Online-Herbstakademie zum nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht

Die Referenten und Referentin der Herbstakademie mit Dr. Frauke Bachler, Hauptgeschäftsführerin der IRZ, Prof. Dr. Klaus Weber, Mitglied der Geschäftsleitung des Verlags C.H. Beck, und Projektbereichsleiterin Angela Schmeink (unten v.l.n.r.)
Die Referenten und Referentin der Herbstakademie mit Dr. Frauke Bachler, Hauptgeschäftsführerin der IRZ, Prof. Dr. Klaus Weber, Mitglied der Geschäftsleitung des Verlags C.H. Beck, und Projektbereichsleiterin Angela Schmeink (unten v.l.n.r.)
Multilateral

Eine großzügige Zuwendung des Verlags C.H. Beck ermöglichte es der IRZ, vom 16. bis 18.  November 2021 die multilaterale Online-Konferenz „Nationales und internationales Wirtschaftsrecht – ausgewählte Aspekte und aktuelle Entwicklungen“ für einen ausgedehnten Teilnehmerkreis aus neun unserer Partnerstaaten auszurichten. Die Teilnehmerschaft setzte sich zusammen aus Nachwuchsjuristinnen und -juristen sowie Juristinnen und Juristen aus der Wissenschaft und aus der Praxis der Staaten des Westbalkans und der Östlichen Partnerschaft (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien sowie Armenien, Georgien, Ukraine). Herr Prof. Dr. Klaus Weber, Mitglied der Geschäftsleitung des Verlags C.H. Beck, begrüßte die Teilnehmenden eingangs sehr herzlich, bevor das Fachprogramm eröffnet wurde.

Die insgesamt 110 Teilnehmenden beschäftigten sich im ersten Tagungsteil mit dem deutschen Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie mit dem Zivilprozessrecht, ferner mit dem internationalen Privatrecht und dem internationalen Zivilverfahrensrecht. 

Den Referenten Dr. Tobias Oelsner, Richter am Landgericht Berlin, und Prof. Dr. Florian Eichel, Professor für Zivilverfahrensrecht und Internationales Privatrecht an der Universität Bern, gelang es in hervorragender Weise, Grundsätze der komplexen Materie verständlich und übersichtlich zu vermitteln. Eine praxisnahe Ergänzung bildete der von der IRZ für diese Tagung produzierte Film: Darin verhandelt ein Berufsrichter an einem deutschen Gericht einen fiktionalen wirtschaftsrechtlichen Fall unter Anwendung des UN-Kaufrechts. So wurde der Ablauf eines Prozesses an einem Beispiel illustriert und konnte anschließend mit den Referenten diskutiert werden.

Der zweite Tag widmete sich dem Rechtsgebiet des geistigen Eigentums: Dr. Oliver Schön, Richter am Landgericht München I, erläuterte anhand anschaulicher Fälle die richterliche Praxis im Urheberrecht sowie den rechtlichen Schutz von Design, Marken und Gebrauchsmustern.

Der Pressesprecher beim Bundeskartellamt, Kay Weidner, machte die Teilnehmenden mit den rechtlichen Grundlagen des Kartellrechts zum Schutz des freien Wettbewerbs vertraut. Zu den weiteren einschlägigen Regelwerken – Fusionskontrolle und Missbrauchsaufsicht – stellte er aktuelle Beispiele aus der digitalen Welt vor.

Dr. Ina Schnurr, Richterin am Bundespatentgericht, rundete den Tag mit Ausführungen zum deutschen Patentrecht ab. Schwerpunkt bildete dabei die Nichtigkeitsklage, die im Zusammenhang mit Patentverletzungsstreitigkeiten regelmäßig angestrengt wird. Von besonderem Interesse war es, dass die am Bundespatentgericht tätigen Richter und Richterinnen entweder technisch vorgebildet sind oder eine technische Ausbildung und eine zusätzliche juristische Qualifikation aufweisen, da die Verfahrensgegenstände regelmäßig technisch hochkomplex sind. 

Der Themenkomplex Schiedsgerichtsbarkeit stand am dritten Tag im Mittelpunkt. Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) wurde von ihrem Stellvertretenden Generalsekretär, Viktor von Essen, vorgestellt. Dazu gab er einen Überblick über die Kompetenzen zur Administration von Schiedsverfahren und anderen alternativen Streitbeilegungsverfahren. Das zentrale Regelwerk ist die DIS-Schiedsgerichtsordnung, die erst 2021 zur Effizienzsteigerung, Qualitätssicherung und Transparenz novelliert wurde. Die Ausführungen stellten die einzelnen Phasen der Wirtschaftsstreitigkeiten vor den DIS-Schiedsgerichten mit ihren Chancen und Risiken dar und wurden mit statistischen Angaben unterlegt.  

Die aus Sicht einer betroffenen Partei notwendigen Überlegungen im Zusammenhang mit einem Schiedsverfahren erörterte der langjährig und einschlägig erfahrene Rechtsanwalt Jan K. Schäfer, Partner bei King & Spalding. Er ging auf die in den einzelnen Handlungsfeldern wichtigen Anhaltspunkte mit Blick auf Taktik und Strategie ein. Aufgrund seiner weitreichenden Praxiserfahrung konnten einzelne Aspekte anhand konkreter Fälle vor realistischem Hintergrund vertieft werden.

Die Teilnehmenden brachten große Anerkennung für das Konferenzprogramm zum Ausdruck und betonten, dass sich das Angebot als äußerst nützlich für den eigenen beruflichen Kontext erwiesen habe. Der Austausch mit den anderen ausländischen Kolleginnen und Kollegen fand darüber hinaus ebenfalls guten Anklang.  

Tagungssprache war Deutsch, dank einer technisch professionellen Infrastruktur und hervorragender Sprachkompetenzen erfolgte die Simultan(relais)verdolmetschung in drei Fremdsprachen durchgehend einwandfrei.

Lehrveranstaltung für arabischsprachige geflüchtete Juristinnen und Juristen zu den Themen „Familiennachzug und Individualarbeitsrecht“

Grafik: IRZ
Grafik: IRZ
Multilateral

Im Rahmen des Förderungsprojekts zur nachhaltigen Unterstützung des juristischen Nachwuchses aus dem Nahen Osten veranstaltete die IRZ am 24. und 25. Oktober 2021 ein Online-Seminar für arabischsprachige geflüchtete Juristinnen und Juristen zu den Themen „Familiennachzug und Individualarbeitsrecht“. Die Veranstaltung wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) finanziert.

Durch die Evaluation der letzten Präsenzveranstaltung im August 2021 wurde deutlich, dass das Thema Asylrecht von besonderem Interesse für die Teilnehmenden ist. Aus diesem Grund legte die IRZ hier den inhaltlichen Schwerpunkt der Lehrveranstaltung und vertiefte das Thema. Das Seminar zielte darauf ab, die arabischsprachigen geflüchteten Juristinnen und Juristen dabei zu unterstützen, ihre bereits erworbenen juristischen Kenntnisse in den Bereichen Asyl- und Arbeitsrecht zu erweitern und auf diese Weise ihre soziale und berufliche Integration zu fördern. 

Nach der Begrüßung zu Beginn des Seminars stellten sich die Teilnehmenden zunächst vor: Einige hatten das juristische Studium in ihrem Heimatland abgeschlossen und waren dort bereits als Anwältinnen und Anwälte tätig gewesen. Andere wiederum hatten an einer deutschen Universität studiert und ein Masterstudium (LL.M) abgeschlossen. 

Im Auftrag der IRZ beteiligten sich an der Veranstaltung folgende Expertinnen und Experten: 

  • Rechtsanwältin Dr. Helena Isabel Maier 
  • Manuela Landuris, Selbstständige Beraterin für internationales Privatrecht und internationales Familienrecht
  • Franz Beil, Volljurist (Interessenschwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht)

Die Teilnehmenden konnten durch die Expertenvorträge ihre erworbenen Kenntnisse im Asylrecht vertiefen. Konkret ging es dabei unter anderem um das Verfahren, die Antragstellung, die Verfahrensdauer und die Besonderheiten im Familiennachzug. Darüber hinaus machten sich die Teilnehmenden mit den Grundlagen des Arbeitsrechts anhand von praxisrelevanten Beispielen vertraut. Dabei ging es um die Begründung, den Inhalt und die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. 

Die Teilnehmenden, für die die Themen des Seminars privat und beruflich von großer Relevanz sind, nutzten die Fachvorträge für lebhafte Diskussionen und einen intensiven Erfahrungsaustausch mit den Expertinnen und Experten. 

Im November und Dezember 2021 erhalten ausgewählte Teilnehmende die Möglichkeit zu einer zweiwöchigen Hospitation zum Thema Asylrecht in einer Anwaltskanzlei, um dadurch Einblicke in die praktische Arbeit zu erhalten und einen leichteren Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu finden.

Multilaterales Hospitationsprogramm für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Die Teilnehmenden des multilateralen Hospitationsprogramms für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit dem Vertreter der BRAK, Rechtsanwalt Khalil Hassanain (2.v.l.)
Die Teilnehmenden des multilateralen Hospitationsprogramms für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit dem Vertreter der BRAK, Rechtsanwalt Khalil Hassanain (2.v.l.)
Multilateral

Gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Anwaltverein führt die IRZ seit 1994 jährlich ein multilaterales Hospitationsprogramm in deutscher Sprache für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte durch. Nachdem das Programm 2020 wegen der COVID-19-Pandemie ausgefallen war, konnte es nun vom 24. September bis 28. Oktober 2021 als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. 

Voraussetzung für die Teilnahme war das Vorliegen eines vollständigen, EU-konformen Corona-Impfschutzes. Unter anderem aufgrund dieser Vorgabe, die nicht alle erfüllen konnten, verblieb aus dem Kreis der 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmern des ausgefallenen Hospitationsjahrgangs 2020, denen die Teilnahme erneut angeboten wurde, eine kleine Gruppe von sechs Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus fünf Ländern, die zum Hospitationsprogramm anreisten. 

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Während eines Seminars

Das achttägige Einführungsseminar in Bonn zu Beginn des Programms beinhaltete Themen des deutschen anwaltlichen Berufsrechts, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Vortragenden der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltverein nähergebracht wurden sowie ausgewählte Themen des deutschen und europäischen Zivil- und Wirtschaftsrechts, die Vortragende aus der Anwaltschaft präsentierten. 

Im Anschluss hospitierten die Teilnehmenden dreieinhalb Wochen in Anwaltskanzleien, wo sie ihre Kenntnisse des deutschen Rechts praxisbezogen vertiefen und Einblicke in die Tätigkeit und Arbeitsweise ihrer deutschen Kolleginnen und Kollegen nehmen konnten. Zum Abschluss fand ein eintägiges Auswertungsseminar in Bonn statt, das der schriftlichen Evaluierung der Maßnahme durch die IRZ sowie dem mündlichen Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gewidmet war. 

An der gewohnten Dauer des Hospitationsprogramms und seinem Aufbau wurden auch unter den herrschenden Pandemiebedingungen keine Einschnitte vorgenommen. Im Sinne des größtmöglichen fachlichen Nutzens des Hospitationsprogramms für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer war es auch unter aktuellen Rahmenbedingungen wichtig, die Verknüpfung von Theorie und Praxis, die das Hospitationsprogramm auszeichnet, beizubehalten. Den Teilnehmenden wurde auch der erforderliche zeitliche Rahmen zur Verfügung gestellt, um den intensiven fachlichen Austausch untereinander und mit den Anwältinnen und Anwälten ihrer gastgebenden Kanzleien zu ermöglichen. 

Auf diese Aspekte wird bei der Planung und Umsetzung des Hospitationsprogramms stets besonderer Wert gelegt. Nur so kann der Grundstein für das Erreichen des angestrebten langfristigen Ziels des Hospitationsprogramms, die Förderung der länderübergreifenden anwaltlichen Zusammenarbeit, gelegt werden.