Fünftägiges Seminar für arabischsprachige geflüchtete Juristinnen und Juristen zu den Themen Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

Grafik: IRZ
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Vom 9. bis 13. November 2020 fand im Rahmen des Hospitationsprogramms ein fünftägiges Online-Seminar für arabischsprachige geflüchtete Juristinnen und Juristen aus Syrien und dem Irak zu den Themen Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht statt. Die Veranstaltung wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) finanziert.

Projektbereichsleiter Sidi Mohamed Khairy eröffnete das Online-Seminar und begrüßte die Teilnehmenden im Namen der IRZ. Er ging darauf ein, dass ihnen das Vortragsprogramm ermöglichen soll, die Grundlagen des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts in Deutschland zu erlernen sowie ihre bereits erworbenen Kenntnisse zu vertiefen. Zudem werden die Teilnehmenden im November und Dezember 2020 ein zweiwöchiges Praktikum in einer ausgewählten Anwaltskanzlei oder einem Wirtschaftsunternehmen absolvieren, um dadurch Einblicke in die praktische Arbeit zu erhalten, ein Netzwerk aufzubauen und sich auf diesem Weg den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Alle der Teilnehmenden haben ihr Studium in ihrem Heimatland abgeschlossen, teilweise waren sie dort bereits als Anwältinnen und Anwälte tätig. Einige haben ergänzend an einer deutschen Universität studiert und ein Masterstudium (LL.M.) abgeschlossen.

Im Auftrag der IRZ beteiligten sich an der Online-Veranstaltung folgende Expertinnen und Experten:

  • Dr. Oliver Böttcher, Tim Remmel und Dr. Verena Hoene, Rechtsanwältin und Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Köln
  • Prof. Dr. Markus Gehrlein, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Die Teilnehmenden informierten sich zu folgenden Themenschwerpunkten:

  • Gesellschaftsrecht: Gründung von Unternehmen, Joint-Venture-Verträge, Liquidation von Gesellschaften
  • Unternehmenskaufverträge
  • Gesellschafterdarlehen
  • Insolvenzrecht
  • Rechtsanwalts- und Steuerberaterhaftung
  • Vertriebs- und Wettbewerbsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz

Die Teilnehmenden nutzten die Fachvorträge für lebhafte Diskussionen und einen intensiven Erfahrungsaustausch mit den Expertinnen und Experten. Nach den bisherigen erfolgreichen Veranstaltungen beabsichtigt die IRZ das Projekt mit den arabischsprachigen geflüchteten Juristinnen und Juristen im Jahr 2021 fortzuführen. 

Fünftes Seminar für arabischsprachige geflüchtete Juristinnen und Juristen

Grafik: IRZ
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Bereits zum fünften Mal organisierte die IRZ vom 13. bis 17. Juli 2020 das Seminar „Einführung in das deutsche Recht“ für arabischsprachige geflüchtete Juristinnen und Juristen. An fünf Arbeitstagen informierten sich die dreißig Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Grundlagen des deutschen Rechtssystems. Neben Juristinnen und Juristen mit abgeschlossenem Studium aus Syrien und aus dem Irak nahmen auch berufserfahrene und in ihren Heimatländern zugelassene Anwältinnen und Anwälte an dem Seminar teil. Referenten waren die Richter Uwe Stark, Richter am Amtsgericht Siegen, und Dr. Arnd Weishaupt, Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, sowie Rechtsanwalt Jens Dieckmann.

Thematische Schwerpunkte der Veranstaltung waren:

  • Einführung in das Staatsorganisationsrecht
  • Einführung in das deutsche System des Grundrechtsschutzes
  • Einführung in das deutsche Rechts- und Gerichtssystem
  • Grundlagen des deutschen Asyl- und Aufenthaltsrechts
  • Grundlagen und Fallbeispiele aus dem Strafrecht sowie dem Strafprozessrecht
  • Grundlagen und Fallbeispiele des Zivilrechts und Zivilprozessrechts

Neben Vorträgen und Diskussionen zu den oben genannten Themen fand im Rahmen des Seminars ein Besuch des Landgerichts Bonn einschließlich einer Gerichtsverhandlung statt. Auch eine Vertreterin der juristischen Fakultät der Universität Bonn führte ein Gespräch mit den Teilnehmenden und informierte sie über Studienmöglichkeiten für ausländische Studierende.

Das Seminar-Konzept

Ziel der Veranstaltung ist es, den Teilnehmenden Kenntnisse des deutschen Rechtssystems sowie des deutschen Verfassungs-, Straf- und Zivilrechts zu vermitteln. Dabei wird der Fokus auf Fallbeispiele gelegt, die sowohl die deutsche Rechtspraxis veranschaulichen als auch einen Bezug zu den Alltagserfahrungen der Geflüchteten aufweisen. Die Diskussion der Fallbeispiele ist ein wichtiger Teil des Seminar-Konzepts, denn die Gespräche führen immer zu vielen interessierten Nachfragen. Dieser rege Austausch fördert die Integration der Geflüchteten in die deutsche Gesellschaft und das Verständnis für rechtliche Zusammenhänge.