von Praxisfallbeispielen zu folgenden Themen:

Mietrecht

  • Grundlagen
  • Wohnungsbesichtigung
  • Wesentlicher Vertragsinhalt
  • Mängel der Mietsache
  • Vertragsgemäßer Gebrauch
  • Erhöhung der Miete
  • Betriebskosten
  • Beendigung des Mietverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz bei Corona 

Familienrecht

  • Eltern-Kind-Verhältnis:
    • Elterliche Sorge
    • Umgangsrecht und Umgangspflicht
    • Kindesunterhalt
  • Eherecht: Trennung und Scheidung
    • Zuweisung der Ehewohnung
    • Scheidung: Voraussetzungen und Wirkung der Scheidung
    • Ehegattenunterhalt 

Die Teilnehmenden nutzten die Fachvorträge für lebhafte Diskussionen und einen intensiven Erfahrungsaustausch mit den Experten. Wegen dieser positiven Resonanz plant die IRZ weitere Veranstaltungen mit den Teilnehmenden in diesem Jahr, insbesondere eine mehrtägige Präsenzveranstaltung zu weiteren juristisch relevanten Themen. 

Einige der Teilnehmenden haben überdies im Laufe des Jahres Gelegenheit zu einem zweiwöchigen Praktikum in einer Anwaltskanzlei oder in einem Wirtschaftsunternehmen. Ziele des Praktikums sind, Einblicke in die praktische juristische Arbeit zu erhalten, das eigene Netzwerk auf- bzw. auszubauen und sich den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

15. Hannover PreMoot zur Schiedsgerichtsbarkeit und zu den Grundprinzipien des Rechtsstaats

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Vom 15. bis 20. Februar 2021 beteiligte sich die IRZ gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA) der Universität Hannover an der Ausrichtung der 15. Hannover PreMoot Week. Vor dem Hintergrund des Pandemiegeschehens fand der PreMoot in diesem Jahr erstmals virtuell statt.

Neben dem Moot-Court-Wettbewerb, der als Vorbereitung auf den Willem C. Vis Moot – dem weltgrößten und renommiertesten zivilrechtlichen Moot Court – dient, an dem ca. 250 Teams aus über 60 Staaten mitwirken, erwartete die Teilnehmenden auch in diesem Jahr ein umfassendes Vortrags- und Diskussionsprogramm. In insgesamt 21 Referaten unterrichteten und diskutierten über 30 renommierte Hochschullehrende sowie Praktikerinnen und Praktiker aktuelle Fragen des internationalen Kaufrechts (CISG), der Schiedsgerichtsbarkeit, der anwaltlichen Selbstverwaltung sowie der Grundprinzipien des Rechtsstaats. Die Konferenz war im Sinne eines Rechtsstaatsdialogs aufgebaut, um so das deutsche Verständnis des Rule of Law in die Welt zu tragen.

Die IRZ konnte mit Unterstützung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz renommierte Referentinnen und Referenten zu folgenden Themen gewinnen:

  • Recent developments at UNCITRAL and Investor-State Dispute Settlement Reform / Aktuelle Entwicklungen bei der UNCITRAL und die Reform der Investor-Staat-Streitbeilegung
  • Equal and Legal Representation in Arbitration / Gleichberechtigung und gesetzliche Vertretung in der Schiedsgerichtsbarkeit

Im Anschluss an die Konferenz konnten die Studierenden an zwei Tagen in verschiedenen Verhandlungen den anstehenden Vis Moot Fall üben. Das virtuelle Format ermöglichte in diesem Jahr so vielen Teams und Studierenden wie noch nie zuvor die Teilnahme am PreMoot. So meldeten sich über 100 Teams aus 40 Nationen (von Brasilien über die USA, Spanien und Portugal, Tunesien, Algerien, Georgien bis hin zu China) an, um sich auf den Willem C. Vis Moot vorzubereiten und gemeinsam das Verhandeln vor einer Jury zu üben.

Die IRZ hofft, die gelungene Zusammenarbeit mit dem IPA und der BRAK auch zukünftig fortführen zu können und freut sich auf den nächsten gemeinsamen PreMoot.

Fünftägiges Seminar für arabischsprachige geflüchtete Juristinnen und Juristen zu den Themen Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

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Vom 9. bis 13. November 2020 fand im Rahmen des Hospitationsprogramms ein fünftägiges Online-Seminar für arabischsprachige geflüchtete Juristinnen und Juristen aus Syrien und dem Irak zu den Themen Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht statt. Die Veranstaltung wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) finanziert.

Projektbereichsleiter Sidi Mohamed Khairy eröffnete das Online-Seminar und begrüßte die Teilnehmenden im Namen der IRZ. Er ging darauf ein, dass ihnen das Vortragsprogramm ermöglichen soll, die Grundlagen des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts in Deutschland zu erlernen sowie ihre bereits erworbenen Kenntnisse zu vertiefen. Zudem werden die Teilnehmenden im November und Dezember 2020 ein zweiwöchiges Praktikum in einer ausgewählten Anwaltskanzlei oder einem Wirtschaftsunternehmen absolvieren, um dadurch Einblicke in die praktische Arbeit zu erhalten, ein Netzwerk aufzubauen und sich auf diesem Weg den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Alle der Teilnehmenden haben ihr Studium in ihrem Heimatland abgeschlossen, teilweise waren sie dort bereits als Anwältinnen und Anwälte tätig. Einige haben ergänzend an einer deutschen Universität studiert und ein Masterstudium (LL.M.) abgeschlossen.

Im Auftrag der IRZ beteiligten sich an der Online-Veranstaltung folgende Expertinnen und Experten:

  • Dr. Oliver Böttcher, Tim Remmel und Dr. Verena Hoene, Rechtsanwältin und Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Köln
  • Prof. Dr. Markus Gehrlein, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Die Teilnehmenden informierten sich zu folgenden Themenschwerpunkten:

  • Gesellschaftsrecht: Gründung von Unternehmen, Joint-Venture-Verträge, Liquidation von Gesellschaften
  • Unternehmenskaufverträge
  • Gesellschafterdarlehen
  • Insolvenzrecht
  • Rechtsanwalts- und Steuerberaterhaftung
  • Vertriebs- und Wettbewerbsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz

Die Teilnehmenden nutzten die Fachvorträge für lebhafte Diskussionen und einen intensiven Erfahrungsaustausch mit den Expertinnen und Experten. Nach den bisherigen erfolgreichen Veranstaltungen beabsichtigt die IRZ das Projekt mit den arabischsprachigen geflüchteten Juristinnen und Juristen im Jahr 2021 fortzuführen.