Sechste Fortbildung für arabischsprachige geflüchtete Juristinnen und Juristen

Während des Seminars
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Vom 23. bis 26. August 2021 richtete die IRZ in Bonn zum sechsten Mal eine mehrtägige Fortbildung für arabischsprachige Juristinnen und Juristen aus. Dieses Mal waren die Themen „Grundlagen des Asylrechts“ und „Soft Skills – Schlüsselqualifikationen für Juristinnen und Juristen“. Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) finanzierte Veranstaltung fand unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen statt.

Nach der Eröffnung des Seminars von Seiten der IRZ stellten sich die fünfzehn Teilnehmenden zunächst vor. Während einige das Studium in ihrem Heimatland im Nahen Osten abgeschlossen haben und dort bereits als Anwältinnen und Anwälte tätig gewesen waren, haben andere ein Masterstudium (LL.M.) an einer deutschen Universität absolviert. 

Das Seminar bot den Teilnehmenden die Gelegenheit, die Grundlagen des deutschen Asylrechts und den Ablauf des Asylverfahren in Deutschland kennenzulernen. Außerdem ging es um die Schlüsselkompetenzen für Juristinnen und Juristen. Die Referenten unterstrichen in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit der sozialen Kompetenz. 

Im Auftrag der IRZ beteiligten sich an der Lehrveranstaltung Dr. Arnd Weishaupt, Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, Uwe Stark, Richter am Amtsgericht Siegen, sowie Prof. Dr. Lasse Gundelach, Rechtsanwalt und Dozent an der Katholischen Hochschule Mainz. Sie behandelten die folgenden Themenschwerpunkte anhand von Fallbeispielen aus der Praxis:

  • Grundlagen des Asylrechts: Einführung in das Asylrecht in Deutschland, Aufenthaltserlaubnis, Befristung, Duldung, Familienzusammenführung, Zugang zum Arbeitsmarkt, praxisrelevante Fallbeispiele. 
  • Soft Skills – Schlüsselqualifikationen für Juristinnen und Juristen: Juristische Argumentationskompetenz und Rhetorik, überzeugende Präsentation juristischer Inhalte und Ergebnisse, effizientes Lernen von juristischem Wissen, effektives Arbeiten in Gruppen, Zeit- und Selbstmanagement. 

Neben den Fachvorträgen zu den oben genannten Themen, hatten die Teilnehmenden Gelegenheit, ein Online-Fachgespräch mit Felix Ross zu führen. Der Direktor für Rechtsangelegenheiten bei den Vereinten Nationen, UN Bonn, stellte ihnen die Arbeit und Organisationsstruktur seiner Abteilung sowie Arbeits- und Praktikumsmöglichkeiten vor. 

Außerdem besuchten die Teilnehmenden Gerichtsverhandlungen in der Zivil-, Wirtschaftsstraf- und Strafkammer des Landgerichts Bonn. 

Das Seminar war durch lebhafte Diskussionen geprägt. Die Teilnehmenden tauschten sich intensiv mit den Experten über ihre praktischen Erfahrungen aus.

Die Lehrveranstaltung trug dazu bei, die soziale und berufliche Integration der arabischen geflüchteten Juristinnen und Juristen und ihr Verständnis für rechtliche Zusammenhänge in Deutschland nachhaltig zu fördern.

Ein weiterer wichtiger Teil des Fortbildungskonzepts ist die Hospitation der Teilnehmenden in einer Anwaltskanzlei oder einem Wirtschaftsunternehmen, um dadurch Einblicke in die praktische Arbeit zu erhalten, ein Netzwerk aufzubauen und sich den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Alle Seminare für die arabischsprachigen geflüchteten Juristinnen und Juristen aus der Region des Nahen Ostens seit 2016 waren erfolgreich und für die weitere Qualifizierung der Teilnehmenden relevant. Daher beabsichtigt die IRZ, das Fortbildungsprojekt zu weiteren juristisch relevanten Themen fortzuführen.

Seminar zum Mietrecht und Familienrecht für arabischsprachige geflüchtete Juristinnen und Juristen

Grafik: IRZ
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Am 24. und 25. Februar 2021 veranstaltete die IRZ ein Online-Seminar für arabischsprachige geflüchtete Juristinnen und Juristen aus Syrien und dem Irak zu den Themen „Miet- und Familienrecht“. Die Veranstaltung wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) finanziert.

Projektbereichsleiter Sidi Mohamed Khairy eröffnete das Seminar, begrüßte die Teilnehmenden und führte in die Themen ein. Ziel der Veranstaltung sei es, den Teilnehmenden die Grundlagen des Miet- und Familienrechts in Deutschland nahezubringen und bereits erworbene Kenntnisse in diesen Bereichen zu vertiefen. In der folgenden Vorstellungsrunde zeigte sich die Bandbreite der bereits vorhandenen juristischen Kenntnisse: Einige Teilnehmende hatten ihr juristisches Studium bereits in ihren Heimatländern abgeschlossen und waren dort bereits als Anwältinnen und Anwälte tätig. Andere hatten an einer deutschen Universität studiert und ein Masterstudium (LL.M) abgeschlossen.

Als IRZ-Experten beteiligten sich Dr. Arnd Weishaupt und Dr. Sven Lütkemeier, beide Richter am Oberlandesgericht in Düsseldorf, an der Veranstaltung. Im Rahmen des Seminars referierten sie anhand von Praxisfallbeispielen zu folgenden Themen:

Mietrecht

  • Grundlagen
  • Wohnungsbesichtigung
  • Wesentlicher Vertragsinhalt
  • Mängel der Mietsache
  • Vertragsgemäßer Gebrauch
  • Erhöhung der Miete
  • Betriebskosten
  • Beendigung des Mietverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz bei Corona 

Familienrecht

  • Eltern-Kind-Verhältnis:
    • Elterliche Sorge
    • Umgangsrecht und Umgangspflicht
    • Kindesunterhalt
  • Eherecht: Trennung und Scheidung
    • Zuweisung der Ehewohnung
    • Scheidung: Voraussetzungen und Wirkung der Scheidung
    • Ehegattenunterhalt 

Die Teilnehmenden nutzten die Fachvorträge für lebhafte Diskussionen und einen intensiven Erfahrungsaustausch mit den Experten. Wegen dieser positiven Resonanz plant die IRZ weitere Veranstaltungen mit den Teilnehmenden in diesem Jahr, insbesondere eine mehrtägige Präsenzveranstaltung zu weiteren juristisch relevanten Themen. 

Einige der Teilnehmenden haben überdies im Laufe des Jahres Gelegenheit zu einem zweiwöchigen Praktikum in einer Anwaltskanzlei oder in einem Wirtschaftsunternehmen. Ziele des Praktikums sind, Einblicke in die praktische juristische Arbeit zu erhalten, das eigene Netzwerk auf- bzw. auszubauen und sich den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

15. Hannover PreMoot zur Schiedsgerichtsbarkeit und zu den Grundprinzipien des Rechtsstaats

Grafik: IRZ
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Vom 15. bis 20. Februar 2021 beteiligte sich die IRZ gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA) der Universität Hannover an der Ausrichtung der 15. Hannover PreMoot Week. Vor dem Hintergrund des Pandemiegeschehens fand der PreMoot in diesem Jahr erstmals virtuell statt.

Neben dem Moot-Court-Wettbewerb, der als Vorbereitung auf den Willem C. Vis Moot – dem weltgrößten und renommiertesten zivilrechtlichen Moot Court – dient, an dem ca. 250 Teams aus über 60 Staaten mitwirken, erwartete die Teilnehmenden auch in diesem Jahr ein umfassendes Vortrags- und Diskussionsprogramm. In insgesamt 21 Referaten unterrichteten und diskutierten über 30 renommierte Hochschullehrende sowie Praktikerinnen und Praktiker aktuelle Fragen des internationalen Kaufrechts (CISG), der Schiedsgerichtsbarkeit, der anwaltlichen Selbstverwaltung sowie der Grundprinzipien des Rechtsstaats. Die Konferenz war im Sinne eines Rechtsstaatsdialogs aufgebaut, um so das deutsche Verständnis des Rule of Law in die Welt zu tragen.

Die IRZ konnte mit Unterstützung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz renommierte Referentinnen und Referenten zu folgenden Themen gewinnen:

  • Recent developments at UNCITRAL and Investor-State Dispute Settlement Reform / Aktuelle Entwicklungen bei der UNCITRAL und die Reform der Investor-Staat-Streitbeilegung
  • Equal and Legal Representation in Arbitration / Gleichberechtigung und gesetzliche Vertretung in der Schiedsgerichtsbarkeit

Im Anschluss an die Konferenz konnten die Studierenden an zwei Tagen in verschiedenen Verhandlungen den anstehenden Vis Moot Fall üben. Das virtuelle Format ermöglichte in diesem Jahr so vielen Teams und Studierenden wie noch nie zuvor die Teilnahme am PreMoot. So meldeten sich über 100 Teams aus 40 Nationen (von Brasilien über die USA, Spanien und Portugal, Tunesien, Algerien, Georgien bis hin zu China) an, um sich auf den Willem C. Vis Moot vorzubereiten und gemeinsam das Verhandeln vor einer Jury zu üben.

Die IRZ hofft, die gelungene Zusammenarbeit mit dem IPA und der BRAK auch zukünftig fortführen zu können und freut sich auf den nächsten gemeinsamen PreMoot.