Online-Seminar „Einführung in den Menschenrechtsschutz“ für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten

Teilnehmende des Online-Seminars „Einführung in den Menschenrechtsschutz“ für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten.
Teilnehmende des Online-Seminars „Einführung in den Menschenrechtsschutz“ für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten.
Multilateral

Einführung in den Menschenrechtsschutz war das Thema eines Online-Seminars für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten, das die IRZ am 9. Juni 2023 veranstaltete. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) finanzierte die Maßnahme.

Die Veranstaltung fand im Rahmen des seit 2016 laufenden Förderprogramms zur nachhaltigen Unterstützung des juristischen Nachwuchses aus dem Nahen Osten statt. Hintergrund und Ziel des Fortbildungsprogramms ist es, einen Beitrag zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration der Zielgruppe in Deutschland zu leisten. Die Teilnehmenden sollen außerdem im Falle einer Rückkehr in ihre Heimatländer das erworbene Wissen für den Aufbau des Rechtsstaats vor Ort anwenden.

Die Teilnehmenden lernten das internationale Menschenrechtsschutzsystem und dessen Umsetzung in Europa und Deutschland kennen. Außerdem wurden verschiedene Mechanismen zur Kontrolle der Einhaltung von internationalen Menschenrechtsverpflichtungen besprochen.

An der Veranstaltung nahmen 22 Teilnehmende unter anderem aus Syrien, Ägypten, Iran und Saudi-Arabien teil. Zu der Gruppe zählten sowohl Personen, die bereits in ihren Heimatländern ein juristisches Studium abgeschlossen haben und in Anwaltsberufen tätig waren, als auch Personen, die an deutschen Universitäten studiert oder ein Masterstudium (LL.M) absolviert haben.

Dr. Sigrid Jacoby, die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen und Leiterin der Unterabteilung IV C des BMJ, beteiligte sich im Auftrag der IRZ als Expertin an dem Seminar. Die Veranstaltung wurde simultan übersetzt (Arabisch – Deutsch), sodass alle Teilnehmenden den Vorträgen und Diskussionen folgen und Fragen auch auf Arabisch stellen konnten.

Im Fokus standen die folgenden Themen:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
  • Verankerung der Menschenrechte in der EMRK, EU GRC und im GG sowie das Verhältnis dazwischen
  • Verfahrensarten vor dem EGMR, insb. das Individualbeschwerdeverfahren und Rechtsfolgen
  • Ausgewählte Entscheidungen des EGMR und ihre Auswirkungen auf die nationale Gesetzgebung, Überwachung der Urteilsumsetzung und Folgen bei Nicht-Umsetzung
  • Kontrollmechanismen zur Einhaltung von internationalen Menschenrechtsverpflichtungen
  • Internationale Menschenrechte in der deutschen Praxis (bspw. in der Ministerialpraxis)

Die Teilnehmenden zeigten großes Interesse an der Thematik. Ihre Fragen betrafen unter anderem das gerichtliche Verfahren, die Kontrollmechanismen oder auch den Umgang mit künstlicher Intelligenz. Im Rahmen der Diskussionsrunde fand ein reger Austausch mit der Expertin Dr. Jacoby statt.

Nach dem sehr positiven Feedback der Teilnehmenden und der Expertin, plant die IRZ auch im kommenden Jahr die Durchführung ähnlicher Formate und Folgeveranstaltungen.

Anwaltshospitationsprogramm: Verlängerung der Bewerbungsfrist!

Multilateral

Die IRZ plant auch im Jahr 2023 gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Anwaltverein die Durchführung eines multilateralen Hospitationsprogramms für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Das Programm wird vom 27. August bis zum 28. September 2023 in Deutschland durchgeführt und richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus unseren Partnerstaaten mit sehr guten Deutschkenntnissen.

Die Bewerbungsfrist wurde auf Freitag, den 26. Mai 2023 verlängert.

Alle Informationen finden Sie in der Programmbeschreibung.

Für Bewerbungen verwenden Sie bitte ausschließlich den Bewerbungsbogen, der auf Deutsch auszufüllen ist.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie auch auf der Website: https://www.irz-netzwerk.eu/

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Online-Seminar für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten zum Verwaltungsrecht

Multilateral

Am 12. April 2023 veranstaltete die IRZ ein Online-Seminar für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten zum Thema Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht, das vom Bundesministerium der Justiz finanziert wurde. Die Veranstaltung bildete den ersten Teil einer zweitägigen Seminarreihe zum Staatsangehörigkeitsrecht und Einbürgerungsverfahren und den entsprechenden Rechtsmitteln.

Im Rahmen des Förderprogramms zur nachhaltigen Unterstützung des juristischen Nachwuchses aus dem Nahen Osten informierten sich die Teilnehmenden über Grundlagen des Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechts und bauten ihr Wissen in den ausgewählten Themen weiter aus. Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht sowie im Prozessrecht sind für die Zielgruppe von großer Bedeutung.

Migrationsrechtlich relevante Themen wie Staatsangehörigkeits-, Aufenthalts- und Asylrecht sowie das allgemeine Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht sind für die Teilnehmenden besonders relevant, weshalb die Seminarreihe speziell diese Themenbereiche aufgreift. Die Veranstaltung behandelte auch die Grundlagen und Grundsätzen der Verwaltung und ihrer Verfahren, welche auch im allgemeinen Verwaltungsrecht zu finden sind.

Eva Wiglinksi, Richterin am Verwaltungsgericht Minden, vermittelte im Auftrag der IRZ als Expertin den Teilnehmenden die Grundlagen des allgemeinen Verwaltungsrechts und bedeutender Klagearten. Folgende Themen wurden im Einzelnen behandelt:

  • Handlungsformen der Verwaltung, der Verwaltungsakt und seine Bekanntgabe
  • Die Differenzierung zwischen Tatbestand und Rechtsfolge einer Norm
  • Gebundene Entscheidungen, Ermessensentscheidungen
  • Die rechtmäßige Ausübung von Ermessensentscheidungen und die gerichtliche Kontrolldichte
  • Rechtsschutz in Bezug auf Verwaltungsakte; die Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage (insbesondere in Form der Untätigkeitsklage)
  • Die Kosten des Verfahrens im Verwaltungsgerichtsprozess

Die erlernten Kenntnisse können die angehenden Juristinnen und Juristen in ihrer Berufspraxis anwenden und somit ihre Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

An der Veranstaltung nahmen 20 Teilnehmende unter anderem aus Syrien, Ägypten und Irak teil. Zu der Gruppe zählten sowohl Personen, die bereits in ihren Heimatländern ein juristisches Studium abgeschlossen haben und in Anwaltsberufen tätig waren, als auch Personen, die an deutschen Universitäten studiert oder ein Masterstudium (LL.M) absolviert haben.

Die komplexen Inhalte und theoretischen Ausführungen wurden anhand von praxisrelevanten Fallbeispielen erläutert, die Teilnehmenden lösten gemeinsam und mit Unterstützung der Expertin einen Übungsfall und wendeten somit direkt das neu erlernte Wissen an.

Die Diskussionsrunden zwischen den Themenblöcken nutzten sie für fachliche Fragen und zeigten so deutlich ihr Interesse an der Thematik. Insbesondere in Bezug auf das Asylverfahren, das Einbürgerungsverfahren und die Rechtsschutzmöglichkeiten stellten sie zahlreiche Fragen und teilten persönliche Erfahrungen mit der Gruppe.

Im zweiten Teil der Seminarreihe, geplant für Ende Mai 2023, werden sich die Teilnehmenden gezielt mit dem Staatsangehörigkeitsrecht beschäftigen.